Liberales Judentum
- Journal
- Liberales Judentum
- Volume
- 5 (1913)
- Issue
- Heft 8 (August 1913)
- Date
- 1913-08-01
- Page
- Seite 179 (sequence 11)
- Language
- German
- Belongs to
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-<• o o o Bernhard Krrslauer: OrthsdoXe Arithmetik 179 Hessen-Nassau: 5 (Ems, Lschwege, Fulda, Sanau, Homburg). Bayern: 13 (Ansbach, Aschaffenburg, Burgkundstadt, Burgpreppach, Ichenhausen — 2 —, Aissingen, Neumarkt, Regensburg, Schwabach, Schweinfurt, würzburg). -Württemberg: 2 (Braunsbach, Mergentheim). ^Königreich Sachsen: 0. Baden: 2 (Gailingen, Mosbach). Hessen: 2 (Darmstadt, Gießen). Hansastädte: 3 (Bremen, Hamburg, Lübeck). Elsaß-Lothringen: 16 (Altkirch, Barr, Bischheim, Bischweiler, Buchsweiler, Dörnach, St. Ludwig, Gberehnheim, Mörchingen, Saarunion, Sennheim, Sulz u. W., weikersheim, Westhofen, Winzenheim, Zabern). Uebrige Staaten: 1 (Oldenburg). Von Groß-Gemeinden kommen nur Hamburg, Posen und Köln in Frage, von mittleren Gemeinden nur Aattowitz, Altona, Würzburg und Darmstadt. Dagegen figurieren in der Liste vorwiegend die Rabbiner der kleinsten Land- und der Dorfgemeinden. Die von diesen Herren vertretenen Gemeinden bilden, wie jeder ohne weiteres sieht, numerisch einen recht geringen Teil der deutschen Iudenheit. Dazu kommt, daß es sich um eine Minderheit handelt, die.für die heutige treibende Entwicklung bedeutungslos ist. Aber noch weiter! In welchen Gegenden Deutschlands sitzen jene energischen Kämpfer? In Posen 18, in Bayern 13, in Elsaß-Lothringen 16, in Württemberg in 2 kaum nennenswerten Gemeinden, in Sachsen nirgends, in Baden in den kleinen Gemeinden Gailingen und Mosbach; in Westpreußen, Pommern, Westfalen nirgends; die Mark Brandenburg ist mit einer Gemeinde vertreten, ebenso wie die Provinz Sachsen, und selbst in Hannover finden sich nur 2 Gemeinden, deren Rabbiner sich den orthodoxen Erklärungen angeschlossen haben. Also auch räumlich umspannt die orthodoxe Minderheit nur einen geringen Teil Deutschlands. Sollen wir dagegen aufführen, wo die 65 liberalen Rabbiner amtieren? Und wie ihre Gemeinden die ungeheure Majorität der deutschen Iudenheit repräsentieren? Haben wirklich die Vertreter der genannten Zwerggemeinden das Recht, den Kollegen fast aller Großgemeinden und der weit überwiegenden Mehrzahl der Mittelgemeinden Deutschlands in religiöser Beziehung Vorschriften zu machen? Sind denn wirklich hiernach die Unterzeichner jener beiden Erklärungen berechtigt, sich als die Vertreter des wahren Judentums aufzuspielen und die Richtlinien als Abfall vom Judentum auszugeben? Endlich die dritte und letzte Frage: sind denn wirklich hiernach diejenigen, die unausgesetzt gegen die liberale Vereinigung agitieren, befugt, sich als die große Masse der Gegner hinzustellen oder auch nur von 200 Rabbinern zu sprechen, die anderer Meinung sind als jene 65? Wir behalten uns vor, wenn es darauf ankommt, eine richtige Zusammenstellung der 136 zu veröffentlichen und aus der Anzahl ihrer Gemeindemitglieder weitere Schlüsse auf die Bedeutung ihrer Erklärung und ihres Verhaltens der ganzen großen deutschen Iudenheit gegenüber zu ziehen. Unsere Freunde in Posen, Bayern und Elsaß-Lothringen wollen sich aber die obige Zusammenstellung ganz besonders merken.