Liberales Judentum
- Journal
- Liberales Judentum
- Volume
- 5 (1913)
- Issue
- Heft 11 (November 1913)
- Date
- 1913-11-01
- Page
- Seite 251 (sequence 11)
- Language
- German
- Belongs to
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Ar. Goldschmidt: Zur Wahrheit über die Richtlinien und zum Frieden 251 der Zuden zu erweisen, oder P a u 117 s „G reut ZIT y ft e r y" studiert, das im Jahre s865 aus Buchstaben dasselbe Dogma beweist, so wird man begreifen, daß dieser Art von ^udenbekehrung und Zudenfeindschaft der Gistzahn ausgebrochen ist. Hier ist das Furchtbare einfach zum Lächerlichen geworden, und die Zudenmissionsschriften von heute, die fast alle mit ähnlichen Argumenten operieren, gehören in den Kreis unserer Betrachtungen nicht mehr hinein. (Schluß folgt.) Zur Wahrheit über die Richtlinien und zum frieden. Von Dr. 1. Goldfchmidt-Offenbach a. JTl. III. wir kommen zu den Beweisen des Herrn Oberlehrers für die liberale Oberflächlichkeit. Der Herr Oberlehrer hat in einer Versammlung der Berliner liberalen Vereinigung gehört, wie der Rabbiner Dr. H. sagte: „Erst im \2. Jahrhundert habe ein Rabbi Gerschom von Mainz „durchgedrück t" — vom Herrn Oberlehrer mit Gänsefüßchen und Sperrdruck versehen — „daß ein verbot der Vielweiberei die moderne Form der Ehe in der Zudenheit anbahnen konnte." Das „durchgedrückt" des Rabbiner Dr. H. bedrückt den Herrn Oberlehrer: () Grätz sagt, Rabbenu Gerschom's Ansehen war so groß, daß seine Bestimmungen ohne synodale Förmlichkeit durchgingen; wie kann also Dr. H. sagen: „durchgedrückt?" 2) Rabbenu Gerschom habe schon — das hat der Herr Oberlehrer bereits „in der Schule" gelernt — die Monogamie als Regel angetroffen, nur im Falle der Kinderlosigkeit war eine zweite Ehe geboten, und von diesem Gebot nur habe Rabbenu Gerschom „Dispens" gegeben! ZTun entsteht die Frage: hat Rabbiner Dr. H. die Schulweisheit des Herrn Oberlehrer und den Grätz'schen Bericht gekannt und wider besseres Wissen die Sache falsch dargestellt, „denn vor einem liberalen Publikum. ist auch die gröbste Entstellung der jüdischen Lehre" nicht in Gefahr, entlarvt zu werden! ZTein, entscheidet der Herr (sortletzung.) Oberlehrer, „der Herr Referent hat sich einfach nicht informiert. Da frage ich: hat er ein Recht zu solcher Oberflächlichkeit?" Auf welcher Seite aber ist in Wirklichkeit die „Oberflächlichkeit". Rabbenu Gerschom hat gegen die Polygamie einen Eherem (Bann) ausgesprochen. Ein Bann, Herr Oberlehrer! Ein Bann, mit dem die Polygamie verboten und unterdrückt wurde, ist das nur ein Dispens von dem Gebot der zweiten Ehe? Und mit diesen pilpulistischen verdrehungskünften nimmt sich der Herr Oberlehrer heraus, den Rabbiner der Berliner Gemeinde öffentlich als „oberflächlich" zu brandmarken!! Aber der eigentliche Delinquent ist nicht der Berliner Rabbiner Dr. H., sondern der Frankfurter Rabbiner Dr. Seligmann. Sehen wir zu, wie es mit den Beweisen Dr. Larlebachs für dessen Oberflächlichkeit steht. Dr. Garlebach sagt: Im „Traktätchen" seiner Richtlinien-Broschüre heißt es S. O: „Schon zur Zeit ZlTofes ZlTendelssohns, als er sein „Zerusalem" schrieb. schon zur Zeit Hartwig wessely's, als er sein Sendschreiben über die neue jüdische Erziehung in die Welt sandte. . . usw., hätte man Prinzipien des liberalen Judentums aussprechen, hätte man Richtlinien aufstellen müssen." Herr Dr. Larlebach liest daraus mit „p i l p u l i st i s ch e m" Spürsinn die Absicht, zu beweisen, „daß das Herostratus- | unternehmen seiner (Richtlinien-)partei kein