Liberales Judentum
- Journal
- Liberales Judentum
- Volume
- 9 (1917)
- Issue
- Heft 3-4 (März 1917)
- Date
- 1917-03-01
- Page
- Seite 31 (sequence 7)
- Language
- German
- Belongs to
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c o o o ß. Srrsbmer: Zleuorientierung oi der Ccntralpcrcin deutscher Staatsbürger jüdischen Glaubens bearbeitet Justiz- und j)olizeisachen, der Deutsch-Israelitische Gemcindebund die Rommunalangelegenheiten, der Rabbinerverband die religiösen Angelegenheiten, der tlehrerverband die Schulangelegenheiten, wenn es gelingt, den erwünschten verband für jüdische Wohltätigkeitspflcge in Deutschland zu errichten, dieser die sozialen Fragen, der jüdische Frauenbund die Frauenfrage, soweit sie hier in Betracht kommt. ° Daneben bestehen die Organisationen für die orthodoxen deutschen Juden und die zionistische/Vereinigung für Deutschland. Jede einzelne .dieser Rörxersck^aften hat ihre eignen Aufgaben, die sie für sich zu erfüllen und stets erfüllt hat. Wo es sich aber um die den Juden im Deutschen Reiche gemeinsamen Rechte handelt, nach außen hin tritt grundsätzlich nur der Verband der Deutschen Zuden auf. Gr führt den Verteidigungskampf. Gr ist es, der ausschließlich mit den Behörden, so weit dies erforderlich wird, in Verhandlung tritt. Aber so oder so, ohne feste Organisation werden auch die geeinigten Zuden den ihnen aufgezwungenen Verteidigungskampf nicht wirksam führen können. Gs braucht nicht immer wiederholt Kr werden, daß die Juden nur und ausschließlich ihr Recht verlangen und ihr Recht verteidigen. Aber daß sie es verteidigen, ist ihr.gutes Recht. — Auch die Gemeindeverwaltungen und ihre einzelnen Abteilungen werden in die neue Zeit nicht eintreten können ohne mancherlei Aenderung ihrer Grundsätze und Lmrichtungen. ' Die weit überwiegende Mehrzahl der Gemeinden hat Mitglieder aller religiösen Schattierungen. Für alle diese Richtungen, so weit sie nicht ganz kleine Ronventikel bilden, hat die Gemeindeverwaltung Sorge zu tragen. Schon jetzt wird dieser Grundsatz anerkannt, Aber... meistens gelangt er nur zur Durchführung, wo es sich um die Ivünsche der/Orthodoxie, oder noch besser gesagt, der konservativen Gemeindemitgliederhandelt; den liberalen Mitgliedern ihr Recht zu geben,! dazu entschließt man sich erst, wenn über-8 Haupt, ~ in letzter Reihe und nach langem» . Zögern. Welche Rümpfe, welche Debatten ruft es hervor, wenn ein freierer Gottesdienst eingerichtet, seine Dauer verändert werden soll, wenn gewisse Gebete, die heute nur noch symbolische Bedeutung haben, fortgelassen werden sollen! Für rituelle Anforderungen, für Wiederaufnahme veralteter Gebräuche ist inan innner zu haben, aber die Synagogenorgeln auch außerhalb des Gottesdienstes für geistliche Musik oder die^ Synagoge für Nachmittagsvorträge Herzu-t geben, dafür ist inaminicht zu haben, denn die! Synagoge fei kein Ronzertsaal. ^)st es doch auch vorgekommen, daß das Geschenk eines Harmoniums für den Gottesdienst einer Altersversorgungsanstalt zurückgewiesen worden, ist, weil die alten Teute'an Musik im Gottes-' dienst nicht gewöhnt seien. b k i t I i i i i Alle Lmrichtungen in den Gemeinden,! die zur Aufnahme von Zuden dienen, Rrankenhäuser, Altersversorgungsanstalten,^ Waisenhäuser, Lrziehungsanstalten jeder Ach werden ausschließlich mit ritueller verpfleg gnng/ eingerichtet. . Oft bis 95% der Gch meindemitglieder kennt in ihrem Haushalt eine solche Verpflegung nicht. Für diese wich nicht gesorgt. Diesen, sagt man: wenn |icj in die Anstalten anfgenonnnen werden sollen/ „schade es ja nichts", daß sie die bisher! ungewohnte Rost erhalten. Rörperlich wird j ihnen allerdings kein Schaden zugefügt; aber der Schaden ist ein viel größerer: es wich ihr Recht gebeugt und cs wird ihre Selbst^