Liberales Judentum
- Journal
- Liberales Judentum
- Volume
- 6 (1914)
- Issue
- Heft 6-7 (Juni 1914)
- Date
- 1914-06-01
- Page
- Seite 121 (sequence 5)
- Language
- German
- Belongs to
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Nr. S. Elsaß: Gibt es eine jüdische Religion oder mehrere? 121 <5ibt es eine jüdifchc Religion von Rabbiner Dr. B. eifajj-tandsberg a. W. m Jahre 1(868 hatte der hochgesinnte I ungarische Kultusminister, Baron Joseph v. Eötvös, von den edelsten Intentionen -geleitet, die Vertreter der ungarischen Iudenheit zu einem Kongreß berufen, auf welchem bie administrativen Angelegenheiten der Gemeinden und ihre gesetzliche Regelung beraten, und zugleich über die Errichtung eines jüdischen Lehrerseminars und 'einer modernen vabbinischen Hochschule eine Aussprache herbeigeführt werden sollte. — Der König hatte schon früher in hochherziger Weise, die im Jahre (8V den jüdischen Gemeinden nach' Riederringung der Revolution auferlegte Kriegsbuße im- Betrage von (,000,000 -Gulden zur Hebung der Kultur und Bildung unter den Juden zur Verfügung zu stellen sich bereit erklärt. Doch waren die Verhandlungen des Kongresses von vornherein zur Unfruchtbarkeit verurteilt, weil -die aus den Wahlen hervorgegangenen Vertreter aus gar zu heterogenen Elementen zusammengesetzt waren, als daß man zu einer -ersprießlichen Lösung der aufgeworfenen Probleme gelangen konnte. Die kulturfremde, bildungsfeindliche Orthodoxie sträubte sich -ohnehin gegen Bestrebungen, die den geistigen und kulturellen Aufschwung der ungarischen Iudenheit anzubahnen bestimmt waren, und auch die gebildeten Führer der Orthodoxie waren voll ^Mißtrauen gegen Errichtung von Lehranstalten, in denen nebst den jüdischen Disziplinen auch die nationale Sprache und Kultur gepflegt werden sollte. Als von den Orthodoxen ein mit 88 Unterschriften versehener Antrag eingebracht wurde, wonach „der Kongreß von vornherein zum Beschluß erheben sollte, daß betreff der Organisation der Schule und des Gemeindelebens kein vorsch * zur Verhandlung zugelassen werden ,^..ie, der nicht oäer mehrere? | entschieden und klar dem Prinzip entspreche, daß einzig und allein die Bestimmungen der Bibel und des Talmud, so wie sie der Schulchan Aruch kodifiziert habe, die Grundlage der zu entwerfenden Statuten sein könnten", und der Präsident diesen Antrag nicht zur Abstimmung brachte, war der Bruch vollzogen. Die Folge war, daß die Orthodoxen nicht blos das vom Kongreß entworfene Gemeindestatut verwarfen, sondern zu einer besonderen Organisation sich zusammenschlossen und in einer Eingabe an das ungarische Parlament erklärten: „daß die jüd. Religionsgemeinschaft, welche auf Grund der Kongreßbeschlüsse sich konstituierte, von der bisher in Ungarn bestehenden Gemeinschaft, die auf Grund der dogmatischen jüdischen Glaubensgesetze aufgebaut ist, im wesentlichen sich unterscheide." Das Schlagwort von den zwei wesentlich verschiedenen Konfessionen innerhalb der Iudenheit ist bereits damals geprägt worden. Die damalige Regierung beeilte sich der Organisation der Orthodoxen unter Leitung der „ungar. orthod. Landeskanzlei" ihre Sanktion zu erteilen. Die Führung der Kongreßgemeinden, die man als „neolog" bezeichnete, hatte die „Ungarische jüdische Landeskanzlei" übernommen. Es bildete sich eine dritte Gruppe von Gemeinden, welche unter der Bezeichnung ' „status quo" keine der beiden Organisationen anerkannte, sondern die Weisungen, wie vor der Einberufung des Kongresses, allein von den staatlichen Behörden entgegenzunehmen sich bereit erklärte. — So ward die ungarische Iudenheit nicht nur in .zwei, sondern in drei Lager gespalten, von denen sich noch im Nordosten Ungarns die sogenannten Sephardengemeinden — Anhänger des Thassidis-