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Liberales Judentum · 1914-06-01 · Heft 6-7 (Juni 1914) · p. Seite 126

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Journal
Liberales Judentum
Volume
6 (1914)
Issue
Heft 6-7 (Juni 1914)
Date
1914-06-01
Page
Seite 126 (sequence 10)
Language
German
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126 Ar. K. Elsaß: Gibt es eine Jüdische Religion oder mehrere? zogen werden dürfe, ein Eingriff in die biblisch -talmudische Gesetzgebung und. eine Aenderung des bis dahin geltenden .Religionsgesetzes. Die afrikanischen und orientalischen Juden hatten auch trotz des „Lherem's" den Beschlüssen der unter Rabbenu Gerschom's Leitung tagenden Mainzer Synode in Anlehnung an das Bestehende sich nicht gefügt. Sicherlich hat Rabbenu Gerschom durch seine Tekanoth, durch den Ausbau der jüdischen Ehegesetze, die jüdische Eheschließung und Ehescheidung den in christlichen Ländern herrschenden Zuständen anzupassen gesucht. Zm Gegensatz hierzu haben wir die traurige Erfahrung gemacht, daß, als in den „Richtlinien" in ernster Erwägung der Mißstände, die infolge der staatlich geforderten Zivilehe eingetreten sind, der Ausbau und eine moderne Ausgestaltung der jüdischen Ehegesetzgebung ins Auge gefaßt wurde, nicht nur die Orthodoxen, sondern die Männer der Mittelpartei die Sturmglocke geläutet: „Eingriffe in die biblischen Ehegesetze bedrohen die Heiligkeit der jüdischen Familie"!! (wörtlich in der Erklärung der Freien religiösen Vereinigung zu lesen). Auch strengfromme, ernstreligiöse Kreise können es nicht verstehen und begreifen, daß einer jungen, blühenden Frau, die nach dem Staatsgesetz von ihrem an unheilbarer Geisteserkrankung leidendem Manne geschieden wurde, eine Wiederverheiratung nach jüdischem Ritus bei Lebzeiten des Mannes unmöglich sein sollte, während für den Mann im entsprechenden Falle das jüdische Religionsgesetz handhaben bietet, die ihm eine zweite Heirat nach jüdischem Ritus ermöglichen. Wenn nun von liberaler Seite für solche und ähnliche Fälle, nicht etwa eine Außerachtlassung, sondern ein weiterer Ausbau des Religionsgesetzes gefordert wird, damit nicht das Lebensglück gar mancher ernsten, tiefreligiösen Frau dem Buchstaben dieses Gesetzes geopfert werde, oder was noch öfter der Fall, damit nicht die Betreffenden auf jede religiöse Weihe bei Scheidung und Eheschließung Verzicht leisten sollen, da. wird mit großer Emphase von einer „schweren Gefahr" gesprochen, welche „die Ls e i - ligkeit des jüdischen Familienlebens bedroht". Zn dem Mampf um die „Richt" linien" hatte ich bei aller Würdigung auch des gegnerischen Standpunktes und der Bedenken, die man hegte, nicht begreifen können, wie man mit solch irreführenden Schlag Wörtern gegen die Vorschläge, das jüdische Ehegesetz zu erweitern und auszubauen, damit die bestehenden Gefahren, die in Wirklichkeit die Heiligkeit des jüdischen Familienlebens bedrohen, so weit als möglich gemindert werden sollten, Protest einlegen konnte. Genug davon! Kehren wir zur Schrift K?s zurück. Er zeigt uns, wie in der Atmosphäre der christlichen Länder das Judentum im ((., \Z. und 13. Jahrhundert eine christliche Färbung gewinnt. Wie in der Kirche „Buchstaben, Wunder, Dogmen" die Gemüter beherrschen, so wird auch die religiöse Auffassung und Lebensanschauung der deutschen und französischen Juden von den Buchstaben, den Wunderlegenden und Dogmen des Talmud bedingt und getragen. Zn Deutschland wird vom 11. Zahrhundert an der „Minhag" kodifiziert, und dadurch „die Unveränderlichkeit" der religiösen Gebräuche statuiert, womit die geistige Regsamkeit und Produktivität erlahmt. Doch trotz des Prinzips „der Unveränderlichkeit" haben auch die „Minhagim" sich im Laufe der Zeiten gewandelt. Nur scheint die Orthodoxie es nicht wissen zu wollen, daß manche der „ewigen" Traditionen oft ganz jungen, jungen Datums sind. Diese geistige Erstarrung, meint K., hat in Deutschland bis zum Auftreten Mendelssohns angehalten, und ist in manchen

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