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Liberales Judentum · 1914-05-01 · Heft 5 (Mai 1914) · p. Seite 112

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Journal
Liberales Judentum
Volume
6 (1914)
Issue
Heft 5 (Mai 1914)
Date
1914-05-01
Page
Seite 112 (sequence 20)
Language
German
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112 Ar. Fritz Machsner: Zur Uertzesserung des;ü-ischen Neligiausunterrichtes 2° Die Konfirmation. <£s sei gestattet, kurz auf die Konfirmation der jüdischen Kinder zu sprechen zu kommen, da sie in gewissem Sinne einen Abschluß oder doch Rühepunkt in ihrer religiösen Unterweisung bedeutet. Unser religiöses Empfinden räumt der Frau die gleichen Rechte ein, wie dem Manne. 3n alten Zeiten war das anders. Stolz dankte der Orientale seinem Gotte im täglichen Gebet dafür, daß er ihn nicht zum Weibe gemacht hatte, während sich die Mutter seiner Kinder in wahrer Frömmigkeit dem göttlichen willen bedingungslos unterordnete und wie im bürgerlichen Leben auch in der Ausübung religiöser Gebräuche eine mehr passive Rolle spielte, heutzutage ist der Mann durch berufliche Pflichten oft so in Anspruch genommen, daß die — auch ihrer seelischen Konstitution nach dazu vorzüglich geeignete — Frau zur eigentlichen Trägerin des religiösen- Lebens der Familie wird. Gleiche Pflichten bedingen aber gleiche Rechte, und so müssen wir unbedingt fordern, daß die Konfirmation in gleicher weise wie für die Knaben auch für die Mädchen verbindlich sein soll. Soll die Frau Achtung vor der Religion haben und sie den Kindern einpflanzen, so kann sie verlangen, daß die Religionsgemeinschaft nicht zögert, die Achtung, die sie längst vor der Frau empfindet, auch äußerlich zu bekunden. Der Konfirmandenunterricht trägt viel individuelleres Gepräge als der Religionsunterricht in der öffentlichen Schule. Er ist lediglich Sache des Rabbiners, den die Eltern nach eigenem Ermessen dazu bestimmen, die Konfirmation ihres Kindes zu vollziehen. Zn größeren Gemeinden ergibt sich daraus für die Eltern der große Vorzug, unter den Rabbinern den auszuwählen, der ihrer religiösen Richtung am meisten entspricht. Nur ihm steht das Recht zu, die Kinder auf diesen weihevollen Akt vorzubereiten, der sie offiziell in die jüdische Glaubensgemeinschaft einführen soll, wie er seinen Unterricht einrichten will, muß man dem -einzelnen Rabbiner anheimstellen. Nur einige allgemeinere Grundlinien lassen sich angeben: Der Rabbiner bereite eine nicht zu große Zahl möglichst gleichartiger Kinder .zusammen vor. Der Verkehr zwischen ihm und seinen Zöglingen sei möglichst persönlich und herzlich. Er führe ihnen an praktischen Beispielen die Pflichten vor Augen, die. die Ehre, unserer Glaubensgemeinschaft anzugehören, bedingt, er wird es auch am besten verstehen, ihnen den Sinn und die Bedeutung der verschiedenen Gebete zu erklären. Zu vermeiden ist jede mechanische Tätigkeit, besonders das die Stimmung so sehr herabdrückende Auswendiglernen. Der Konfirmandenunterricht ist dann gut gewesen, wenn seine Teilnehmer noch als erwachsene Menschen in stillen Stunden gern an ihn zurückdenken und bei schwierigen Gewissensfragen den Rabbiner stets als den berufenen Ratgeber betrachten. Daß die Konfirmation selbst ganz anders gehandhabt werden muß, als bisher, ist auch klar. Znsbesondere muß sie um einige Zahre hinausgeschoben werden. Auf diese Fragen näher einzugehen verbietet aber der Rahmen dieser nur den Unterricht betreffenden Arbeit. So haben wir denn im vorangehenden einen idealen jüdischen Religionsunterricht kurz skizziert. Daß es nicht möglich, aber auch nicht wünschenswert ist, diesen Unterricht durch eine Art Gewaltakt einzuführen, dürfte unmittelbar einleuchten. Unsere Vorschläge lassen sich nur zugleich mit einer Reihe anderer Reformen unserer Gemeindeverfassung verwirklichen. Man muß eben langsam, aber zielbewußt reformieren, um dem Zdeal allmählich immer näher zu kommen, was wir sofort dafür tun können, ist etwa folgendes: Die bereits begonnenen Arbeiten zur einheitlichen Organisation der. deutschen Juden sind rastlos weiterzufördern. Zn allen Gemeinden mit mehreren Synagogen ist unverzüglich das parochialsyftem einzuführen. Allein dies System ermöglicht ein gedeihliches Zusammenarbeiten von Rabbiner und Gemeinde, es ermöglicht auch einen gerechten Wahlmodus, der die Benachteiligung irgendeiner religiösen Richtung ausschließt. 2. Das Znteresse des Publikums ist durch populäre Vorträge aus den verschiedenen Gebieten "der jüdischen Geschichte und Literatur sowie -durch geeignete Veröffentlichungen zu beleben. 3. Die Herausgabe eines populären und

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