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Liberales Judentum · 1913-12-01 · Heft 12 (Dezember 1913) · p. Seite 272

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Journal
Liberales Judentum
Volume
5 (1913)
Issue
Heft 12 (Dezember 1913)
Date
1913-12-01
Page
Seite 272 (sequence 8)
Language
German
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272 Ar. Gsldschmrdt: Zur Wahrheit über die Nichtlinien und zum Frieden lehr er Dr. Tarlebach gegen Dr. Seligmann muß man sich erstaunt fragen: Ist das wirklich derselbe Oberlehrer Dr. Tarlebach der den Unterschied zwischen „Anführung" und „Beurteilung" non Tatsachen formuliert hat? In keinem einzigen Falle kanih er Herrn Dr. Seligmann ein falsches Zitat oder einen falschen Bericht Nachweisen, er kann nur der Beurteilung desselben seine eigene abweichende Beurteilung einig egenstellen. Aber er scheint der Ansicht zu sefn, daß seine eigene Beurteilung den U)ert einer Tatsache habe, so daß dann die abweichende Beurteilung der Fälschung einer Tatsache gleichkommt. Die Frage: was ist eine Tatsache? scheint der Herr Oberlehrer sich doch nicht in ihrer ganzen Schärfe vorgelegt zu Haben. Hier scheint eine Schwäche seiner Logik vorzuliegen. So nmß ich mich also dazu bequemen, dem Herrn Oberlehrer Dr. Tarlebach ein logisches Privatissimum zu halten. Ls gibt noch mehr Mathematiker und Physiker, die nicht nur schlechte Theologen, sondern auch schlechte Logiker sind. Also: U)as ist eine Tatsache? Was heißt eine Tatsache fälschen? Mit jemand, der erst zur Logik erzogen werden soll, hat die dedukti ve Methode keinen Sinn. Wir müssen also den Weg der Induktion einschlagen. Wir müssen analytisch zu Werke gehen. Wozu aber in die Ferne schweifen? Analysieren wir den Fall, den der Herr Ober- Lehrer Dr. Tarlebach als Tatsachenfälschüng dem Dr. Seligmann anrechnet, und zeigen wir daran dem Herrn Staatsanwalt der Separatisten, was eine Tatsache und was eine Beurteilung von Tatsachen ist. Herr Oberlehrer Dr. Tarlebach führt von Dr. Seligmann an: „In der Thora gibt es ein einziges vorgeschriebenes Gebet, das in jedem dritten Jahre gebetet werden mußte: „Ich habe, weggeschafft däs Heilige aus dem Haufe, ich habe es auch gegeben dem Leviten.... ganz nach deinem Gebot, welches du mir geboten hast . . ." und dieses so feierlich eingeschärfte Gebet hat der Hohepriester Iochanan abgeschäfft. Und das wäre keine Gesetzesaufhebung? Anm. Gerechtfertigt wird diese Gesetzesaufhebung durch eine frühere Gesetzesaufhebung, daß nämlich der Zehnte nicht mehr den Leviten, sondern den Priestern zu entrichten sei (Iebamoth 86a)." „Wie ist der wahre Sachverhalt?" — fährt der Herr- Oberlehrer fort. „Als Lsra von Persien heranzog, da suchte er unter den Heraufziehenden Leviten und fand keine (Lsra 8, J5), da diese es vorgezogen, im gesegneten Babel zurückzubleiben. Ueberhaupt war nur eine kleine Zahl Leviten ins Land zuruckgekehrt. Wenn kein Levi da ist, kann man ihm unmöglich den Zehnten geben; per Lilgut es an ihn schicken, ist nicht angängig, da er es im heiligen Lande verzehren muß. Da rc. .... beschloß die große Synode, daß man die Abgaben den Priestern entrichte. Dadurch war aber die biblische Formel des Dankgebetes: „auch habe ich es dem Leviten gegeben" nicht mehr buchstäblich wahr. Da die Männer der großen Synode nun nicht ä la Reform die Gebetsformel zu ändern sich befugt hielten, so mußte das Gebet wegfallen. Ls sind also bloß zwei Unrichtigkeiten Ihnen unterlaufen, a). es war die Tekana von Lsra keine Gesetzesaufhebung, da sie im Rahmen der vom Gesetz dem Sanhedrin eingeräumten Befugnisse lag, b) war die Unterlassung des Gebets lediglich die Befolgung des Gebots: „von einem Worte der Lüge halte dich fern." Was ist nun hier ,>T a t s a ch e" und was ist „Beurteilung"? Für jeden logisch! Denkenden ist es klar, daß hier nur folgende drei Punkte den Wert von Tatsachen

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