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Liberales Judentum · 1916-11-01 · Heft 11-12 (November 1916) · p. Seite 127

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Journal
Liberales Judentum
Volume
8 (1916)
Issue
Heft 11-12 (November 1916)
Date
1916-11-01
Page
Seite 127 (sequence 7)
Language
German
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Ar. Schweitzer: Nach den Feiertagen 137 sich ja inein Liberalismus, daß es mir bei der Heiligung des Feiertages nicht auf die Form, sondern auf den Gehalt ankommt. Mer am Neujahr nicht fährt und nicht schreibt, heiligt deshalb allein noch nicht den Feiertag, und man kann den Feiertag heiligen, auch" wenn man an ihm fährt und schreibt. Den Feiertag halten, heißt für mich ausruhen von dem lärmenden Getriebe, heißt Sammlung, heißt Selbstbesinnung. „So oftich bete oder male, ist Sonntag, und ich bin im Tale ein jubelndes Jerusalem;" so oder' so Ähnlich heißt es bei einem modernen christlichen Dichter. Und wenn Sie noch einen „h eidnischen" Dichter hören wollen, Dehmel, der einmftl Uns' Juden den merkwürdigen Rat gegeben hat, wir sollten alle aus dem Judentum austreten und konfessionslos werden, derselbe Dehmel '.läßt seinen Arbeitsmann klagen — nicht über die schwere Mühe des Tages, sondern „und uns fehlt nur eine Kleinigkeit, um so frei zu sein, wie die Vögel sind; nur Zeit." Sollten .wir nicht durch solche Morte in dem Vorsatze bestärkt werden, an unfern Feiertagen grundsätzlich alle werktätige Arbeit abzulehnen? Zeit haben, Zeit für! uns selbst haben, das ist die Vorbedingung aller Religiosität. Justizrat $.: Sehr schön. Aber da Sie einenInodernen Dichter zitieren, darf ich mich vielleicht auf die Autorität eines Klassikers berufen, nämlich auf unseren alten und immer modernen (jawohl, jetzt mehr als je modernen) Lessing, Haben Sie denn vergessen, daß der Knorr den Knubben hübsch vertragen soll? Sie haben Ihren Standpunkt, ich will ihn gelten lassen. Aber warum, mein junger Kollege, gleich so hitzig übertreiben; warum den Anwälten zürnen, die anderer Meinung, sind? Ich kenne eine ganze Anzahl von Kollegen, die keine schlechten Juden sind, und die den verschiedensten jüdischen Richtungen angehören, und die es doch mit ihrem Gewissen sehr Wohl vereinbaren können, auch an Feiertagen Termine wahrzunehmen. Rechtsanwalt B.: Es liegt mir fern, die Kollegen, die anderer Meinung sind — und ich weiß, daß zu ihnen Angehörige verschiedener religiöser Richtungen gehören — deshalb schlechtere Juden zu schelten. Aber ihren Standpunkt balle ich für bedauerlich, und Ich halte mich für berechtigt, auf die hieraus entstehenden Gefahren hinzuweisen. Ich rede Niemandem in seine religiösen 'Grundsätze hinein; ich halte es auch noch nicht für ein großes Verbrechen, wenn einmal ein jüdischer Kollege am Feiertage einen Termin wahrnimmt; nur die grundsätzliche Gleichgiltigkeit, mit der manche (keineswegs alle, aber doch eine nicht unbedeutende Minderheit) Kollegen Termine auf Feiertage feftsetzen lassen, erregt meine Bedenken. Es würde dem Anwalt ja nur ein Wort kosten, und der Richter würde zweifellos auf feine religiösen Skrupel Rücksicht nehmen und einen anderen Termin bestimmen, warum riskiert er Uicht dieses Wort? Er mag selbst religiös denken, wie er will, aber er berücksichtige die Wirkung nach außen. Würde nicht die Lage des (unselbständigen und abhängigen) jüdischen Referendars, der aus religiösen Bedenken gm Neujahrstage Urlaub erbittet, gestärkt, wenn auch der (selbständige und unabhängige) jüdische Rechtsanwalt beweist, daß er auf die Einhaltung des Feiertages wert legt. Und welche Fülle von Kraft, Trost und Erhebung bringen die hohen Feiertage dem jüdischen Soldaten, dessen religiösen Wünschen unsere Regierung in tolerantester Weise entgegenkommt. Kann da der jüdische Anwalt — unbeschadet seiner besonderen religiösen Stellung — die Feiertage als etwas Gleichgiltiges behandeln? Auch viele christliche Kollegen stehen ihrer Religion fremd gegenüber, wird deshalb nur ein einziger am Weihnachtstage aufs Gericht kommen? Justizrat A.: Das klingt ganz akzeptabel, vielleicht schreiben Sie einmal einen Artikel darüber.

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