Liberales Judentum
- Journal
- Liberales Judentum
- Volume
- 5 (1913)
- Issue
- Heft 5 (Mai 1913)
- Date
- 1913-05-01
- Page
- Seite 98 (sequence 2)
- Language
- German
- Belongs to
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98 Mrr will dir Einheit drs deutschen Judentums zertrümmern? ebensowenig entscheidend ins Gewicht satten, wie dies im Jahre 1906 der Fatl war, als analogerwcise infolge unserer Anregung der sogenannte „Resolutionssonds" von 40 000 M zugunsten des jüdischen Religionsunterrichts geschaffen wurde. Nur ein Moment, das In den bisherigen Verhandlungen über den Antrag zweimal zutage getreten ist, halten wir uns für verpflichtet im folgenden kurz zu beleuchten, weil von der richtigen Würdigung dieses Momentes durch die gesetzgebenden Körperschaften die vitalsten religiösen Interessen der preußischen Judenheit aufs tiefste berührt werden. Es hat im Laufe der Kommissionsberatung der Herr Regierungsvertreter einen Zusammenschluß der jüdischen Gemeinden zu größeren Verbänden angeregt, damit aus diesem Wege, bevor man im Sinne des bez. Antrages Staatsmittel in Anspruch nehme, die finanzielle Leistungsfähigkeit der Großgemeinden dein Bedürfnis der notleidenden kleineren Gemeinden dienstbar gemacht werden könne. Bon ariderer Seite wurde alsdann gegen den Antrag geltend gemacht, daß zum Unterschiede von den christlichen Kirchen die jüdischen Synagogengemeinden des zusammenfassenden rechtlichen Bandes entbehrten und der Staat Staat daher nicht in der Lage sei, seine Zuschüsse einer verantwortlichen Zentralstelle zur Verteilung zu übergeben. Wenngleich diese Anregungen nicht aus Erwägnngeil hervorgegangen sind, die für die Frage der rechtlichen Zulässigkeit des Cassel-Dr. v. Campcschen Antrages von ausschlaggebender Bedeutung sind, so könnten sie doch für eine wenigstens vorläufige Abweisung desselben ins Feld geführt werden. Wir - sind aber davon überzeugt, daß der solcherart motivierte abwartende Standpunkt füglich nicht mehr aufrecht erhalten werden kann, sobald klargelegt ist, welch unüberwindbare Hindernisse der Verwirklichung der gegebenen Anregungen im Wege stehen. Da dies bisher von keiner Seite, weder, soweit erkennbar, in der Budgetkommission noch iin Plenum, geschehen ist, fühlen wir uns verpflichtet, kurz zu schildern, weshalb ein solcher Aufschub einer Vertagung der Entschließung ad calendas graecas gleichkommen würde. Ein zentralisierender Zusammenschluß aller jüdischen Gemeinden in Preußen ist in absehbarer Zeit nicht denkbar, weil er nach der derzeitigen inneren' Verfassung des preußischen Judentums ohne den schlimmsten Gewissenszwang völlig undurchführbar wäre. Seit Jahrzehnten stehen sich in der westeuropäischen Judenheit die traditionstreue, sogenannte orthodoxe Richtung und die liberale oder reformierte gegenüber. Während die erstere in Lehre und Praxis an dem überlieferten religiösen Gute in vollem Umfange festhält, hat das sogenannte Reformjudentum (neuerdings wird die Bezeichnung „Liberales Judentum" vorgezogen), grundlegende Glaubensvorstellungen des überlieferten Judentums aufgegeben und diese Leugnung auch in Kultus und religiöser Praxis zu mehr oder minder scharfem Ausdruck gebracht. Nachdem in den letzten Jahren die Anhänger des liberalen Judentums sich in der „Bereinigung für das liberale Judentum" eine besondere Organisation geschaffen hatten, sind sie vor wenigen Monaten mit einer programmatischen Kundgebung hervorgetreten, die erkennen läßt, daß eine unüberbrückbare Kluft das liberale Judentum vom gesetzestreuen trennt. Unter dem Namen „Richtlinien zu einem Programm für das liberale Judentum" sind seitens der geistlichen Führer der liberalen Judenheit die Glaubensgrnndsätze des liberalen Judentums bekenntnismätzig formuliert nnd von einer Generalversammlung der „Vereinigung für das liberale Judentum" einstimmig als Maximum religiöser Bindungen anerkannt und genehmigt worden. Diese „Richtlinien" haben nahezu 200 konservative deutsche Rabbiner in feierlicher öffentlicher Erklärung als „Zerstörung der Grundlagen der Religion des Judentums" bezeichnet, nnd es ist von den beiden gesetzestreuen Rabbinerverbänden Deutschlands mit überwältigender Einmütigkeit beschlossen worden, religionsgesetzlichen Entscheidungen und Akten der 64 Unterzeichner der Richtlinien von konservativer Seite jeden Anspruch auf Gültigkeit zu versagen. Die wiederholt — auch von der Tribüne des Abgeordnetenhauses herab — ausgestellte, von nns schon immer bestrittene Behauptung von der „bkkenntnismätzigen Einheit" der preußischen Juoenheit ist nunmehr durch die Tatsachen endgültig widerlegt. Trotz der feierlichen Erklärung der berufenen theologischen Führer fast der gesamten deutschen Judenheit beharren jedoch die liberalen Vorstände der Grotzgemeinden (Berlin, Frankfurt u. a.) daraus, das „Judentum" der Richtlinien, das mit der überlieferten jüdischen Religion wenig mehr gemein hat, als gleichberechtigtes Gemeindejudentum anzuerkennen und aufrecht zu erhalten.