Liberales Judentum
- Journal
- Liberales Judentum
- Volume
- 5 (1913)
- Issue
- Heft 5 (Mai 1913)
- Date
- 1913-05-01
- Page
- Seite 112 (sequence 16)
- Language
- German
- Belongs to
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112 Ar. Frrudrnthal: Air Richtlinien und ihre Wirkung o o o o lichen Mut zu unserem programmb ekenntnis gefunden, und darum wird von unseren Gegneru das Schisma verkündet? Das ist geradezu ungeheuerlich und zeigt wiederum, daß ganz andere Motive bei diesen Exaltationen mitsprechen. Aber ungeheuerlich sind nicht bloß alle diese Behauptungen, daß wir die Beobachtung der Ehegesetze der persönlichen Willkür anheimstellen, daß wir es mit der Heiligung der Sabbate und Feste ebenso willkürlich halten, daß wir das Göttliche in der Bibel leugnen und dergleichen mehr; ebenso ungeheuerlich sind auch die Rechte, die unsere Richter sich in ihren Erklärungen gegen-, die Richtlinien anmaßen. Denn das Judentum besitzt glücklicherweise kein Kirchentribunal, das sich die Befugnis zusprechen könnte, über die Rechtgläubigkeit von Rabbinern, Gemeinden und Einzelpersonen zu Gericht zu sitzen und einen Spruch darüber zu tun, der Gesetzeskraft besäße. Niemanden im Judentum steht das Recht zu, einem Rabbiner die Befugnis zu religiösen Entscheidungen abzusxrechen; seine gesetzliche Ordination gibt ihm gerade nach dem Religionsgesetze die unverletzliche Kraft alleiniger Entscheidung innerhalb seiner Gemeinde. Niemanden im Judentum steht das Recht zu, eine Gemeinde, die jüdische Institutionen besitzt, die vor allem für Thora, Aboda, Gemiluth Ehasadim, für jene drei Grundlagen sorgt, auf denen das Judentum ruht, „religiöse Unterweisung, Gottesdienst und Wohltätigkeit", als außerhalb der religiösen Einheit stehend zu erklären. Eine jüdische Gemeinde hat ihre Einrichtungen einfach so zu treffen, daß die Mehrheit ihrer Mitglieder, die eben das Judentum in ihr verkörpern, dadurch befriedigt ist, und sie hat zugleich die Pflicht, auch der Minderheit die Möglichkeit der Befriedigung ihrer religiösen Bedürfnisse zu gewähren. Niemanden endlich steht im Judentum das Recht zu, einem Juden, der durch Geburt und Bekenntnis zu uns gehört und gehören will, diese Zugehörigkeit zu versagen und ihm erst nach Prüfung seines Stammbaumes und seiner religiösen parteirichtung das Zeugnis der Dollwertigkeit zu verleihen. Gegen ein solches Glaubensgericht mit seinen im Judentum unerhörten Anmaßungen muß jeder Jude, der es ernst und heilig mit seinem Glauben meint, gleichviel welcher Parteirichtung er angehören mag, die schärfste Verwahrung einlegen, und mit Recht haben eine Anzahl Großgemeinden, ohne sich in den Streit der Meinungen selber einzumischen, öffentlich gegen die Bekundung solcher Intoleranz und gegen die deutliche Absicht einer Zertrümmerung der Einheitlichkeit des Judentums sich zur wehr gesetzt. Das war wohl eine unerwartete, aber nicht unerwünschte Wirkung der Richtlinien, daß sie die wirklichen Gesinnungen und Absichten unserer orthodoxen Gegner so nackt und bloß enthüllten, daß sie den Kampf dawider zu einer sittlichen Pflicht für alle Juden werden ließen, der sich auch die Anhänger der Mittelpartei und ebenso die des Zionismus nicht entziehen können, jene, die doch mit uns auf dem Boden der Wissenschaft und der Entwicklung stehen wollen, diese, für die doch die Zugehörigkeit zum Judentum in allererster Linie durch das Blut und nicht durch das Bekenntnis bedingt wird. Vor allem aber müssen die Liberalen selber in so schweren Zeiten einmütig zusammenstehen und nicht durch feige Flucht oder durch Angriffe im Rücken oder durch die übliche, ebenso verderbliche Interesselosigkeit und Lässigkeit die Sache ihrer Rabbiner, ihre eigene Sache, die Sache des gesamten Judentums im Stiche lassen. Denn wenn diese Vorgänge sie nicht aufrütteln, dann ist nicht bloß unsere Richtlinien-