Liberales Judentum
- Journal
- Liberales Judentum
- Volume
- 5 (1913)
- Issue
- Heft 8 (August 1913)
- Date
- 1913-08-01
- Page
- Seite 176 (sequence 8)
- Language
- German
- Belongs to
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176 Gedenkrede PMipssns auf Hernemann Hagelstein 3. Erklärt ein deutscher Gerichtshof einen der Ehegatten für tot, so soll dies genügen, um ihn als verstorben anzusehen, so daß der andere Teil eine neue Ehe eingehen kann. % So wie der Talmud und die Codices bei Scheidebriefen genaue Kenntlichmachung der Beteiligten verlangen (Unterscheidung zweier . Männer gleichen Namens), so sollen auch heute im Scheidebriefe die deutschen Namen und Vornamen genau angegeben werden. 5. weigert sich der gerichtlich geschiedene Ehemann einen Scheidebrief ausstellen zu lassen, oder macht er seine Einwilligung von unerfüllbaren Bedingungen abhängig, so soll unter Zustimmung einer größeren Anzahl von Rabbinern ein Bevollmächtigter von einem Beth-Din ernannt werden, der an seiner Stelle den Scheidebrief ausstellt. Zm Anschluß an diesen aktuellen Aufsatz des unvergeßlichen Dr. £}. Vogelstein lassen wir hier in deutscher Uebertragung folgen die 6e<jenkreäe Philiplons (Cincinnati) auf Heinemann Vogelftein, gehalten auf der Tagung der amerikanischen Rabbinerkonferenz am 14. April 1912. or (3 Jahren, am 25. Mai f899, ist die Vereinigung liberaler Rabbiner- Deutschlands begründet worden. Der Wann, der viele Jahre hindurch als der Führerunter den deutschen liberalen Rabbinern anerkannt worden war, Dr. H. vogelstein aus Stettin, wurde zum Vorsitzenden der neuen Organisation gewählt. Zn Wahrheit war es seiner Znitiative und seinen Bemühungen zu danken, daß die neue Vereinigung ins Leben gerufen wurde; er leitete ihre Angelegenheiten bis zu seinem Todestage, August \9U. Zn allen liberalen religiösen Bewegungen unter den deutschen Zuden während des letzten Vierteljahrhunderts spielte Vogelstein eine führende Rolle; zur Zeit seines Todes wurde er als der „Veteran und geistige Führer des liberalen Zudentums in Deutschland" bezeichnet. Seine Beteiligung an der Augsburger- Synode war bezeichnend für die Richtung seiner religiösen Anschauungen... Zn der Debatte über den Antrag, die Lhalizazeremonie als bedeutungslos zu erklären, äußerte sich der junge Rabbiner mit Worten, die für seine spätere Entwicklung prophetisch Maren. Er sagte: „Entweder wir sagen, das biblische Gesetz, obwohl dessen Grund nicht mehr zutrifft, muß bestehen,- weil es in der Bibel steht, dann ist der Buchstabe der Bibel für uns Heiligtum, auch wenn der Geist entflohen ist, oder wir sagen, wir verehren die Bibel und jedes Wort was in der Bibel steht, wir halten sie für sehr wohl weise und heilige Worte, wir verkennen keineswegs, daß durch dieses Gesetz, wie es im 5. Buche Mosis enthalten ist, für die damalige Zeit eine wohltätige Einrichtung geschaffen war, wir wissen aber, daß für uns die Gründe des Gesetzes nicht mehr bestehen, lvir wissen ferner, daß es für uns keine Wohltat, sondern eine furchtbare Kalamität geworden, wir können uns nicht anders helfen, als wenn wir es vollständig beseitigen, dann finden wir uns mit unserem Gewissen ab, wir finden uns aber auch mit der Verehrung, die wir der Bibel zu zollen haben, ab/' Man kann sagen, daß er in seiner Wirksamkeit den Standpunkt Geigers angenommen hat, den wir durch die Worte „historische Reform" kennzeichnen können, womit wir meinen: kein Bruch mit der Vergangenheit, sondern stufenweise ununterbrochene Entwicklung. Für vogelstein wie für alle liberalen Führer, die nicht von der radikalen Gold-