Liberales Judentum
- Journal
- Liberales Judentum
- Volume
- 6 (1914)
- Issue
- Heft 1 (Januar 1914)
- Date
- 1914-01-01
- Page
- Seite 9 (sequence 9)
- Language
- German
- Belongs to
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oo Ar. Aienernann: Judentum u. Christentum in ihrer verschied. Stellung zum Grirtz '9 gebenämlich die, die über alles Gesetz zur- Tagesordnung übergeht und die Liebe über das Gesetz stellt. Zn dieser Anschauung steht das Judentum in schroffem Gegensatz. Zunächst setzt der Jude nicht, wie das Christentum, es tut, Thora und Gesetz gleich. Thora ist erheblich mehr als Gesetz, sie ist eine Lebenslehre . und nicht bloß Gesetzessammlung. Das Gesetz ist. eines ihrer wichtigen Bestandteile, und soweit es sich um die Frage der inneren Berechtigung des Gesetzes handelt, hält das Judentum an dem Prinzip des Gesetzes fest. Und zwar infolge seiner Grundanschauung vom Wesen des Menschen. Der Mensch ist, so sagt das Judentum, mit der Rraft zum sittlichen handeln ausgestattet, und eben um ihm sein Rönnen ins Bewußtsein zu heben, tritt ihm Gottes Wille als Forderung entgegen, kleidet er sich in die Form des Gesetzes. Demzufolge erscheint ihm das Gesetz nicht als Last und Fluch, sondern als Helfer, als Förderer der eigenen moralischen Rraft, und für ihn heißt daher Frömmigkeit: handeln nach dem, was man als sein Gesetz erkannt hat. Und das ist eine durch das ganze Judentum sich hindurchziehende Auffassung und auch heutigen Tages eine gemeinjüdische Anschauung. Das mag auf dey ersten Blick befremdlich erscheinen, wenn man die tiefgehenden Rümpfe kennt, die gerade im modernen Judentum sich um die Frage des Religionsgesetzes erhoben haben. Gewiß, man streitet erbittert um die Geltung des überlieferten Gesetzes. Neben den Vertretern der Anschauung, daß restlos das überlieferte Gesetz seine Geltung bewahrt habe, stehen Verfechter der Anschauung, daß man sondern müsse zwischen wichtigeren und unwichtigeren, zwischen solchen, die zum wesentlichen Bestände des Judentums gehören und solchen, die im Laufe der Jahrhunderte durch Deutung hinzukamen. Za, es wird sogar manche geben, denen jedes kultische Gesetz als abgetan und überlebt erscheint und die nur ein Sittengesetz.anerkennen. Und doch, und selbst wenn man sogqr den Gedanken einer autonomen Gesetzgebung auch für das Religiöse im engeren Sinne erwägen wollte, verbindet all diese verschieden Urteilenden die gemeinsame Ueberzeugung, daß die Religion nicht nur als Gnade, sondern auch als Gesetz in unser Leben tritt und Forderungen erheben muß, in deren Erfüllung wir unsere sittliche Rraft zu bewähren haben, und daß fromm sein heißt: diesem Gesetz gemäß handeln. An diesem Punkte geht das freieste Christentum und das freieste Judentum seiner inneren Anschauung nach auseinander. Auch dem freien Christen erscheint das gesetzliche handeln als niedere Stufe, und auch dem freien Zuden erscheint es als fromm, nach dem Gesetz, zu dem er sich bekennt, zu Händeln. Hier steht eine einheitliche jüdische, einer ebenso einheitlichen christlichen Weltanschauung gegenüber. Der moderne Jude geht ebenso wie der Jude früherer Geschlechter von der Ueberzeugung aus, daß „Gesetz" und „Glaube an die sittliche Rraft des Menschen" unauflöslich mit einander verbunden sind, und daß es infolgedessen falsch ist, die Form der „Gesetzesreligion" gegenüber der „Erlösungsreligion" als minderwertig hinzustellen. ... Von dieser Ueberzeugung geleitet, bekennt sich das Judentum aller Zeit zu dem Satz der Thora, daß der Mensch die Gebote halten solle, „damit er durch sie Leben gewinne" (3. B. Mose, s8, ö). Nach christlicher Anschauung ist das Gesetz der Tod, drückt das „Du sollst" den Menschen nieder und bringt ihm seine Ohnmacht zum Bewußtsein; nach jüdischer Anschauung stachelt das „Du sollst" alle "Energien an und steigert so das Leben empor. Darauf aber kommt es dem Judentum für den Menschen an,