Liberales Judentum
- Journal
- Liberales Judentum
- Volume
- 6 (1914)
- Issue
- Heft 1 (Januar 1914)
- Date
- 1914-01-01
- Page
- Seite 17 (sequence 17)
- Language
- German
- Belongs to
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Air Gemeinde Nürnberg 17 bestehenden Filialgottesdienst auch an. den übrigen Festtagen durchzuführen. Der Religionsunterricht wird nur an den öffentlichen Schulen erteilt; die Rosten trägt größtenteils die Stadt und der Staat. Dank des wohlwollenden Entgegenkommens von« seiten der Stadtverwaltung und des Minifteriums gewann der Unterricht in den letzten Jahren bedeutsam an Ausdehnung und Organisation. Er liegt an den meisten Volksiund höheren Schulen mitten im lehrplanmäßigen Schulunterricht und ist überall bis zur Abschlußklasse durchgeführt. Auch in den Fortbildungsschulen wird noch Religionsunterricht erteilt. Der Besuch des Unterrichts ist nach den in Bauern geltenden Bestimimiungen während der gesamten Schulzeit obligatorisch. Seitdem die orthodoxen Schüler aus dem öffentlichen Religionsunterricht mit Erlaubnis der Staatsbehörde ausgeschieden sind und nur denjenigen ihrer eigenen Religionsfchule noch genießen, konnte der erstere auch methodisch wesentlich gehoben werden. Dem hebräischen Unterricht wurde eine besonders hergestellte Schulausgabe des Nürnberger Gebetbuchs mit eigens ausgearbeiteten Uebersetzungsheften zu Grunde gelegt, in den Oberklassen das von Dr. Freudenthal herausgegebene Religionsbuch für den systematischen Religionsunterricht eingeführt; in den übrigen Fächern sind die besten modernen Lehrbücher im Gebrauch. Für Rnaben und Mädchen sind RonfirmandenMnden eingerichtet, die bis zur Ronfirmationsfeier am Wochenfeste dauern; sie werden von allen Schülern der betreffenden Iahresklassen besuchtz ohne Rücksicht darauf, ob sie an der öffentlichen Feier teilnehmen oder nicht. Der gesamte Unterricht wird nach den ausgezeichneten Grundsätzen erteilt, - welche die Richtlinien der liberalen Rabbiner über die religiöse- Erziehung der Jugend zum Ausdruck bringen, und findet in der Gemeinde volle Anerkennung. Das Beerdigungs wesen ist ein mustergiltiges. Der vor einigen Jahren in Betrieb genommene zweite Friedhof weist Baulichkeiten auf, die in hygienischer und sonstiger Einsicht den modernsten Anforderungen entsprechen. Die Leichenfeier vollzieht sich in ganz schlichter und prunkloser IVeise, aber in würdigsten und vornehmsten Formen. Den Anhängern der Feuerbestattung ist dasselbe Recht zur Benutzung des Friedhofs zuerkannt, wie den übrigen Gemeindemitgliedern. Die Aschenreste werden entweder in den laufenden Gräberreihen im Sarge beigesetzt oder auf einem besonderen Felde überirdisch, jedoch unsichtbar im Grabstein aufbewahrt; die religiöse Trauerfeier wird vor der Ueberführung oder bei der Bestattung abgehalten. Das Vereinswesen steht in der Rultusgemeinde in voller Blüte. Die Wohltätigkeitsvereine sind ausgezeichnet organisiert und unter sich wieder zentralisiert, so daß sie auch größeren Aufgaben gewachsen sind. Die Tätigkeit der Frauen ist hierbei eine ebenso rührige und vorbildliche, wie die der Männer. Die religiös-geistigen Interessen dienenden Vereinigungen haben einen schwierigeren Stand; die Vorträge derselben sind im Allgemeinen nicht gut besucht. Eine Ausnahme macht der Verein für die liberalen Interessen des Judentums, dessen Vortragsabende meist zahlreiche Hörer fanden. Die im Frühjahr dieses Jahres von ihm veranstaltete öffentliche Versammlung über die Stellung des jüdischen Liberalismus in Bayern, in der es zur gründlichen Auseinsetzung mit der Orthodoxie kam, war übermüd überfüllt; ihr für die liberale Richtung so glänzender Verlauf hält in seinen tiefen Eindrücken noch immer nach. Die Orthodoxie, an sich eine kleine Schar und nur durch die zahlreichen ausländischen Familien ziffernmäßig gestärkt, hat sich seit Jahrzehnten im Gottesdienst und seit der Neubelebung des Liberalismus durch die liberale Vereinigung auch im Unterricht und in anderen früheren Zusammenhängen von der Hauptgemeinde losgesagt. Sie strebt nach der öffentlichen Anerkennung ihres Vereins und ihres Rabbiners, wobei ihr vonfeiten der Gemeindeverwaltung und des Rabbinats im Rahmen der Gesetzgebung, ja sogar darüber hinaus durch "freiwilliges Entgegenkommen nichts in den Weg gelegt wird. Die Art, in der die Orthodoxie ihre Forderungen vertritt, und die Mittel, mit denen sie den Liberalismus, besonders vor den Behörden, bekämpft, lassen freilich auch die bisherigen liberalen Anhänger der Linheitsgemeinde zur