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Liberales Judentum · 1917-01-01 · Heft 1-2 (Januar 1917) · p. Seite 6

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Journal
Liberales Judentum
Volume
9 (1917)
Issue
Heft 1-2 (Januar 1917)
Date
1917-01-01
Page
Seite 6 (sequence 6)
Language
German
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b Ar. Schweitzer: Hermann Cohen und die Stellung der Inden im'dentfchen Volke H Diese unvergänglichen Wahrheiten haben die jüdische Religion und sie haben trotz aller beiden, Verfolgungen und Verleumdungen auch die Zudenheit selbst am Leben erhalten. Hierin liege aber zugleich die Gemeinschaft mit den wahrhaftigen Grundlagen der lebendigen Religiosität eines rnodcrnen deutschen Menschen, so daß von einem wirklichen Gegensatz zwischen Judentum und Christentum keine Rede sein, könne. (Seite 55V2.) Hier sind meines Erachtens die Kernfätze der neueren Cohen'schen Darlegungen. Aus diesen religiösen Anschauungen ergibt sich aber auch für Cohen die Brücke für seine Auffassung von der Stellung der Juden im Staatsleben. Cohen betont, daß der Staat wie die Religion das ganze einheitliche Her; des Menschen verlange (Seite 555). Aber hierdurch gerate der religiöse deutsche Jude in keinen Gewissens-Konflikt. Lohen bekennt mit seinen politischen Bestrebungen und Wünschen, allein dem vaterlande anzugehören. Aber eben darum kann Cohen sagen: „Ls ist unzweifelhaft mein Recht und meine Pflicht, als religiöser Mensch, geschweige als Bekenner des Judentums, auch den Schutz und die Erhaltung des jüdischen Stammes zum Zwecke der Erhaltung der Religion des Einzigen Gottes meinem deutschen Staate als eine ideale Aufgabe aufznerlegen. Aber ich sehe nicht, wie ein deutscher Staatsbürger die Sorge für die Erhaltung des Judentums mit dem Gedanken eines jüdischen Staates verbinden kann, ohne die idealen Obliegenheiten für den deutschen Staat, nämlich mit dem ganzen ungeteilten Herzen, mit unbedingter Begeisterung und Zuversicht ihm allein anzuhängen, durch jenen Nebengedanken abzuschwächen." (Seite 555.) Zur Würdigung dieser für das politische Problem besonders bedeutungsvollen These Cohens sei auf die beiden Gesichtspunkte hinaewielen. von denen Cohen ausgeht. Der eine Gesichtspunkt ist der oben berührte von der Verwandtschaft von Judentum und Christentum und damit zugleich der von Cohen später (Seite 556/7) ausgesprochene Gedanke, „daß dieser Wert des israelitischen Monotheismus für den allgemeinen Idealismus der Welt- und Lebensauffassung immer freier, immer tiefer, immer unumwundener erkannt und gewürdigt werde. Wie die pflege des Alten Testaments für die Wissenschaft eine wachsende Verpflichtung bildet, so muß es eingesehen werden, wie gut es setz daß es noch Menschen in der Welt und in unserem lieben Deutschland gibt, die schlechthin an den Einen Gott glauben, ohne Hinzunahme anderer göttlicher oder menschlicher Kräfte und Nebenbedeutungen." Der zweite Grundgedanke Cohens ist aber offenbar jene Auffassung vom Staate, wonach der Staat die Aufgabe hat, die Vervollkommnung des Linzelmenschen und damit der Menschheit überhaupt nach jeder Richtung hin zu fördern. Auch diese Auffassung komnrt an einer späteren Stelle zum unzweideutigen Ausdruck. Hier -(Seite 559) spricht Cohen davon, daß Luther, indem er die allgenieine Schulpflicht zu einer Obliegenheit des Staates machte, den Weg der deutschen Politik als den der Sozialreform vorgezeichnet hätte. „Fortan ist niemand im Staate so gering, daß die Fürsorge des Staates sich nicht« auf ihn, und zwar für sein ganzes geistiges, wi.- leibliches Wesen erstrecken müßte." Aus dieser: beiden Grundgedarrkerr ergibt sich dann aber die oben wiedergegebene These, wonach Coherr in seiner Eigenschaft als Staatsbürger wie als Zude vom Staate derr Schutz des jüdischen Starrrnres zürn Zwecke der Erhalturig der jüdischen Religion fordern kann. So wird die Religion selbst die versöhiiurig anbahnen (Seite 559). Und so gelangt Coherr dazu, die Forderung der Juden nach Gleichberechtigung als Forderung der

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