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Liberales Judentum · 1916-11-01 · Heft 11-12 (November 1916) · p. Seite 130

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Journal
Liberales Judentum
Volume
8 (1916)
Issue
Heft 11-12 (November 1916)
Date
1916-11-01
Page
Seite 130 (sequence 10)
Language
German
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130 Josef Kauffmann: Kriegsgesetze vor 3000 Jahren Deo Krieger soll, sich: hüten, voreilige Gelübde für einen siegreichen Ausgang des Krieges oder für seine glüMche Heimkehr auszusprechen, was er aber gelobt, muß er auchchalten?«) Die Folgen einer Nichtbeachtung dieser Anordnung zeigt sich bei Iephtas Tochter?«) Scharf wird die unfreundliche Neutralität der Ammoniter und Moabiter durch das Gebot dauernder Fernhaltung von jedem Verkehr mit ihnen geahndet, freundschaftlich werden den wohlwollenden Neutralen gute Beziehungen nach dem Kriege, zugesichert«4), aber ewige Feindschaft wird den Amalekitern geschworen, weil sie heimtückisch und grundlos einen Ueberfall auf die müde und schwache Nachhut des aus Egypten ziehenden Israels unternahmen?«) Auch im Lande sollen bei den Zurückgebliebenen Entartungen und Entsittlichung vermieden werden. Schon damals zeigten sich Erscheinungen, wie wir sie jetzt auch erleben. Der Verrohung der Jugend, eine Folge der mangelnden Aufsicht der Väter und oft auch ungewohnter Arbeitsverdienste, wird mit strengsten Maßnahmen entgegengetreten««), Verfehlungen der Kriegerfrauen und Bräute werden schwer bestraft«4), sie ziehen dauernde Scheidung nach sich.««) weiblicher Schamlosigkeit steht eine nach unfern Begriffen grausame Bestrafung gegenüber?«) Für das Wohl der Kriegerwitwen und --Waisen muß nach Kräften gesorgt werden, Pfändungen bei Kriegerwitwen sind verboten?7) Die kinderlose Witwe muß der Bruder des Gefallenen heiraten; zum ehrenden, dauernden Andenken des im Dienste des Vaterlandes Gestorbenen soll der Erstgeborene dieser neuen Ehe den Namen des Hingerafften tragen?«) Wenn sich der Bruder dieser Ehrenpflicht entzieht, so unterliegt er 2a) 23. 22—24. 30) Richter 11. 30 ff. 31) Y. M. 23. 4—9. 32)-25 17—19. 33, 21.18^21. 34) 22. 13—21. *5) 24.1—5. 3°) 25.11. 37) 24.17—22. 38) 25. 4—6. einer schimpflichen Behandlung?«) Eine solche Ehe mag oft ungern geschlossen sein, namentlich wenn der Bruder bereits verheiratet war. Manch scheeler Blick mag auf die aufgezwungene Gattin und auf deren Sprößling seitens des Mannes und seiner sonstigen Angehörigen gefallen sein. Auch manche Ehe mit einer schönen Kriegsgefangenen ist wohl unglücklich ausgefallen, nachdem der erste Sinnesrausch verflogen war. Aber auch hier sorgt das Gesetz vor, der Frucht solcher Ehe darf kein Nachteil erwachsen, wenn sie der Erstgeborene ist, müssen alle Lrftgeburtsrechte gewahrt' bleiben, andersartige letztwillige Verfügungen sind ungültig?«) Grdnung und Sorgfalt soll während des Krieges im Lande herrschen. Die baupolizeilichen Vorschriften Essen beachtet"), die Aecker in üblicher weise sorgsam bestellt"), Zugvieh nur in zusammenpassender Art angespannt werden"), die Kleidung soll in einfacher, hergebrachter Art fein.") Aber die Krieger sollen eine Verzierung an ihrer Kleidung tragen4«), vielleicht der erste Anfang einer Kniform. Es ist verboten, Schuldforderungen mit Strenge einzutreiben4«), Maß und Gewicht zu ändern"), keinerlei Unrecht darf geduldet werden?«) Und keinerlei Wucher darf getrieben werden, weder mit Geld, noch mit Lebensmitteln, noch mit Lebensbedürfnissen irgend welcher Art?«) Hier liegt der Kernpunkt aller dieser Kriegsverordnungen, denn von der Beobachtung dieser Vorschrift hängt der glüMche Ausgang des Krieges ab!««) Aber die Bedürfnisse des Volkes erfordern eine Anfuhr von außerhalb des Landes. Dem ausländischen Lieferanten kann nicht vorgeschrieben werden, daß er sich ^die durch den Krieg geschaffene Notlage nicht zu Nutzen macht, ihmi mußt du zahlen, was er fordert, wenn seine Preise auch wucherische sind, und nur billig ist es, 3°) 25. 7—10. 49) 21.15—17. "j 22. 8. 42) 22. 9: 4S) 22.10. ") 22.11. 22.12. 46j 24.10—15. 47) 25. 13—15. 48j 25.-16. 49) 23. 20. 50) 23. 21.

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