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Liberales Judentum · 1913-04-01 · Heft 4 (April 1913) · p. Seite 84

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Journal
Liberales Judentum
Volume
5 (1913)
Issue
Heft 4 (April 1913)
Date
1913-04-01
Page
Seite 84 (sequence 12)
Language
German
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84 O 0 0 0 Herr Ar. MshLgemuth und die Richtlinien Und so hat man das Gebot des Schlafens in der Laubhütte, so hat man das Gebot des Tragens der Schaufäden am Dbergewand und der Gebetriemen, das nicht auf die Gebetzeit beschränkt war, sondern den ganzen Tag hindurch geschehen sollte, so hat man den täglichen Priestersegen, so hat man die in der Mischna^) vorgeschriebenen .Trauergebräuche der Klageweiber und .Trauermusik sowie andere Bräuche, so hat man das verbot, griechisch zu lernen,so hat man zahllose andere Verbote stillschweigend ausgehoben. Und der fromme Begründer der Neu - Orthodoxie, S. R. Hirsch, entschuldigt diese Gesetzesaushebungen mit der veränderten Zeit und den veränderten Lebensverhältnissen, wenn er von den „hindernden Umständen"8?) spricht, die die Aushebung des Gebotes des Schlafens in der Laubhütte begründen, wenn er ausruft: „Wohl uns, wenn uns die Sitte erlaubte, in unserem ganzen täglichen Leben ein Obergewand zu tragen, das ziezißpflichtig wäre",88) wenn er die Beschränkung der Erfüllung des Tefillintragens auf „das Sinken der Zeiten"^) schiebt, wenn er die Aushebung des täglichen Priestersegens mit „den trüben Gängen der Zeiten"88) rechtfertigt, wenn er endlich die Vernachlässigung alter Trauerbräuche „durch die Notwendigkeit, ins Auge Fallendes und Mißdeutung Ausgesetztes zu vermeiden"88) begründet. Aber wie vieles, was pirsch in seinem Thoreb als Thoragesetz ausgenommen hat, 6°) Ketubot 4, 4. 61) Sotn 39a, Menachot 64. Man vgl. dazu die heftigen Angriffe des R. Salomo Len Aderet und des RabLenu Ascher gegen die Wissenschaft. (Resp. d. Sal. Aderet 20 ff. 98.). Interessant ist auch die selbstherrliche Aufhebung des Verbotes für Männer, in einen Spiegel zu sehen! S. Jore dea 156 und 182. 62) Choreb? S. 131. es) ib. S. 183. 64) ib. S. 177. 65) ib. S-. 533. 66) ib. S. 206. wurde von seiner Gemeinde und — von ihm selbst nicht mehr gehalten! Denn in der zweiten verbesserten Auslage des Thoreb heißt es: „Wer sich losgesagt hat von Gemeinschaft mit Zissroel, über dessen. Tod wird nicht getrauert".Zn der ersten, Auslage aber heißt es: „wer sichs zur Lebensaufgabe gemacht hat, Verbote Haschems (Gottes) zu übertreten und pflicheu unerfüllt zu lassen, — geschweige, wer sich förmlich losgesagt hat von Gemeinschaft mit Zissroel — über dessen Tod wird nicht getrauert. A u ch w e r ohne s ö r m l i ch e s- L o s s a g e n sich doch i m Leben nicht zur Z i s s ro s l g e me in e gehalten in. T h a u r o h e r s ü l l u n g, F e st t a g s e i e r, Besuch der Gottes- und L e h r h ä us e r, wird nicht betrauert, denn sein. Tod macht keine L ü ck e"!!!68) And mujjte nicht 5. R. Hirsch und die ganze Neu-Orihodoxie dieses „Thoragebot" ausheben? Ueber wie viele Mitglieder, selbst der orthodoxen Gemeinden, dürste sonst nicht getrauert werden? Sind die orthodoxen Separatgemeinden und ist die Agudas Zisroel nicht so bescheiden geworden, nur von ihren Vorstandsmitgliedern die Thauroerfüllung als conditio sine qua non zu fordern? wie schrumpft angesichts dieser Tatsachen das Gerede von der ewigen Verbindlichkeit des jüdischen Religio nsge setze s69) zu einer inhaltsleeren Phrase zusammen! Wird Herr Dr. Wohlgemuth noch den Mut haben, von der „s o oft widerlegten Antwort der Re - so rm", an die der G en er alr ese r e n t selbst nicht geglaubt hat, zu reden? Und hatten w i r nicht das Recht, von der Selbsttäuschung der Orthodoxie zu reden? 67) ib. S. 209. 63) Erste Auflage des Choreb S. 357. 63) Aus den rabbinischen Erklärungen der „orthodoxen" und „traditionellgefetzestrenen" Ikabbiner gegen die „Richtlinien".

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