Liberales Judentum
- Journal
- Liberales Judentum
- Volume
- 6 (1914)
- Issue
- Heft 1 (Januar 1914)
- Date
- 1914-01-01
- Page
- Seite 13 (sequence 13)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
- OCR quality
- 96% known words query
- IRI
…/3126481-3126546-3126548--1649-3128470- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
OCR text
13 Zur Abwehr! Erwiderung des Rechtsanwalt Ar. Saut Herrn H Staatsanwalt eingeleiteten, aber . bereits wieder eingestellten Strafverfahrens vor oder während der vorbezeichneten Mahl keine strafbare Mahlbeeinflußung und auch kein Stimmenkauf vorgekommen ist. Zu einer Beanstandung der Mahl liegt für mich hiernach kein Anlaß vor. Den i erhobenen Protest weise ich daher als unbegründet zurück. Ich ersuche Sie, den Mitunterzeichnern des Protestes von diesem Bescheide Kenntnis zu geben. gez. Kruse." Der Schriftführer der Duisburger Ortsgruppe des Lentralvereins Deutscher Staatsbürger jüdischen Glaubens, Herr Rechtsanwalt Dr. Richard Rosenthal, führt durchaus zutreffend als Grund für dieses negative Ergebnis an, es sei kein Zeuge eidlich vernommen worden, und die Beschuldigten hätten alles geleugnet. Es muß aber wiederholt darauf hingewiesen werden, daß der Gewährsmann der Protestunterzeichner in der Hauptverhandlung vor dem Duisburger Schöffengericht in einer durch die Mahlbeweg nng veranlaßten, übrigens auch in dem Mitkowskyschen Artikel erwähnten privatbeleidigungssache die Richtigkeit seiner damaligen Mitteilungen unter seinem Eide bestätigt und seine ganze Darstellung der Vorgänge in allen Einzelheiten wiederholt und aufrecht erhalten hat. wenn das Gericht ihm gleichwohl den Glauben versagt hat, so findet dies seine ausreichende Erklärung in der Tatsache, daß der Zeuge, der nur mangelhaft der deutschen Sprache mächtig ist, vor Gericht einen unsicheren und unbeholfenen Eindruck gemacht hat. Nun regt sich Herr Dr. Mitkowskv darüber auf, daß in dem Mahlprotest „neben einer Fülle von Beschimpfungen" gegen die galizischen Juden gesagt worden sei, die galizischen Juden gehörten der von dem rechtgläubigen Judentum als ketzerisch angesehenen Sekte der Thassidäer an. Zunächst sei festgestellt, daß die „Fülle von Beschimpfungen" lediglich in der Phantasie des Herrn Dr. Mitkowskv besteht. Es fällt uns schwer, ihm für diese Behauptungen den guten Glauben zuzusprechen, denn da er wörtlich aus dem Protest zitiert, so ist er' allem Anscheine nach im Besitze einer Abschrift und muß daher wissen, daß von „Beschimpfungen" nichts im Proteste steht. Mas die Tharakterisierung der Lhassidäer als „einer vom rechtgläubigen Judentum als ketzerisch angesehenen Sekte" angeht, so unterdrückt Dr. Mi.kowsky geflissentlich, daß im Protest gesagt ist, die galizischen Glaubensgenossen „hielten nach dem Ritus der fraglichen Sekte Gottesdienst ab." Ueberhaupt mag einmal, um den Entstellungen und Verdrehungen einen Riegel vorzuschieben, der ganze fragliche Abschnitt im Zusammenhänge wieder gegeben werden. Er lautet: „Diese Elemente sind zumeist erst in den letzten Jahren eingewandert und stehen nach Sitte und Weltanschauung, religiösen Bräuchen und Lebensführung ihren inländischen Glaubensgenossen gänzlich fern. Dies kommt praktisch darin zum Ausdruck, daß sie aufihre Kosten ein eigenes Bethaus unterhalten, in welchem sie nach dem Ritus einer von dem rechtgläubigen Judentum als ketzerisch angesehenen Sekte (der Thassidäer) Gottesdienst abhalten. Sie halten und besolden ferner einen eigenen Schächter, da ihnen der von der Synagogengemeinde angestellte und von dem Gemeinderabbiner beaufsichtigte Schächter nicht vertrauenswürdig erscheint." Für jeden Unbefangenen muß hiernach klar sein, daß es sich nicht um eine offene oder versteckte Denunziation handelt; die Dinge sind geschildert, wie sie wirklich liegen. Es mußte den Protestunterzeichnern