Liberales Judentum
- Journal
- Liberales Judentum
- Volume
- 7/8 (1915)
- Issue
- Heft 9-10 (September 1915)
- Date
- 1915-09-01
- Page
- Seite 112 (sequence 16)
- Language
- German
- Belongs to
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112 Fudwig Geiger: Zun; und das Berliner Krovinzialschulkollegium Für Rechnen, Schönschreiben, Zeichnen i und Französisch findet keine Klassenteilung statt, und nehmen an diesem Unterricht nur diejenigen teil,' die ihn gebrauchen und verlangen. Derselbe muß daher in Lxträ- Stunden erteilt werden. Dies gäbe noch 8 Lehrstunden. Die Unterrichtszeit betreffend, so mögen, wie bisher, auf den Sonntag 2 Stunden für Talmud oder für Bibel kommen, da religiöser Vorschrift gemäß, täglich im Gesetz gelehrt werden soll. Die folgenden vier Wochentage werden vormittag von 8—12, und Nachmittag von 2—4, am Freitag nur vormittag von 8—12 unterrichtet — zusammen 30 Lehrstunden. Die Extra-Stunden müssen Nachmittags 1—2 oder 4—5 fallen. Sobald die Vorgesetzte hohe Behörde einen Direktor bestätigt und bevollmächtigt haben wird, wird der erste notwendige Schritt getan sein. Aber das Vorwärtskommen ist auch der Anstalt dringend nötig, daß nicht der Eifer derer, die an ihr teilnehmen, er-? kalte, und „das sogenannte Seminar gänzlich verfalle, zum Nachteil der Kräfte, die es bilden könnte und zu noch größerem Schäden einer zahlreichen Klasse, für die viel Gutes bereitet werden dürfte. Indem ich mir schließlich erlaube, auf mejn Buch: „Die gottesdienstlichen Vorträge" (Seite 449 ff.; 455, 456, 475) zu verweisen, wo das Geschichtliche des vorliegenden Themas zum Teil beleuchtet wird, füge ich nur nioch die ergebenste Bitte hinzu, ein Königliches Hochlöbliches Schulkollegium wolle dis werdende Anstalt mit seiner Einsicht und seinem Wohlwollen unterstützen. Das vorstehende Schreiben soll mit keinem großen Kommentar beschwert werden. Nur eine allgemeine Bemerkung und einige besondere Notizen scheinen mir notwendig. Die erste ist, daß Zunz der neu zu begründenden Anstalt eine Mittelstellung zwischen einem Volksschullehrer-Seminar und einer höheren Schule anweist. Er denkt sich eine Lehranstalt, die nicht bloß Volksschullehrer auszubilden hat, sondern Männer, die auch befähigt sind in kleineren Gemeinden ein höheres Element darzustellen: daraus ergibt sich seine Forderung praktischer, homiletischer Hebungen und namentlich die Forderung der Einführung des Lateinischen als obligatorischen Lehrgegenstandes. Die besonderen Notizen beziehen sich auf Verschiedenes. Zunächst feien die höchst eigenartigen Bemerkungen über den Talmud hervorgehoben, die für Zunz's Auffassung ungemein charakteristisch sind. Sodann muß mit Nachdruck darauf hingewiesen werden, daß Zunz mit sicherem, pädagogischen Blicke das Grundübel der alten Anstalt erkennt: die Unfähigkeit der jungen Leute im Unterrichten. Man kann vermuten, wenn er es auch nicht ausdrücklich sagt, daß Zunz, wie es später wirklich durchgeführt wurde, an eine organische Verbindung des Seminars mit der bestehenden Knabenschule oder eine neu zu gestaltende Uebungsschule denkt, die für die Seminaristen zu ihrer praktischen Ausbildung bestimmt ist. Dagegen ist es höchst seltsam, daß er, wenn man auch gelten lassen will, daß französisch nicht als obligatorischer Unterrichtsgegenstand angesehen wird, das Zeichnen als fakultativ Hinstellt, ein Umstand, der nur begreiflich wird durch Zunz Fremdheit den Bedürfnissen der Volksschule gegenüber. Von den erwähnten Persönlichkeiten sind die der Schüler gänzlich unbekannt. Bei dem erst angeführten Lohn ist nicht an den wohlverdienten Iugendlehrer dieses Namens zu denken, dieser hieß Raphael, während der hier angeführte Salomon Moses heißt; Raphael Lohn war ein Schüler des späteren Zunz'scheu Seminars und hat seines Lehrers und Meisters Zunz stets mit Achtung und Verehrung gedacht. Der letzt genannte Aron Hirschfeld hat sich, wie ich glaube, später