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Liberales Judentum · 1915-03-01 · Heft 3-4 (März 1915) · p. Seite 37

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Journal
Liberales Judentum
Volume
7/8 (1915)
Issue
Heft 3-4 (März 1915)
Date
1915-03-01
Page
Seite 37 (sequence 13)
Language
German
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Alfred Michaelis: Wahrheit S7 alten Bräuchen eine Auswähl trifft, nur weil andre ihn belehrten, wäs er soll und darf, der handelt nichf ehrlich. Und unaufrichtig ist, wer über dem Ächtbaren das Unsichtbare vergessen will. Solche Unehrlichen kennt man in jedem Kläger. Zuweilen wirken sie grotesk: Zn einer nicht eben großen Gemeinde wurden — vor dem Rriege *— neue Satzungen beraten. Beim Ausländerwahlrecht entschied man sich gegen die Ausländer. VOas taten diese, als sie davon hörten? Sie streikten. Sie sagten: Gebt ihr uns nicht das volle Wahlrecht, so meiden wir den Gottesdienst. Dann mögt ihr sehen, wie ihr eure zehn Männer zusammenbekommt, wir Wällen euch schon strafen. Fehlte gerade noch, daß sie Streikposten stellten und den Streikbrechern zuriefen: j)fui, die Lumpen gehen zur Synagoge! Das wären keine Liberalen, sondern Fromme. Aber chir haben kein Recht, Steine zu werfen. Auch unter uns gibt es genug, die sich von Zeit zu Zeit (um nur das eine zu erwähnen) „anstandshalber" im Tempel sehen lassen, hebräische Worte sprechen und dabei an nichts anderes denken, als an ihre Alltagssorgen und Alltagsfreuden. Leute, die sich im Berufsleben solcher Unehrlichkeit schämen würden. Freilich liegt Hier auch der Grund, weshalb unsere Gotteshäuser veröden: immer größer wird die Zahl derer, die nicht heucheln mögen. Aber statt die Ursache zu beseitigen, jammert man über jdie Wirkung und sucht sie, die doch mit Notwendigkeit eintreten muß, zu verhindern oder zu verschleiern. Man verfällt auf so seltsame Gedanken, wie, den Sabbath „auf den Sonntag zu verlegen", wer das Gebot, am Sabbath zu ruhen, für heilig hält, wird den Sabbath seinem Gotte weihen; er wird -es, weil er MUß. Aber er wird nicht den Sonntag zum Ruhetag bestimmen wollen, weil nach der Reichsgewerbeordnung der Sonntag ohnedies für seine Geschäfte verloren ist. Die Wahrheit duldet keine Kompromisse; alles oder nichts. Ls ist Verleugnung der Wahrheit, „etwas" halten zu wällen, nur um nicht zu scheinen, was man ist: unreligiös, ohne Gottglauben. Wer nicht die Lehren dez Judentums als ewige Wahrheiten anerkennt, darf sich aus keinem Grunde Gesetzen beugen, die für ihn ohne Inhalt sind. Nur als Ausdruck wahrhaften, innersten Erlebens haben religiöse Bräuche Geltung. Eben als „Erscheinungsformen". Dann aber soll man sie nicht verschieden werten. Es gibt keine Vorschriften, die man als erläßlich, keine, die man als unerläßlich bezeichnen könnte. Alle sind sie erläßlich und unerläßlich zugleich. Reine subjektivere Empfindung, als.die religiöse. Die Formen, unter denen sie sichtbar werden mag, müssen durchaus der freien Wahl des einzelnen, von den Wahrheiten seines Glaubens ergriffenen Menschen überlassen bleiben. Diese Dinge sind so zart, daß sie ein Rubrizieren nicht vertragen. . VOas unausgesprochen bleiben muß, kann nicht dem Zwang von römisch IX arabisch 1, 2, 3........ unterworfen werden, wem sich im hebräischen Segen der Eltern, in der deutschen predigt oder auch in irgend einer uraltmystischen, von den Richtlinien übergangenen Vorschrift das Ewige erschließt, der sieht vielleicht in der Beschneidung und der rituellen Ehescheidung (ist auch sie unerläßlich? man kann es nicht erkennen) nichts als tote Formen. Die Richtlinien selbst sprechen von Vorschriften, die das liberale Judentum dem religiösen Empfinden des Einzelnen überläßt. Wertvoll ist nach ihnen nur, was für den Einzelnen die Rraft hat, fromme Gesinnung hervorzurufen, die -sittliche Tat M fördern und religiöse Wahrheiten und Erlebnisse in anschauliche Erinnerung zu bringen.

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