Liberales Judentum
- Journal
- Liberales Judentum
- Volume
- 7/8 (1915)
- Issue
- Heft 11-12 (November 1915)
- Date
- 1915-11-01
- Page
- Seite 124 (sequence 4)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
- OCR quality
- 97% known words query
- IRI
…/3126481-3126538-3126545--2017-3128853- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
OCR text
124 F. Weyer: Unsere Feiertage die Geschäfte ruhen. Wer außer Rabbinern, .Rantoren, Synagogendienern, Lehrern an jüdischen Schulen und — Rentnern kann den Sabbath noch halten? Raufleute, Händler, Handwerker, sie, die den größten Teil der jüdischen Bevölkerung Deutschlands ausmachen, müssen sich anr Sonntag der 2lrbeit enthalten, und an zwei Tagen, der Woche zu ruhen, das können sie sich nicht erlauben, es würde, ihnen auch wohl nicht behagen. Muß ich Nachweisen, daß auch die Angehörigen anderer Berufe wohl eine Sonntags-, aber keine Sabbathruhe haben? Wohl kaum. Mancher " von den vielen, die den Sabbath nicht halten können, besucht wenigstens hin und wieder am Sonnabend die Synagoge, aber Sabbath hat er durch die Beteiligung am Gottesdienste noch nicht. Alltag verläßt er, wenn er aus seinem Hause geht, Alltag findet er wieder, wenn er zurückkommt. Aber eine Freitagabendfeier — höre ich einwenden — können doch fast alle haben, wenn auch gar mancher dabei auf den Synagogenbesuch verzichten und sich auf den häuslichen Teil der Feier beschränken muß. Wohl, aber der Freitagabend ist nur ein kleiner Teil des Sabbaths, und er entbehrt in hohem Maße feiner Weihe und gibt uns seine Labung nicht ganz, wenn wir wissen, daß am nächsten Morgen wieder Arbeit unser wartet. Der Raufmann, der am anderen Tage angestrengt im Geschäfte tätig .sein muß, und sein Sohn, der am Sonnabend 4 oder 5 Schulstunden hat, sie haben beide nicht den rechten Freitagabendgenuß. Ach, was ist uns vom Sabbath noch übrig geblieben! Und die Feiertage im engeren Sinne des Wortes? Zm nächsten Jahre beginnt das pesachfest am Montagabend der Rarwoche. Wer von uns — von wenigen Ausnahmen abgesehen — die Tage des Festes den Vorschriften des Religionsgesetzes entsprechend begehen wollte, wäre gezwungen, sich in einem Zeitraum von a ch t Tagen (vom Dienstag bis zum Dienstag) an sieben Tagen der Arbeit zu enthalten. Zn Gegenden mit vorwiegend katholischer Bevölkerung allerdings nur an sechs Tagen; der Rarfreitag ist in diesen ein Arbeitstag. Aber and} da wäre die Fülle der Feiertage eine schier erdrückende Last, die zu dem Ausrufe veranlassen könnte: „Vernunft wird Unsinn, Wohltat Plage." Von all unsren heiligen Tagen werden aber auch allgemein nur noch die Neujahrstage und der Versöhnungstag gefeiert; an den übrigen ist wohl noch Gottesdienst, in den jüdischen Däusern jedoch verspürt man vom Geiste der Feiertage kaum einen Hauch. Tine Ausnahme findet statt, wenn ein jüdischer Feiertag mit einem gesetzlichen Ruhetage zusammentrifft; dann erhält er seine Feierlagsweihe wieder. Dann sieht man in der Synagoge eine zahlreiche Beterschar, im Hause ist feiertägliche Ruhe, und Festtagsstimmung herrscht in der Gemeinde?) Daß der jetzt herrschende Zustand nicht gut ist, wer wollte das leugnen! Darum wird auch an Sabbathen und Festtagen in der Synagoge gegen die gepredigt, die nicht da sind; darum ermahnen die Lehrer inr Religionsunterrichte die Schüler, die von der Religion geweihten Tage, soweit es ihnen möglich ist, zu heiligen; darum erzählen schreibselige Leute, die sich berufen fühlen, Zugendschriften zu verfassen,'wie schön die heiligen Tage im brause des Großvaters begangen worden find. Aber heute issts anders als zu Großvaters Zeilen. Damals hatte man die Sonntagsruhe noch nicht, danrals hielt der Daseinskampf die Menschen noch *) Daß es in unserem Vaterlande Gegenden gibt, in denen alle oder doch säst alle Juden die Sabbathe und Feiertage halten können, kann für mich nicht in Betracht kommen; dafür ist die Zahl dieser Juden im Vergleich zur Gesamtzahl der jüdischen Bevölkerung Deutschlands zu gering. Der Vers.