Liberales Judentum
- Journal
- Liberales Judentum
- Volume
- 5 (1913)
- Issue
- Heft 4 (April 1913)
- Date
- 1913-04-01
- Page
- Seite 85 (sequence 13)
- Language
- German
- Belongs to
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o o o o Herr Ar. Mohlgemuth und die Richtlinien 85 Aber was wollen alle die genannten Aufhebungen einzelner Thoragesetze besagen gegenüber der Aufhebung ganzer riesiger Gesetzeskomplexe in aller: großen geschichtlichen Umwälzungen des Judentums? Von den 2^8 Geboten der Thora sind heute keine 50 mehr übrig geblieben, von den 565 Verboten sind mehr als hundert ganz oder teilweise aufgehoben worden! Von den 6 Sedarim (Hauptteilen) des babylonischen Talmuds sind der erste, vierte, fünfte und sechste bis auf wenige Traktate, also zweidrittel unausführbar geworden! Von den Bänden des Schulchan aruch ist einer erst seit ^00 Jahren fast vollkommen ausgeschaltet! Und das nennt die Orthodoxie keine Gesetzesaufhebung! Und angesichts dieser gewaltigen Gesetzesaufhebungen leugnet die Orthodoxie die Entwicklung und Anpassungsfähigkeit des Religionsgesetzes an veränderte Zeiten! Der ungeheure Komplex der Agrar- und der Reinheitsgesetze verschwand, ohne eine erhebliche Erregung zu veranlassen, nach dem Aufhören des jüdischen Staates. Der Gpferkultus, der zur Zeit des ersten und zweiten Staatslebens, anderthalb Jahrtausende lang, der Mittelpunkt der jüdischen Religion war, konnte während der Tempel noch bestand, dem veränderten religiösen Bedürfnis so wenig genügen, daß — gegen den Geist des Thoragesetzes — neben dem Zentralheiligtum überall Synagogen mit Gebetkultus sich erhoben. Nur darum vernwchte nach dem Untergang des Tempels und den: Aufhören des Opferdienstes das Judentum weiter zu leben. Das Kriminalgesetz der Thora wurde den Juden zumteil von den Römern entzogen und hörte ganz auf, als das Synhedrin schwand. Das umfangreiche mosaische Zivilrecht wurde schon von dem babylonischen Talmudlehrer Samuel zu gunften des Llandesgesetzes eingeschränkt. Trotzdem sich in: Mittelalter die größten talmudischen Autoritäten, vor allem Salomo ben Aderet, mit den stärksten Ausdrücken gegen die unbeschränkte Einwendung des Grundsatzes Samuel's: „Das Zivilrecht des Landes ist maßgebend" wandte,, hat der moderne Rabbinisrnus vor hundert Jahren, beim Eintritt der Juden in das Staatsleben, sein uralt heiliges Sinaigesetz in Zivilsachen, fast den ganzen Choseheii hamischpat, '\27 Kapitel mit etwa 5000 Paragraphen, preisgegeben. Und das wäre keine Gesetzesaufhebung? Keine Entwicklung? Za, wenn ich Herr Wohlgemuth wäre, würde ich fragen: „Ist das nicht eine Christianisierung des Judentums, indem das Judentum das Wort Jesu befolgte: „Gebet dem Kaiser, was des Kaisers ist und Gott, was Gottes ist"? Oder will die Orthodoxie etwa die Fiktion aufrecht erhalten, wie sie es ausgesprochenermaßen bei den Opfern tut, um derei: Wiedereinführung sie täglich betet, daß alle aus der Uebung gekommenen Thoragesetze nur aufgeschoben, aber nicht aufgehoben seien, dann möchte ich nur die öffentliche Anfrage an die Orthodoxie erlauben, ob sie das mosaische Kriegsrecht, ob sie die Institution der Sklaverei, ob sie die Vielweiberei und so manches andere wieder einzuführen gedenkt, dann möchte ich mir eine freundliche Antwort ausbitten auf die Frage, wie sie es mit den jdaragraphen f58 des Jore dea oder ^25, 5 des Choschen hamischpat zu halten gedenkt? Glaubt die Orthodoxie an die Verbindlichkeit dieses „Thoragesetzes"? Und wenn nicht, dann würde es der Pflicht der Wahrhaftigkeit entsprechen, wenn die 200 orthodoxen Rabbiner ihre Verrufserklärung, die sich gegen sie selber richtet — denn auch sie erkennen die ewige Verbindlichkeit des jüdischen Religionsgesetzes nicht an — öffentlich zurücknähmen.