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Liberales Judentum · 1914-06-01 · Heft 6-7 (Juni 1914) · p. Seite 129

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Journal
Liberales Judentum
Volume
6 (1914)
Issue
Heft 6-7 (Juni 1914)
Date
1914-06-01
Page
Seite 129 (sequence 13)
Language
German
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Ar. S. Elsaß : Gibt es eine jüdische Religion oder mehrere? 129 ihre Unterzeichner, Herr Dr. wohlgemuth möge es mir verzeihen, wenn ich die Meinung hege, daß ihn bei seiner Weltanschauung und Lebensführung eine viel tiefere Kluft von den orthodoxen „Gaonen" Ungarns trenne, als von uns, den „Richtlinien" - Rabbinern. Welche Orthodoxie ist nun die rechte, Hie das „wahre" Judentum vertritt? Dr. w. wird um Antwort gebeten! Uebrigens fängt auch die Orthodoxie in Ungarn an, „zeitgemäße" Formen anzuuehmen. Selbst in preßburg werden trotz des Testaments von Thaßam Sofer in den orthodoxen Synagogen „ungarische" Laute vernommen. Dabei brüstet sich die Orthodoxie, sie vertrete „das ewige, unveränderte, unveränderliche Judentum", welches in allen Wandlungen sich .gleich geblieben. K. führt nun der Orthodoxie zu Gemüte, daß bei der Fülle der Variationen und Varianten des jüdischen Gesamtgeistes im Laufe der Zeiten von der „ewigen Unveränderlichkeit" des Judentums, oder auch nur der Orthodoxie zu sprechen ein 'Unding sei und' auf Selbsttäuschung beruhe. Ilebrigens habe auch die Neologie, wenn sie auch bewußt den Zeltverhältnissen Rechnung getragen, stets danach gestrebt, „erhaltend" zu wirken, und berge in sich eine Fülle von den alten und ältesten Elementen des Minhag des talmudischen und biblischen Judentums. Der Unterschied zwischen Neologie und Orthodoxie bestehe nur in der verschiedenen Auffassungsweise und in der andern Stellungnahme zu den geschichtlichen Notwendigkeiten und 'den Forderungen des Lebens. Uebrigens warnt auch K. die Führer der autonomen Bewegung davor, wie dies bereits Prof. Blau in der „Ungar. Iüd. Revue" und Prof. Dr. M. Guttmann in einer lichtvollen Broschüre „Der Schulchan Aruch und die ungarische Zudenheit" getan, etwa um des lieben Friedens willen Erklärungen abzugeben, die aller geschichtlichen Entwicklung und der Wirklichkeit Hohn sprächen, wenn auch der „Schulchan Aruch" ein bedeutsames Kompendium des jüdischen Rituals ist, so wäre es ein schwerer Fehler, ihn als „die Basis" der jüdischen Religionsgemeinschaft zu erklären. Zunächst war und ist der „Schulchan Aruch" nicht der „autoritativ" anerkannte Religionskodex, sondern nur eines der verbreitesten Hand- und Nachschlagewerke, mit Hilfe derer erst mit voller Würdigung der in den Quellen gegebenen Motive in wichtigeren religiösen Fragen rabbinische Gutachten gegeben und Entscheidungen getroffen werden sollen. Ferner ist ein ganzer Teil des bändigen Werkes, der das Zivilrecht behandelt, außer Kraft gesetzt, und auch andere Anordnungen, die im Schulchan Aruch kodifiziert sind, werden selbst von den strengsten Orthodoxen außer Acht gelassen, weil sie unter den heutigen Verhältnissen sich undurchführbar erweisen. Auch sonst wäre es kläglich, den Schulchan Aruch als „die Basis" zu bezeichnen, da darin die grund legenden religiösen Problemen und die höchsten Glaubensfragen, wie der Glaube an Gott und Vorsehung, an Offenbarung, Auserwählung Israels, Messianismus gar nicht berührt und behandelt rverden. Wenn wir näher zusehen, so ist die prinzipielle Erklärung der „Traditionell- Gesetzestreuen" und Orthodoxie, von der „ewig en Verbindlichkeit des jüdischen Religionsgesetzes" nur eine blendende Phrase, die mit der Wirklichkeit im harten Widerspruch steht. Warum werden dann von „den Gesetzestreuen" sämtliche <\27 Paragraphen des Thsschen Mischpat außer Acht gelassen, trotzdem nach § 26 jeder Jude, der vor einem nichtjüdischen Gerichtshof einen Prozeß führt, als „Rascha" (Frevler) anzusehen sei, der

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