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Liberales Judentum · 1913-06-01 · Heft 6-7 (Juni 1913) · p. Seite 135

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Journal
Liberales Judentum
Volume
5 (1913)
Issue
Heft 6-7 (Juni 1913)
Date
1913-06-01
Page
Seite 135 (sequence 15)
Language
German
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o o D S Refsrmversuchr vor etwa 90 Jahren 135 bisher nicht für nötig gehalten worden ist, uuch auf dem Gebiet der Schule für Hie Gleichberechtigung seiner Religion kraftvoll einzutreten, wenn wir immer wieder über die religiöse Gleichgiltigkeit gerade unter den Gebildeten zu klagen haben, so liegt das eben hauptsächlich an der mangelhaften -Organisation des Religionsunterrichtes, Hier muß möglichst bald Wandel geschaffen werden. In allen Schulen, Volksschulen wie höheren, in denen sich auch nur einige jüdische Rinder befinden, ist durch Anstellung eines gleichberechtigten jüdischen Lehrers ein staatlich nicht bloß geduldeter, sondern sogar durch ein ebenfalls staatlich anzustellendes jüdisches Aufsichtsorgan zu überwachender Religionsunterricht anzubahnen. Derselbe Muß für alle jüdischen Rinder bis zum verlassen der Schule verbindlich sein und hat an den höheren Lehranstalten in einer in die Reifeprüfung einzubeziehenden Prüfung seinen Abschluß zu finden. Allerdings fetzt diese Ausgestaltung unseres Religionsunterrichtes ein besonders ausgebildetes Lehrermaterial voraus, über dessen Beschaffung in einem besonderen Abschnitte gesprochen werden soll. (Fortsetzung folgt.) Ketormverfuctie vor etwa 40 JaKren. n der „Iris, Unterhaltungsblatt für Freunde des Schönen und- Nützlichen" Frankfurt .\827 Nr. und \85 steht ein Aufsatz von Dr. Fulda in Offenbach „Angelegenheit der Israeliten. Gedanken über einige religiöse Angelegenheiten der Israeliten nebst einer kurzen Nachricht von Verbesserungen, welche bei der israelitischen Gemeinde zu Gffenbäch seit kurzem realisiert wurden". Der Verfasser führt aus, daß Judentum und Christentum dem Wesen nach eins feien und gefällt sich in einer Verherrlichung des Großherzogs von Hessen, der auch in den Juden die Freiheit der Person anerkenne. Gr bemüht sich ferner zu zeigen, daß gerade die Offenbacher Gemeinde in den Reformbestrebungen voraus wäre. Sehr lebhaft tritt er gegen das „Lehrbuch der mosaischen Religion" von Dr. Alexander Behr auf, das als „der letzte Atemzug des in Agonie begriffenen Pfaffentums" bezeichnet wird. Der Talmud, so führt der Verfasser aus, sei nur ^ine Kompilation von Disputationen und Anregungen, aber kein Gesetzbuch. Gr äußert den lebhaften Wunsch, daß in den Synagogen wahrhaft geistliche Vorträge gehalten werden mögen. Gr weist auf die in Gffenbäch eingeführten Reformen hin. Dort müsse f. der Rabbiner geistliche Vorträge halten zur Förderung der wahren Religiosität und Sittlichkeit, 2. seien dort die Versteigerungen bei ddr Thora-Vorlesung abgeschafft, 3. eine würdige Ausschmückung der Synagoge sei eingerichtet, ein Verein zur Beförderung jüdischen Handwerks sei begründet. Der Aufsatz muß in Frankfurt ziemliches Aufsehen gemacht haben. In der Didaskalia, dem Beiblatt zum Frankfurter Journal Nr. 295 und 296 erschien eine kritische Beleuchtung von orthodoxem Standpunkt. Auf diese antwortete der schon genannte Dr. Fulda in der Iris Nr. 220. Gr protestierte dagegen, daß sein Kritiker ihm die Absicht unterschoben habe, er bezeichne das Judentum als eine bloße Vernunftreligion, während er nur von einer vernünftigen, d. h. einer solchen Religion gesprochen habe, „die sich durch ein der Modifikation fähiges Gesetz in sich selbst frei bewegen könnte". L. G.

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