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Liberales Judentum · 1914-03-01 · Heft 3 (März 1914) · p. Seite 55

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Journal
Liberales Judentum
Volume
6 (1914)
Issue
Heft 3 (März 1914)
Date
1914-03-01
Page
Seite 55 (sequence 11)
Language
German
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o o o o Gotthard Deutsch: Nrr Glaube an Hobelspäne 55 bäum hätte sich vielleicht die Zensur erspart, wenn er auf den Ausweg verfallen wäre, den Segen Ln deutscher Sprache zu sprechen, wie von Rabbiner Placzek in Brünn berichtet tot wird?«) was allerdings vom gesetzlichen Standpunkte seine Berechtigung hat, da der Priestersegen in hebräischer Sprache erteilt werden muß?^) So gibt es noch immer eine Reihe gesetzlicher Komplikationen, die auf den priesterlichen Vorrechten der Rohanin beruhen. In England weigert sich ein Rohen an einer Jury teilzunehmen, die eine Totenschau vornehmen muß;95) ein andermal verklagt ein Gastwirt in London den Nachlaß eines in seinem Hause verstorbenen Gastes -auf Schadenersatz, weil infolge des Todesfalls einige Gäste, die dem „Priesterstande" angehörten, sein Haus verlassen hatten, da sie als Priester nicht mit einer Leiche unter einem Dache weilen durften?«) Rabbiner Werner in München bedingt es sich aus, daß er als Rohen nicht verpflichtet werden könne, bei einer Beerdigung zu fungieren, wenn er mit der Leiche unter einem Dache sein müsse.Rantor Terini kann, weil er Rohen ist, in Wien nicht angestellt werden?«) denn dort müssen alle Beerdigungsfeierlichkeiten in einer Zeremonienhalle abgehalten werden, wodurch Herr Terini hoffnungslos verunreinigt werden würde. Glücklicherweise war Iellinek kein Rohen, sonst hätte Wien auf ihn verzichten müssen. Die Gemeinde Pisa bestellt sich für die Feiertage einen Rohen aus Livorno, um den priesterlichen Segen nicht entbehren zu müssen?«) Wohl hat der deutsche liberale Rabbinerverband beschlossen, die den Rohen betreffenden Vorschriften «3) A. Z. d. I., 1861, 251. 91) Sifre, ed. Friedmann, 11, b. ö5) Der- Israelit, 1883, 1028. Jewish Chronicle, 2. Äug. 1912. Allg. Zeitg. d. Judt., 1898, 183. &s) Allg. Zeitg. d. Judt., I960, Nr. 32. , ««) Dessillo Jsr., 1903, 298. : nicht als erschwerend anzuerkennen?««) aber drei Jahre später verlangt doch ein für seine Zukunft im messianischen Reiche besorgter Nachkomme Arons von der Berliner Gemeinde, daß sie es seinen Standesgenossen ermögliche, einer Beerdigung auf dem Friedhofe beizuwohnen?«*) Das Prinzip, das in diesen unendlichen Gesetzestüfteleien liegt, ist der Glaube an die Renattonalisierung Israels und an die Wiederherstellung des Mpferkultus. In der Diskussion über diesen Punkt lag die ganze Kontroverse um das Gebetritual seit der Gründung des Hamburger Tempels im Jahre s8s8. Im Jahre \8ty2 hat der verstorbene Thief-Rabbi Hermann Adler von London sein Veto gegen die Wahl des Reverend Morris Joseph als Prediger an einer dem Lhief- Rabbi unterstehenden Synagoge eingelegt, weil Joseph den Glauben an die Wiederherstellung des Mpferkultus leugnete?««) Isaak Bernays im verlaufe des zweiten Kampfes um den Hamburger Tempel (s8HH sagt in seinem geschraubten Sttle: „wie das Judentum auch in seinem gegenwärtigen verkümmerten Dasein, wo ihm Mittel ... zur vollständigen Ausübung seines göttlichen Gesetzes abgehen, seiner göttlichen historischen Stützpunkte keineswegs ermangelt, der Vergangenheit . . ., wo der Gottheit lebendiges Walten . . . als Erzieherin Israels sichtbar wachte, und der Zukunft, wo sie wieder in die verheißene Stätte seines Gpfertempels einkehren wird"?«3)wenn man das ins Deutsche übersetzt, so heißt es: „Wir Juden leben gegenwärttg Ln einem provisorischen Zustande und sehen einer Zukunft entgegen, wo wir genau so wie in der Vergangenheit, das gesamte göttliche Gebot mit Einschluß der blutigen Ll. Z. d. I., 1907, S. 19. 101) ib. 1910, Nr. 2. 102) Jewish Chronicle, 21. Juli 1911. 103) Jahrbuch der Jüd. Lit. Gesellsch., V. 310, 1907.

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