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Liberales Judentum · 1914-01-01 · Heft 1 (Januar 1914) · p. Seite 12

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Journal
Liberales Judentum
Volume
6 (1914)
Issue
Heft 1 (Januar 1914)
Date
1914-01-01
Page
Seite 12 (sequence 12)
Language
German
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12 Irw Abwehr! Erwiderung dFs Rechtsanwalts Ar. Saut stolz der deutschen Glaubensgenossen — sticht etwa nur der liberalen gegen ein derartiges Verfahren auf. Man sah allzu deutlich, wie hier eine Vergewaltigung schlimmster Art vor sich ging. Daß eine Reaktion hierauf eintreten mußte, war selbstverständlich. Sofort nach den Wahlen drangen Gerüchte zu uns, daß es bei den Wahlen zu Unregelmäßigkeiten gekommen sei; es sei planmäßig Wahlbestechung geübt worden! Diese Gerüchte verdichteten sich zu immer klarer werdenden schweren Anschuldigungen gegen das geistige Oberhaupt der galizischen Glaubensgenossen. Daß diesen Anschuldigungen auf liberaler Seite der Glaube nicht versagt wurde, rechtfertigt schon allein die Tatsache, daß sie von einem galizischen Glaubensgenossen aüsgingen, der seine Behauptungen später vor Gericht unter Lid aufrecht erhalten hat. Tatsächlich hatten nur die galizischen Stimmen den Kampf zu ungunsten der Liberalen entschieden. %5 Stimmen waren für die Orthodoxenliste abgegeben worden; die auf diese weise erlangte Mehrheit betrug im Durchschnitt nur \5—2\. Ls sei hierbei noch besonders hervorgehoben, daß im ganzen 190 wahlberechtigte gewählt haben, und daß hiervon ^5 (!), also fast V* sämtlicher Wähler, galizische Glaubensgenossen waren! Die von Dr. Witkowsky gegebenen Ziffern, bei denen einmal die Gesamtzahl der wahlberechtigten (220), das andere Mal — bei den Galiziern — die der abgegebenen Stimmen (3ö) zu Grunde gelegt wird, sind falsch und irreführend. wer will es bei solcher Sachlage den Liberalen verdenken, daß sie gegen die ihnen von glaubwürdiger Seite mitgeteilten, in ganz eingehender weise substanziierten, mit allen Linzelheiten unter Beweis gestellten, unlauteren Manipulationen mit einem Wahlprotest vorgegangen sind? Gerade die Zionisten dürften es am aller wenigsten. Sic sind es fa gewesen, die die Repräsentantenwahlen zu politischen gestempelt und den Wahlkampf in entsprechenden Formen geführt haben. Sie dürfen sich daher-auch nicht beklagen, wenn die Konsequenzen aus dieser Auffassung gezogen werden, und wenn man sich zur Abwehr unlauterer Wahlmänöver der bei politischen Wahlen üblichen Abwehrmittel bedient! Lin solches Abwehrmittel — und zwar das einzig gegebene — war der Wahlprotest, den auf Beschluß einer Versammlung liberaler Gemeindemitglieder eine von dieser Versammlung eingesetzte Kommission vorbereitete, und welchen im Aufträge dieser Kommission einer der beiden in dem Artikel so schwer angegriffenen Rechtsanwälte entworfen und nach Billigung der Kommission in Reinschrift abgesetzt hat. Diesen Lntwurf haben ^0 der angesehensten Gemeindemitglieder, darunter sämtliche Vorstandsmitglieder Und sämtliche liberalen Repräsentantenunterzeichnet. Das Repräsentantenkollegium als solches hat mit dem Protest nichts zu tun. Ls ist nun allerdings richtig, daß dem Wahlprotest der Lrfolg versagt blieb. Unter dem 2% Februar $13 — also genau :5/f Jahre, bevor in Herrn Dr. G. Witkowsky die Lntrüstung über das Vorgehen der Duisburger Liberalen aufflammte! — erhielt der seither verstorbene Herr Lmanuel Löwe als erster Unterzeichneter des Wahlprotestes von dem Regierungspräsidenten zu Düsseldorf, folgenden Bescheid: „Auf den von Ihnen an erster Stelle Unterzeichneten Protest vom $. Dezember \%2 gegen die am Dezember $!2 vollzogene Wahl von Repräsentanten der dortigen Synagogengemeinde, eröffne ich Ihnen, daß nach den Ermittelungen, insbesondere auch nach dem Ergebnisse des auf meine Veranlassung von dem dortigen

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