Liberales Judentum
- Journal
- Liberales Judentum
- Volume
- 6 (1914)
- Issue
- Heft 8 (August 1914)
- Date
- 1914-08-01
- Page
- Seite 171 (sequence 15)
- Language
- German
- Belongs to
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Prof. Ar. Stern: Nie religiöse Reform 171 Handlungen die Komponenten bilden, aus Denen der weg der Gemeinschaft resultiert. Der liberalen Gesinnung widerspricht es, Dem Einzelnen unbedingte Vorschriften für sein Gemütsleben zu geben, denn wohl nicht die Religion, aber des Einzelnen Frömmiglkeit ist Privatsache. Jeder Jude wird von den religiösen Vorschriften soviel oder soirv.enig üben, als ihm Herzensbedürfnis ist, und es ist Sache derer, die die Religion leh!-- ren, Geist und Gemüt des Einzelnen durch Lehre oder Beispiel zu beeinflussen, wenn Die Männer, die die Religion vertreten und lehren, liberaler Gesinnung sind, wenn sie diese Gesinnung offen und ehrlich vertreten, werden bald auch die Einzelnen dieser Richtung angehören, umsomehr, als sich jeder' mit seinen religiösen Bedenken an sie wen- Det; nur Vertrauen müssen sie einflößen. Vertrauen kann nur durch Offenheit erworben, Begeisterung nur durch Begeisterung chervorgerufen werden. Anders verhält es sich mit jenen vorischriften und religiösen Handlungen, die als Betätigung der Religion direkt in das Leben der Gemeinschaft eingreifen. Hier muß Einheitlichkeit vorhanden sein, damit der ^Zusammenhang gewährt bleibe. Nehmen wir als Betätigung des Judentums z. B. Das Speisegesetz. Ls ist ganz individuell, ob es streng oder mind.er streng oder gar nicht gehalten wird. Außer Frage ist aber, daß es großen Nutzen für die Erhaltung der Gei-, .meinschaft geleistet hat. Es wirkte vielleicht .auch hygienisch', in den Zeiten, als die Seuchen kein seltenes Ereignis in Europa waren, und die Medizin noch ratlos diesen Seuchen gegenüberstand. Sicherlich übte und übt es noch einen erziehlichen Einfluß aus. Es übt aber heute beim sozialen Verkehr und so stark vermehrtem Handelsverkehr auch eine hemmende -Wirkung aus. Da muß nun gewissenhaft geprüft werden, ob für die Gesamtheit der Schaden oder der Nutzen größer ist. Untersucht muß werden, welcher Teil des Speise'- gesetzes hemmend wirkt, um demgemäß, wenn es für die Gesamtheitnotwendig erscheint, das Speisegesetz zu ändern, wissen wir ja, wie oft und wie sehr der Talmud das Speisegesetz geändert hat. Betont sei, daß es nicht am Platze ist, bei Beantwortung dieser Frage nach der Ursache zu forschen, die das Speisegesetz geschaffen hat. Damit soll sich die Religionswissenschaft beschäftigen; für die Betätigung der Religion ist das Speisegesetz nun einmal da, und wir haben nur das Recht, an das Speisegesetz den Ulaßstab der Erhaltung des Judentums zu legen. Führen iuns die Vorschriften zu geistiger und sittlicher Höhe, so bringen wir ihm Opfer; hindern sie unsere Lxiftenzmöglichkeit, dann dürfen wir dieses Opfer nicht bringen. Das ist das Prinzip des Talmud, das da statuiert, daß das Speisegesetz nicht gilt, wenn das Leben eines Menschen in Gefahr ist. Das Leben der Gemeinschaft ist wohl dem Leben des Einzelnen gleichwertig. Das ist ein Beispiel der Behandlung einer ganzen Gruppe von Vorschriften (:tn Schulchan aruch 7^5 Paragraphen, dazu über wein.) Eine andere Gruppe enthält die Vorschriften über unfern öffentlichen Gottesdienst, der an Stelle des ehemaligen Gpferdienstes getreten ist. Nichts bringt die Zusammengehörigkeit aller Bekenner und die Zugehörigkeit des Einzelnen zu Gott — noch richtiger mit dem Worte Hörigkeitsgefühl zu bezeichnen — besser zum Bewußtsein als der öffentliche Gottesdienst, wenn irgendwo ist hier Einheitlichkeit notwendig, und für die Dauer des Gottesdienstes dürfte nur soviel Zeit beansprucht werden, daß jeder an ihm teih-, nehmen könnte, sollte und wollte. Früher war der Gottesdienst die einzige Abwechslung im eintönigen Alltagsdasein des jüdischen Handelsmannes, Handwerkers u. dgl., er konMe darum nicht lange genug sein. Die Gelehrteu