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Liberales Judentum · 1913-09-01 · Heft 9 (September 1913) · p. Seite 211

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Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Liberales Judentum
Volume
5 (1913)
Issue
Heft 9 (September 1913)
Date
1913-09-01
Page
Seite 211 (sequence 19)
Language
German
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Prof. Ar. Kuttnrr: Szenische Bilder ons der jüdischen Geschichte 211 Ionatan. Verzeih, wenn ich dich noch nicht ganz verstanden. Wir gingen doch von dem Erlaßjahr aus. Hillel. Gedulde dich, du sollst mich gleich verstehn. Ich wollte nur zuvörderst dir den Standpunkt, Auf dem ich stehe, zeigen. Nun zur Sache! Der Schulderlaß ist schon ein alt Gesetz, Das eigentlich nur für die Armen gilt; Doch heute, wo sich der Verkehr erweitert. Der Handel sich entwickelt hat, wo Schulden Nicht Armuts-, sondern Handelsschulden sind, Heut läßt sich das Gesetz nicht wörtlich nehmen. Es zeigt die Richtung nur im allgemeinen, Das Leben muß im einzelnen entscheiden. ' Io na tan. Ich seh' noch immer nicht, wie hier zu helfen. Hillel. Doch siehst du wohl, die A b si ch t des Gesetzes, Die Absicht, daß geholfen werden soll. Ionatan. Die seh' ich allerdings, doch weiter, Rabbi! Hillel. Wenn du sie siehst und hast den guten Willen Zu helfen, o, so findst du auch den Weg. So höre, wie geholfen werden kann! Du weißt, daß unsre Väter manch Gebot, Der Zeit gehorchend, aufgehoben haben. I o n a t a n. Ich weiß, ich weiß, doch weiter, teurer Rabbi! Hillel. Du weißt, daß die Behörde ein Gesetz Der Thora außer Geltung setzen darf, Sofern hierdurch die Uebertretung eines Noch wichtigern Verbots verhindert wird. I o n a t a n. Das weiß ich wohl; doch wozu alles das? Hillel. Ich bitte dich noch einmal um Geduld. Warum will keiner leihn? Doch nur aus Furcht vor dem Verlust des Eigentums. Wenn man Ihm diese Furcht benimmt, so wird er leihn. Drum Hab' ich diesen Ausweg vorgeschlagen: Der Gläubiger trete vor den Richter hin. Erkläre schriftlich seinen Vorbehalt: „Sein Guthaben vom Schuldner einzuziehn, Wann's ihm beliebt" — und lasse das vor Zeugen In Gegenwart des Richters oder auch Vom Richter selber unterschreiben. So erlischt Ihm seine Forderung nicht, und er wird leihn. Und unser Wirtschaftsleben neu erblühn. So wird Bedürftigen geholfen und. Die Uebertretung des Verbots verhindert. Ionatan. Hört man's von dir, dann klingt es doch ganz anders! Jetzt will ich dir auch frei bekennen, daß Ich dies Verfahren, das sie f)rosbul nennen — Hillel. Es ist ein griechisch Wort, heißt „vor dem Rate". — Ionatan. Mit Mißbehagen schon gehört, weil es Dem Thorawort zu widersprechen schien. Nun aber hast mit Weisheit und Geduld Du mich nach jeder Richtung überzeugt: Nicht auf das Wort der Thora kommt es an, Das man um Menschenwohl aufheben darf,-) Der Sinn entscheidet, und der ist: man helfe! Hillel. Wo das Gesetz, und wo die Tradition Sich mit dem Leben nicht vereinen lassen. Da richte man sich nach dem Leben, daß Nicht eine Uluft sie trenne, oder gar Ein feindselig Verhältnis sich entwickle. Ein Baum des Lebens ist die Thora, rrnd sie bleib' es! Ionatan. Wie freut es mich, daß ich den Weg nicht scheute Und bei dir selbst mir die Belehrung holte! Noch manches Hab' ich auf dem Kerzen; doch Ich weiß, du willst jetzt ins Synhedrion, Die Weisen harren ihres Präsidenten. ^illel. Komm’ mit und höre, was man dort verhandelt! vielleicht ersparst du dir dadurch den weg Zu mir. Ionatan. Ich danke dir und folge gern. *) Berachot 19b u. 20a.

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