Liberales Judentum
- Journal
- Liberales Judentum
- Volume
- 5 (1913)
- Issue
- Heft 12 (Dezember 1913)
- Date
- 1913-12-01
- Page
- Seite 281 (sequence 17)
- Language
- German
- Belongs to
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Ar. GoL-schrnr-t: Zur Wahrheit über dir Richtlinien und zum Frieden 281 luna der Richtlinien und der fei erst che'n Verpflichtung der Unterzeichner der Kundgebung aufihren Inhalt sich vollzogen hat." Man meint, fjerr Dr. wohlgemuth sei ein neugeborenes Kind. lVeiß er denn nichts von den orthodoxen Separatgemeinden in Frankfurt, Bingen, Darmstadt, Gießen, Nürnberg ic., die schon Jahrzehnte vor den „Richtlinien" bestanden? weiß er nichts von den Kämpfen oines S. R. Lsirsch, eines Dr. Hildesheimer gegen den Liberalismus? weiß er nichts von der Gründung des orthodoxen Rabbiner- Seminars gegen das liberale Breslauer Seminar? Lsat er nie den „Israelit" und die „Jüdische Presse" 2c. gelesen, die ihre Existenzberechtigung im Kampfe gegen das liberale Judentum haben? Hat er selbst nie früher gegen das liberale Judentum gekämpft, gesprochen, geschrieben und dieselben Argumente angeführt, die er gegen die Richtlinien anführt, und da spricht er von der „Stiftung einer neuen Religion mit der Aufstellung der Richtlinien"? Ist das ein ehrlicher Kampf? Gin Kampf mit ehrlichen Waffen? Und dann: woher weiß Herr Dr. Wohlgenruth von „der feierlichen Verpflichtung der Unterzeichner der Kundgebung auf ihren Inhalt"? wer hat ihm diesen blauen Dunst vorgemacht? wer ihm von einer solchen feierlichen „Verpflichtung" berichtet hat, der hat gelogen. Gs ist merkwürdig, der Orthodoxe Harm sich den Liberalismus nur als eine andere Art Schulchan aruch vorstellen. Die Richtlinien sind kein Schulchan aruch, sie sagen nicht, was die Gelehrten aus ihren Büchern deduziert haben, sondern was im Buche des Lebens steht, was im Kreise der liberalen Juden gegenwärtig noch lebend igesIud entum ist. Die Richtlinien sind gleichsam die Arbeit einer Lnquete-Kommission, der die Ausgabe gestellt ist, festzuftellen, was im Liberalen Judentum als Judentum gelebt oder gefordert wird, welchen Sinn hätte da eine „feierliche Verpflichtung"? Das ist denkbar bei einer Buchreligron. Wer ein liberaler Jude ist, der braucht keine „feierliche Verpflichtung" und wer kein liberaler Jude i st, der wird es auch nicht durch eine feierliche Verpflichtung. Herr Dr. Wohlgemuth kommt zu seinem Irrtum durch seine irrtümliche Auffassung der Motive, die Dr. Seligmann für die Richtlinien angeführt hat. Dr. Seligmann sagte: „Wir nehmen von dem deutschen Juden rau: den gefährlichen Stachel des Sündergefühls", und Herr Dr. wohlgemuth macht daraus „ein quälendes Sünderbewußtsera". In drei Seiten pathetischer Rede weist er nach, daß er unter den liberalen Juden noch keine Büßfertigkeit gefunden. Jeder vernünftige versteht aber doch, daß. hier die Gefahr gemeint ist, da,ß der Liberale durch das Bewußtsein, er sei doch kein Jude mehr, was die Orthodoxie immer so gern betont, leicht zur Taufe greift. Indem die Richtlinien das jüdische Bewußtsein von 500 000 deutschen Juden zürn Ausdruck bringen, ist diesem „gefährlichen Stachel des Sündergefühls" die Spitze abgebrochen. Im Bunde von 500 000 Gesinnungsgenossen findet der liberale Jude wieder seine Sicherheit als Jude, und all die Liebesmühe, mit der ihm die wenigen ^000 Separatisten aus dem Judentum hinaus eklen wollen, ist an ihm verloren. — Dasist die Wahrheit über die Richtlinien, die jedem, der die Richtlinien nicht als Vorwand zum Schisma benutzen will, ganz klar zu Tage liegt. Herr Dr. wohlgemuth glaubt mit dem Kopf gegen die wand rennen zu können, wenn er (S. 6) sagt: „Mit der Aufstellung der Richtlinien tritt ein Wend epunkt in der Geschichte des deutschen Iudentums ein." Gr täuscht sich, es bleibt alles beim alten, es ist in den