Liberales Judentum
- Journal
- Liberales Judentum
- Volume
- 7/8 (1915)
- Issue
- Heft 9-10 (September 1915)
- Date
- 1915-09-01
- Page
- Seite 111 (sequence 15)
- Language
- German
- Belongs to
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Fndrvig Geiger: Zun; und das Berliner ProuinzialschnlkoUegium 111 minar büßt mit seiner kläglichen Lristenz dafür, daß es selbigen nicht anerkannte. Obwohl daher der Talmud, sowohl als unabweislicher Bestandteil der südischen Theologie, als vermöge statutarischer Feststellung seinen j)latz im Lehrplan behalten muß, so darf doch sein, zu dem übrigen Bildungsstande nicht passendes, Uebergewicht wißbegierige Jünglinge nicht zurückschrecken. Je seltener die indischen Schullehrer aus den Gymnasien und Universitäten kommen, je öfter sie nichtsdestoweniger — insonderheit an kleineren Orten — -mehr vertreten sollen als den eigentlichen Lehrer, desto unentbehrlicher wird ihnen eine gründlichere Bildung, die Kenntnis jener Sprache, die so viele andere Kenntnisse aufschließt — schon damit nicht ein großer Teil der jüdischen Gymnasial-Zugend des Lehrers der Gemeinde spotte. Sollte der fähige Seminarist erst andere Gelegenheiten, Latein zu lernen, aufsuchen müssen, so wird er die Anstalt gar nicht besuchen, oder sie bald verlassen; sie selbst wird an Ruf und Wirksamkeit zugleich einbüßen, und sich auf die minder Begabten beschränken müssen. Da nun derjenige junge Ulann in das Seminar eintreten wird, ..dem zur Erwerbung einer — meist in andere Kreise führenden — Gymnasialbildung Ulittel oder Neigung fehlt, so kann es für die Gemeinden nur vorteilhaft sein, wenn die Anstalt, zum Teil wenigstens, die gelehrte Schule ersetzt, und ihnen vollkommen ausgestattete Lehrer vorböreitet. Solchen werden sie auch bessere Gehalte bewilligen, so daß hierdurch auch die Aussicht des Seminaristen sich verbessert. Durch niedrig stehende Lehrer wird nur religiöse Anarchie, Mißachtung des Lehrstandes gepflegt, und keinem der vorhandenen Uebel abgeholfen. Unter den Juden in Preußen gibt es keine Hierarchie, und die Rabbiner werden nicht geprüft und nur von den Gemeinden angestellt; der Schullehrer ist allein den Staatsbehörden, keiner Stufenreihe jüdischer chierarchen untergeordnet. Schon in dieser Hinsicht sollte die größtmögliche Ausbildung des Lehramts-Kandidaten empfohlen werden. Ferner muß der Einleitung zum Unterrichten, den praktischen Uebungen, den homiletischen, eine angemessene Zeit eingeräumt werden; die vorgeschrittenen Zöglinge müssen, nach Einsicht des Direktors, öfter selbst Unterricht erteilen. Der regelmäßige Besuch jeder Klasse dauere 2 Jahre, die gesamte Lehrzeit 4 Jahre. Nach Beendigung derselben muß der amtsfähige Kandidat einen öffentlichen religiösen Vortrag halten können, im Talmud nnd im Unterrichten hinlänglich geübt und fähig sein zu dem vollständigen Unterrichte in Religion, Bibel, Biblischen Geschichte, hebräischen Grammatik, deutscher Sprache, Rechnen; in den übrigen Gegenständen muß er wenigstens dem Elementar-Unterricht genügen. Der neue Kursus und der Eintritt der Zöglinge geschehen nach Ostern. Zndeß wird es bei einer ersten Organisation, ohne vorbereitende Schule, nicht angehen, irgend einen j)lan in aller Strenge zu befolgen, noch weniger die Grenzen eines Kursus genau anzugeben. w Die Lehrgegenstände und deren Verteilung gibt folgende Tabelle: II. I. Fächer Untere Obere Bemerkungen Klasse Klasse Bibel 4 St. 4 St. Zu II: Pentateuch mit Raschi. Zu I: Propheten, Sprüche rc. Talmud 8 8 Religion 1 2 Zu II: auch biblische Geschichte; in I: Homiletische, praktische Uebungen. Hebräisch 3 2 Deutsch 3 od.4 2od.3 Nach dem Bedürfnis halbjährlich zu bestimmen. Latein 3 3 Mathematik 3 od.2 3 ob. 2 Geometrie und Arithmetik. Naturkunde Geographie 2 2 lBeide Fächer halbjährlich in l Stunde I3 4 abwechseln. Geschichte In I auch jüdische Geschichte. 30 St. 30 St..