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Liberales Judentum · 1916-11-01 · Heft 11-12 (November 1916) · p. Seite 129

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Journal
Liberales Judentum
Volume
8 (1916)
Issue
Heft 11-12 (November 1916)
Date
1916-11-01
Page
Seite 129 (sequence 9)
Language
German
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Josef Kauffrnann: Kriegsgesrtze vor 3000 Jahren 129 Kriegsleute zu richten«), darauf erfolgt die Musterung. Den Unabkömmlichen wird Erlaubnis erteilt, zurückzubleiben«), die Untauglichen werden zurückgeschickt4), die Tauglichen werden von den Kriegsobersten eingereiht und eingeteilt.«) Drückeberger, die als Frauen verkleidet, sich dem Kriegsdienste entziehen wollen- und Frauen, die nach Männerart sich kleiden und mitziehen rHöchten, werden nicht geduldet.«) Ein ehrlicher Krieg soll geführt werden. Heimtückischer Ueberfall ist nicht gestattet, die Aufforderung zu Unterwerfung hat vorauszugehen?) wird solche abgelehnt, so erfolgt die Kriegserklärung?) Der Krieg wird nur gegen die Bewaffneten, die Männer, geführt, das Lieben der Unbewaffneten, Frauen und Kinder, muß geschont werden?) Nur die v feindseligen und verderbten 7 kanaanitischen Völkerschaften sollen aus Gründen der Selbsterhaltung und des eigenen Volksbestandes schonungslos behandelt werden?«) Nutzlose Verwüstungen sind verboten. Obstbäume, Weinberge und Felder müssen geschont werden, nur die Entnahme des zur augenblicklichen Ernährung Erforderlichen ist erlaubt?4) Unschuldige sollen unter dem Kriege nicht leiden; wird eine Gewalttätigkeit verübt, treten Franktireure auf, so soll den Behörden der nächstgelegenen Ortschaften Gelegenheit gegeben werden, sich reinzuwaschen4«), für die Schuld des Sohnes soll der Vater nicht verantwortlich gemacht werden?«) Spione werden gehenkt, aber die Menschlichkeit gebietet, ihre Leichname nach Sonnenuntergang zu bestatten?^-) Verrohungen der Krieger sind leicht Folgen des Krieges. Line Reihe von Vorschriften strebt dem entgegen. Das marschierende Heer 2) 20. 2—4. 3) 20. 5—7. 4) 20. 8. 5) 20. 9. 6) 22. 5. 7) 20. 10—11. 8) 20. 12. 9) 20. 13-15. 10i 20. 16—18. n) 20. 19—20. 28. 25—26. 24. 6. l2) 21. 1—9. 1S) 24. 16. 14) 21. 22—28. darf den Schutz des Eigentums und Milde gegen Tiere nicht vergessen. Umherirrendes Vieh, verlorene Gegenstände sind dem Eigentümer zurückzugeben, ist solcher nicht zu ermitteln, für ihn in sichere Verwahrung zu nehmen?«) Zu schwer beladenes Tragvieh ist zu erleichtern, gestürzten Tieren aufzuhelfen4«), selbst ein am Wege gefundenes Vogelnest ist schonungsvoll zu behandeln?7) Ganz besonderer Wert wird auf die Hygiene im Heere gelegt. Mit Unreinlichkeit Behaftete sind dem Lager fernzuhalten, sie dürfen erst nach vorschriftsmäßig erfolgter Reinigung in dasselbe zurückkehren?«) Die Aborte sind außerhalb des Lagers einzurichten?«) Die Abgänge sind mit einem Spaten zu vergraben?«) Ansteckende Krankheiten sind streng zu beachten, alle sanitären Vorschriften solche betreffend, sind genau einzuhalten?4) Ein Deserteur darf seinem früheren Kriegsherrn nicht ausgeliefert werden, er kann dauernden Aufenthalt im Lande nehmen?«) Zahlreich sind die Verordnungen gegen Sittenlosigkeit. Im .Heerestroh sollen sich liederliche Dirnen und feile Buben nicht befinden, Sodomie darf nicht getrieben werden?«) Menschenraub wird mit dem Tode bestraft?4 6) Scharfe Gesetze wahren die, Ehre der Frauen und Jungfrauen, aber ebenso streng werden ehrvergessene Frauen und Bräute behandelt?«) weibliche Gefangene erfreuen sich wohlwollenden Gesetzesschutzes?«) Streitigkeiten unter Kriegsleuten sollen vom Feldgericht gerecht entschieden werden, . der Schuldige muß bestraft werden, aber die Strafe muß maßvoll bleiben, damit die Menschenwürde des Bestraften gewahrt bleibt?7) Für genügende Ernährung der Zugtiere ist zu sorgen?«) 15)22.1—3.1G) 22.4-5.17)22.6—7. ls)28.10—12. 19) 23. 13. 2°) 23. 14. 21) 24. 8—9. 22) 23. 16—18. 23) 23. 18—20. 24) 24. 7. 25) 22. 22—23. 3. 2S) 21. 10—14. 27) 25. 1-3. 28) 25. 4.

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