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Liberales Judentum · 1913-11-01 · Heft 11 (November 1913) · p. Seite 255

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Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Liberales Judentum
Volume
5 (1913)
Issue
Heft 11 (November 1913)
Date
1913-11-01
Page
Seite 255 (sequence 15)
Language
German
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Vr. Goldschmidt: Zur Wahrheit «der die Richtlinien und zum Frieden 255 bescheiden und ernst seine Ansicht Aussprechenden darf man seine abweichende Ansicht entgegensetzen, aber witzelnder Sohn gegen vermeintliche Irrende wird den gebildeten 'Geschmack immer abstoßen. In der Polemik des Herrn Oberlehrer Dr. Larleb ach wirkt es doppelt abstoßend, daß er so viel Fremdes, gar nicht zur Sache Gehöriges, an den Haaren herbeizieht. Was er je von einem Reformrabbiner gehört oder gelesen hat, tischt er auf, z. B., daß er einmal von einem liberalen Rabbiner über Rorach habe predigen hören, daß Moses der Reformer, Rorach der Orthodoxe war. Flugs muß auch das in die Zwangsjacke des „Rechts zur Oberflächlichkeit" hinein mit dem flimmernden Refrain: „Die Geschichte wird einst darüber zu entscheiden haben, ob den Reformern dieses „Recht zur Oberflächlichkeit" zustand oder nicht." Das ist doch so unsachlich, wie nur möglich. Worte, nichts als Worte! Sollte wirklich erst das Tribunal der Geschichte darüber zu entscheiden haben, sollte nicht die Gegenwart schon dieses „Recht" als sinnlos brandmarken können? Die Oberflächlichkeit des Herrn Oberlehrer Dr. Tarlebach wollen wir gar nicht erst vor das Tribunal der Geschichte bringen. Oberflächlichkeit bleibt Oberflächlichkeit, ohne jede Existenzberechtigung. — Nachdem das „Recht zur Oberflächlichkeit" von Herrn Oberlehrer Dr. Tarlebach zu Tode geritten ist, kommt das persönliche an die Reihe: „Ist Herr Dr. Seligmann kompetent?" Dieses Uapitel wird mit einem Hymnus auf die Objektivität der Vorkämpfer der Orthodoxie eröffnet. „Mit der Person ihres Gegners, seinen persönlichen Absichten, hatten sie es nie zu tun", sagt Herr Oberlehrer Dr. Tarlebach. Der Mut des Herrn Oberlehrers, so den Tatsachen und, wie wir sehen werden, sich selbst ins Gesicht zu schlagen, verdient die höchste Bewunderung. In den Erklärungen der „orthodoxen" oder „traditionell gesetzestreuen Rabbiner" gegen die „Richtlinien" wird verkündet: „Religiöse Entscheidungen und Autorisationen liberaler Rabbiner Haben keinen Anspruch auf Gültigkeit" . . . ist das sachlich oder persönlich? Sachlich, vom orthodoxen Standpunkt aus, wäre es, wenn es hieße: „Religiöse Entscheidungen, die nicht mit dem Schulchän aruch übereinstimmen, haben keinen Anspruch auf Gültigkeit." Wenn die Frage gestellt wird: „Ist Herr Dr. Seligmann kompetent?" ist das sachlich oder persönlich? Es macht ja der Orthodoxie des Herrn Oberlehrer Dr. Tarlebach alle Ehre, hier das persönliche nicht herauszuempfinden. Aber wer die Dinge nicht durch die Brille der Orthodoxie sieht, der muß diese Art „Sachlichkeit" bewundern. — Man weiß bei den Herren von der deutschen Pilpulistik nie recht, woran man ist. Sie spielen jedes Instrument, reiten in jedem Sattel. Sie verlangen, daß man auf der folgenden Seite schon vergessen habe, was auf der vorhergehenden steht. Doch vergessen wir einmal! Es sei: „Mit der Person hat es der orthodoxe Gegner nicht zu tun." Aber der böse Dr. Seligmann kann von der Person des Gegners nicht absehen. „Um nur ein Beispiel anzuführen: Die traditionell-gesetzestreuen Rabbiner, ca. \20 an der Zahl — (nach richtiger Zählung 79) —, haben erklärt, ein Religionsunterricht im Sinne der Richtlinien bedeute eine Gefahr für die jüdische Jugend. Herr Seligmann meint dazu: Dieses Votum „lege Zeugnis ab von einer Gesinnung, die vor keiner Unwahrhaftigkeit ad majorem dei gloriam zurückschreckt . . . Die Feder zittert ihm nicht, als er Männern, wie Rektor Dr.

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