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Liberales Judentum · 1915-09-01 · Heft 9-10 (September 1915) · p. Seite 108

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Journal
Liberales Judentum
Volume
7/8 (1915)
Issue
Heft 9-10 (September 1915)
Date
1915-09-01
Page
Seite 108 (sequence 12)
Language
German
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108 Fudrvig Geiger: Zun? und das Berliner ProvinzialschulkoUeginw die Prüfung, um die er bat, mit ihm angestellt und von ihm bestanden würde. Denn das Bestehen der Prüfung w!ar die notwendige Voraussetzung zu der Uebernahme der Leitung des Seminars. Die Prüfungsfache wird angedeutet bei Holzman, Geschichte der Lehrerbildungsanstalt in Berlin 1909j 5. 41. Aus dieser Andeutung geht hervor, daß der unten abgedruckte Bericht statt einer eigentlichen Prüfung galt. Zunz hatte wie aus derselben Quelle zu entnehmen ist, am 11. Juni 1838 um Dispensation von der Prüfung gebeten. Dieses Gesuch war am 22. September 1838 abschlägig beschieden worden. Unser Bericht hatte die Folge, daß am 1. Juli 1839 dem Gemeindevorstand seitens des j)rovinzialschukkollegiums mitgeteilt wurde, daß es gestattet sei, Zunz provisorisch zum Leiter des zu errichtenden Seminars für Lehrer zu bestellen. Ueber. die Wirksamkeit des Zunz'schen Seminars sei kurz auf Holzman a. a. M. S. 43 bis 73 verwiesen. - Das erste Schreiben lautet: An ein König!. hochlöbliches Schulkollegium der Provinz Brandenburg. Hochwohlgeborene, hochzuehrende Herren! Durch den jüdischen Gemeinde-Vorstand Hierselbst, welcher mir die Einrichtung und Direktion eines Seminars zur Bildung jüdischer Lehrer angetragen hat, benachrichtigt, daß ich mich, zur Befähigung für diese Stelle, vorschriftsmäßig, nach der Weisung eines königlichen hochlöblichen Schulkollegium einer pädagogischen Prüfung zu unterziehen habe, ersuche ich ein hochlöbliches Schukollegium hiermit: Dasselbe wolle behufs der in Bede stehenden Anstellung mich zu einer solchen Prüfung zuzulassen, beschließen. Ueber meine Verhältnisse und Bildung habe ich in beigefügtem Anhang von elf Beilagen (A—L) und zwei literarischen Blättern — um deren Rückgabe ergebenst gebeten wird — begleitet mich äuszusprechen mir erlaubt. Rkit aller schuldigen Hochachtung eines hochlöblichen Schulkollegii ganz ergebenster gez. Zunz. Berlin, den 18. Dezember 1838. (Alte Schönhäuserstraße 31). Weit wichtiger als dieses Schreiben ist das zweite. - Es ist nicht etwa eine Schilderung des von Zunz geleiteten Seminars, sondern der bisher bestehenden Talmud-Thdra-Anstalt, die, wenn sie wirklich etwas leiste?! sollte, einer gründlichen Reform unterzogen werden müßte. Das höchst merkwürdige von echt liberalem Geiste getragene von wahrhaft pädagogischem Sinne erfüllte Schreiben lautet: B e r i cht über das sogenannte Jüdische Seminar-Talmud-Thora zu Berlin, auf Befehl des Königlichen j)rovinzial-Schulkollegiums der Provinz Brandenburg abgestattet am.28. Rlärz 1839 von Dr. L. Zunz. Institute unter dem Namen Talmud- Thora (Gesetzstudium) hat es seit alten Zeiten in fast jeder größeren jüdischen Gemeinde gegeben. Da einerseits jeder Israelit verpflichtet ist täglich sich mit dem Gesetz zu beschäftigen, — welches allerdings vermittelst gewisser Rezitationen im Gottesdienste für den Unkundigen erleichtert worden —, auch die Gemeinden für die Belehrung der Jugend zu sorgen haben, andererseits die Unterstützung der Weisen und der Lehrer verdienstliches Werk ist; so ward es früh Gebrauch, Lehrer, die arme junge Leute im Talmud unterrichten, mittelst Beiträge zu unterhalten, oder auch, wie es bei Kirchen, Klöstern und Stipendien geschah, durch Vermächtnisse feste Anstalten zu gründen, wo Talmüdlehrer besoldet und Talmudstudiosen

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