Liberales Judentum
- Journal
- Liberales Judentum
- Volume
- 5 (1913)
- Issue
- Heft 12 (Dezember 1913)
- Date
- 1913-12-01
- Page
- Seite 273 (sequence 9)
- Language
- German
- Belongs to
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Ar. Goldschmidt: Zur Wahrheit über dir Richtlinien und zum Frieden 273 haben: I. daß der Hohepriester Iochanan das Zehnten-Gebet (hodajath hamaaser) abgeschafft hat; 2. daß Lsra den Leviten den ,/Zehnten" zur Strafe weggenommen; 3. daß das zweite der Grund des ersten ist. Diese drei Tatsachen sind nämlich im Talmud berichtet: Nr. \ in Sota H7a, Nr. 2 in Iebamoth 86a und Nr. 3 in Sota ^?b. N>as gehört nun dabei in die Kategorie der „Beurteilung"? Offenbar nur die Fragen : war die Verfügung, den Zehnten nicht den Leviten zu geben eine Glesetzesaufhebung? 2. War die Abschaffung des Zehnten - Gebets eine Gesetzesaufhebung? Zn dieser „Beurteilung" gehen die Ansichten des Dr. Seligmann und des Uerrn Oberlehrer Dr. Larlebach auseinander. Dr. Seligmann hält es für eine Gesetzesaufhebung; Dr. Larlebach hält es für keine Gesetzesaufhebung. Die Tatsachen hat Dr. Seligmann ganz richtig angegeben, er hat die Stellen ganz genau zitiert. Das. bestreitet Dr. Larlebach nicht. Lr bestreitet mir die Nichtigkeit der „Beurteilung" des Dr. Seligmann und hält seine abweichende Beurteilung für eine Tatsache, die „Beurteilung" des Dr. Seligmann aber für eine Fälschung von „Tatsachen"; d. h., Herr Oberlehrer Dr. Larlebach hat schon auf der dritten Seite von Nr. 25 des „Israelit" vergessen, was er selbst auf der ersten Seite gesagt hat und ist sich des logischen Unterschiedes von „Tatsache" und „Beurteilung" nicht klar bewußt. Dasselbe gilt von allen späteren Differenzpünkten zwischen Seligmann und Larlebach: dieser kann kein einziges Mal Nachweisen — und er behauptet es auch nicht — daß Seligmann eine Stelle falsch zitiert oder eine Tatsache falsch berichtet habe, sondern in allen Fällen betrachtet er seine eigene persönliche Beurteilung als eine Tatsache und die abweichende Meinung des Dr. Seligmann als eine „Modelung" von „Tatsachen". Ich hoffe, es wird Ihnen nach dieser analytischen Definition der Begriffe „Tatsache" und „Beurteilung" klar geworden sein, wie schwer Ihre Beleidigung ist, die Sie, Herr Oberlehrer, auf S. s, Nr. 25 des „Israelit", uns ins Gesicht schleuderten: „die Vertreter der These der Lntwicklung des Judentums" „haben die Tatsachen als solchezu ihren Gunsten gemod elt". Ich hoffe, wenn wir wieder das „Vergnügen" haben, daß Sie gegen uns polemisieren, dann sind Sie des Unterschiedes dieser Begriffe, die Sie ja selbst eingeführt haben, sich klarer bewußt, und Sie nehmen dann wohl, was man von einem Lhrenmanne doch erwarten darf, Ihre schwere Beleidigung zurück. Nachdem wir nun das begriffliche Verhältnis zwischen „Tatsache" und „Beurteilung" richtig gestellt und gesehen haben, daß Sie und Dr. Seligmann nur in der Beurteilung auseinandergehen, werden Sie mir aber doch auch gestatten, die Frage aufzuwerfen: welche Beurteilung ist richtige Ihre oder die Seligmann'sche? Ls tut mir leid, Herr Oberlehrer, daß ich Ihnen auch nicht ein einziges . Mal recht >geben kann. Ich hätte es wirklich gerne getan, schon um den Beweis meiner Unparteilichkeit zu führen. Aber Sie machen es mir unmöglich. Sie stoßen den Tatsachen vor den Kopf. Wie Sie oben beim Banne des Rabbenu Gerschom den Bann übersehen, so übersehen Sie hier bei den Leviten, daß Lsra als Strafe ihnen den Zehnter entzogen hatte — (vgl. Lhulin \3(a, Iebamoth 86b, konsu lewijim bemaaser). Die Strafe betraf die Leviten, die in Palästina wohnten, es war also eine richtige Gesetzesaufhebung. Nun sagen Sie: Das Sanhedrin hat nach jüdischem Recht die Befugnis vermögensrechtliche Maßregeln zu