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Liberales Judentum · 1913-06-01 · Heft 6-7 (Juni 1913) · p. Seite 123

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Journal
Liberales Judentum
Volume
5 (1913)
Issue
Heft 6-7 (Juni 1913)
Date
1913-06-01
Page
Seite 123 (sequence 3)
Language
German
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Ar. U. Uußbaurn: Aas Gesetz 123 ersticken darf. Denn jedes Gesetz ist schon seinem Begriffe nach etwas Festliegendes, Festsitzendes, das sich nicht rühren kann, und an dem — von Rechts wegen — nicht gerührt werden darf. Das Gesetz ist etwas Starres, künstlich Gefrorenes, Konserviertes. Die Konservativen gelten daher als seine treuen Lmter. Lin Gesetz ist aber kein an sich Wahres, kein Ding an sich, sondern nur der Niederschlag der rechtlichen oder religiösen Empfindungen einer Zeit. Es ist nichts als ein Regulativ, eine Heerstraße für die Massen. Die Masse aber ist nichts Festliegendes, sondern ein Lebendiges, das in stetem Flusse, in dauernder Entwicklung sich befindet. Eines Tages genügt die alte Straße durchaus nicht mehr. Dann muß — wieder von Rechts wegen — eine neue Satzung, ein neues Gesetz geschaffen werden. Dafür muß jeder Rechtsstaat rechtzeitig sorgen. Er darf sich nicht treiben lassen. Er muß die Neusetzung von selbst in Angriff nehmen. Ebenso darf eine rechte Religion nicht im Alten, Sakrosankten unbedingt verharren. Sonst wird das Recht Unrecht. Denn das als normal Gesetzte ist längst nicht mehr normal. Folglich ist das Gesetz innerlich nicht mehr begründet, reif, daß es falle. Es sollte ein Staatsgesetz erlassen werden, nach dem ein jedes Gesetz — sagen alle \0 Jahre — nachzuberaten sei, damit festgestellt werde, ob es noch der Normalausdruck ist für die Anschauungen und Empfindungen der fortgeschrittenen Zeit. Der weit verbreitete Wahn, ein Gesetz .sei gut an sich, es gäbe ewige Gesetze, zumal religiöser Art, stammt noch, aus den Tagen, da Gott allein die Gesetze schuf in den Augen der Menschheit. Zn dieser altertümlichen Vorstellung steckt die Wurzel alles Uebels. So glaubte man einst im Orient, daß ein Befehl oder Gesetz, einmal vom König erlassen, nicht mehr umzustoßen sei. Seitdem aber Gesetze von gewöhnlichen Sterblichen in Parlamenten gemacht werden, findet kein Mensch etwas dabei, daß man sie wieder und wieder ändert, nicht einmal die strengsten Konservativen, sofern die Aenderung nicht ihren eigensten Interessen widerspricht. Konservativ zu sein in dem Sinne, die Innehaltung be st ehender Gesetze zu verlangen, ist ein Ehrentitel. Aber konservativ zu sein in dem Sinne, die Schaffung ..neuer Gesetze zu inhibieren, bedeutet eine Beschränkung-, die an geistige und ethischkulturelle^Beschränktheit grenzt. Liberal sein, heißt: die bestehenden Gesetze ihrem Sinn und Zweck gemäß zur Regelung des sozialen Lebens menschlich anwenden, und wenn der ursprüngliche Zweck durch sie nicht mehr erreicht werden kann, sie durch neue ersetzen, die den veränderten Verhältnissen besser Rechnung tragen. Man spricht von Gesetz und. Recht. Wohl darum, weil es verschiedene Dinge sind. Und m der Tat ist oft das, was recht ist, nicht Gesetz, und was Gesetz ist, durchaus nicht recht. Das Rechtsgefühl als lebendiger Regulator muß darüber wachen, daß ein Gesetz, dessen Inhalt abgestorben, nicht in Geltung bleibe, sondern daß etwas Neues, Junges, Lebendiges an seine Stelle trete.

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