Mannheim
Compact Memory

Liberales Judentum · 1913-05-01 · Heft 5 (Mai 1913) · p. Seite 115

Scan of the page
Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Liberales Judentum
Volume
5 (1913)
Issue
Heft 5 (Mai 1913)
Date
1913-05-01
Page
Seite 115 (sequence 19)
Language
German
Belongs to
journal issue
OCR quality
97% known words query
IRI
…/3126481-3126558-3126564--1450-3128264
Visual Library
page viewer of the UB Frankfurt

No entity mentions on this page.

OCR text

0 0 Rundschau: Oeffentliche Versammlung in Nürnberg 115. an einem Artikel nach, der in einer bayrischen Zentrums-Zeitung vom 6. Febr. d. I. zu lesen. Die darin ausgesprochenen Behauptungen und Anforderungen sind so absurd, daß selbst die Orthodoxie den Verfasser abschütteln zu müssen glaubte. Aber der Artikelschreiber habe eben aus der Schule geplaudert und die intimsten Herzenswünsche dieser Herren verraten, was denselben wenig angenehm sei. Der Referent ging nun auf die Revisionsfrage ein und kritisierte die von dem Verein der gesetzestreuen Juden dem König!. Staatsministerium unterbreiteten Revisionsvorschläge, die nicht mehr und nicht weniger verlangen, als daß in Bayern nur die orthodoxen Religionsgemeinschaften ass Iudengemeinden gesetzlich anerkannt werden und demzufolge alle gemeindlichen Einrichtungen, wie Gottesdienst, Religionsunterricht, Begräbnis usw. nach streng orthodoxer Vorschrift eingerichtet werden sollen; alle anderen Synagogenordnungen sollen verboten sein und die Gemeinden polizeilich gezwungen werden, ihren Kultus demgemäß einzurichten, ansonst sie als nichtjüdische Konfession (welche denn?) behandelt werden sollen. Dieses Monstrum von Vorschlag wurde vom Redner eingehend beleuchtet und mit scharfen Worten gekennzeichnet. Zum Schlüsse beionte der Redner: Er, der mitten im Rechtsleben stehe, habe zu dem Gerechtigkeitssinn eines jeden deutschen Beamten soviel Vertrauen, daß er es geradezu für ausgeschlossen halte, daß sich je ein Beamter zu einer solchen Strangulierung und Beraubung religiöser Gewissensfreiheit hergeben werde. Der Referent schloß seinen durch öftern und stürmischen Beifall unterbrochenen Vortrag mit dem jüdischen Wunsch: „Möge ein gütiges Geschick uns eine Zeit herbeiführen, in welcher die Menschen sich nicht bekämpfen und bekriegen ob ihres Glaubens, sondern sich gegenseitig lieben und achten, weil sie glauben." Nicht endenwollender Beifall wurde dem Redner für seinen erfrischenden und mit hohem sittlichen und religiösen Ernst gehaltenen Vortrag zuteil. Der Vorsitzende erteilte nunmehr dem Vorsitzenden der Adas Israel, Herrn A. Grünbaum, das Wort. Derselbewandte sich zuerst gegen die Richtlinien, die er als gesetzestreuer Jude niemals billige, könne, hierauf versuchte er, sich gegen denjenigen Teil des Referats zu wenden, welchem von dem Verhältnis der Adas Israel zur Hauptgemeinde handelte, und dem Referenten verschiedene Irrtümer nachzuweisen. Selbstverständlich war es nach ihm die Gemeindeverwaltung, welche der Orthodoxie jedes Zugeständnis und jede Rücksichtnahmeverweigere, so daß letztere dadurch genötigt sei, die Hilfe der Kgl. Staatsregierung anzurufen. Der in der Versammlung anwesende Vorsitzende der Administration der Kultusgemeinde, Herr Justizrat Dr. Held, hielt es für geboten, Herrn Grünbaums Behauptungen ins richtige Licht zu stellen undaktenmäßig zu widerlegen, um der Bildung, von Legenden über die hiesigen Gemeindeverhältnisse vorzubeugen. Herr Justizrat Dr. Held erklärte, daß er nicht als liberaler Parteigänger in die Debatte eingreifen, sondern als Vorsitzender der Kultusgemeinde die geschichtliche Wahrheit gegenüber verschiedenen Ausführungen, von orthodoxer Seite feststellen und jegliche Legendenbildung dadurch verhüten wolle. Die Kultusgemeinde sei stets bereit gewesen, für die orthodoxen Bedürfnisse, auch für den. orthodoxen Gottesdienst zu sorgen; die Gründe, mit denen die Orthodoxie aber die von der Kultusgemeinde hierbei gestellten, rein formalen Bedingungen äbgelehnt habe, seien von Anfang an in Wahrheit keine anderen gewest, als daß ihr der bestehende gesetzliche Zustand nicht behagt habe, Auch für das Vorgehen der Nürnberger Orthodoxie im Jahre $07 lagen keine Gründe des Augenblicks von innerer Notwendigkeit vor, erst recht nicht für die Erneuerung dieses Vorgehens wenige Monate nach dem damals geschlossenen Friedenspakt, der sicherlich sonst nicht zustande gekommen wäre, wenn man dies geahnt hätte. Mit den Richtlinien habe die Kultusgemeinde als solche gar nichts zu tun; die Gemeinde habe dies ausdrücklich in ihrer Erklärung mit den anderen Großgemeinden zusammen ausgesprochen, daß sie über fcen Parteien stehe. Gerade darum habe sie aber auch nicht dulden können, daß eine

Text as recognised by OCR (ABBYY FineReader), without corrections. Entity mentions: TagMe (2021); their positions were matched to this text again.