Liberales Judentum
- Journal
- Liberales Judentum
- Volume
- 5 (1913)
- Issue
- Heft 4 (April 1913)
- Date
- 1913-04-01
- Page
- Seite 83 (sequence 11)
- Language
- German
- Belongs to
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0 o 83 Herr Kr. Mshlgrmuth und die Richtlinien keinerlei Gestalt". Dieses verbot wurde als unbedingtes Verbot jeder Abbildung von lebenden Wesen verstanden, so daß nach pfytfo’s Mitteilung kein Maler und kein Bildhauer unter den Juden wohnen durfte. Auch kein Gemälde wurde gestattet.43) Nicht einmal die Lahnen der römischen Legionen mit den Kaiserbildern wurden geduldet.43) In gewissen Kreisen sah man sogar in dem sogenannten ehernen Meer des Tempels, das von zwölf gegossenen Rindern getragen wurde, eine Gesetzesverletzung.93) Jedenfalls wurde außerhalb des Tempels dergleichen nicht erlaubt.94) — Und wie hat sich das moderne orthodoxe Judentum mit der Verletzung dieses zweiten Gebots heute abzufinden gewußt!52) Und wie hat es sich in Zeit und und Verhältnisse stillschweigend geschickt! Und wie steht es mit dem vierten Gebot, dem Sabbatgesetz? Zur Zeit Julius Taesars und in der römischen Kaiser- Zeit suchen sich die Juden um der Sabbatheiligung willen überall vom Militärdienst zu befreien.93) Im Talmud ist der lvaffendienst am Sabbat untersagt; nur im Falle eines Angriffes durfte man sich verteidigen.94) — Und doch weigern sich die Söhne der strengsten Orthodoxie nicht — wie die christlichen Sabbatianer es tun — am Sabbat die Waffen zu tragen, und die modernen Rabbiner wußten eine weithergeholte talmudische Rechtfertigung dafür aufzufinden.99) Warum konnten die orthodoxen Rabbiner — dem Zwang der Verhältnisse nachgebend «) Ed. Mang. I, S. 496; II, S. 91, 205, 215. 49) Josephus, vita 12. 50) Josephus, Ant. 8, 7, 5. 51) s. besonders Mechilta Jetro 6, babl. Roschhaschana 24b und Aboda sara 43. 22) s. sOrach chajim 90, 37, Jore dea 141, 2; 34 ff. 53) Josephus, jüd. Krieg 14, 10, 12. 24) Die- Bestimmungen siehe Mischne Thora, Hilchot melachim 6, 6; 8, 11, vgl. ferner 1. Makkab. 2, 42; 2. Makk. 6, 11; '8, 26 und Josephus, Antiqu. 12, 1; Slpion 1, 22. 53) Pikuach nephesch, Lebensgefahr. — das beim Sabbat/3) und bei der Thaliza können sie es nicht? Darf sich das Gesetz in dem einen F^lle nach dem Leben richten, warum im anderen Falle das starre „non possumus"? Eine der bedeutsamsten und schwerwiegendsten talmudischen Verordnungen war das Verbot, Oel, wein und Brot von Nichtjuden zu genießen. Das Verbot gehört zu den berühmten \8 Verordnungen der Schulen Hillels und Schammais, von denen der Talmud sagt: „wenn selbst zugegeben würde, daß eine spätere Behörde die Verordnungen der früheren aufheben könnte, so gibt es eine Ausnahme: die (8 Verordnungen! Denn wenn selbst Eliahu und sein Besdin kämen (um sie aufzuheben), würde man ihnen kein Gehör schenken dürfen."97) Und dennoch ist das verbot, Oel und Brot von Nichtjuden zu genießen, heute von der Orthodoxie aufgegeben, trotzdem es von Maimonides und dem Schülchan aruch aufrecht erhalten wird.9«) Und womit wird die Nichtbeobachtung des Verbotes gerechtfertigt? Wiederum mit den „Lebensmöglichkeiten", mit der „drängenden Not der Zeit."93) 93) Eine große Anzahl weiterer Erleichterungen am Sabbat, die durch Rabbenu Tam eingeführt wurden, siehe bei Löw, Beiträge zur jüdischen Altertumskunde, S. 129 ff. 57) Aboda sara 36a. 5S) Mischne Thora, Hilchos akkum 9, 15. Jore dea 112. — Auch Bier wird in Kapitel 114 des Schülchan aruch als verboten aufgeführt, und trotzdem wird es heute fast allgemein von der Orthodoxie getrunken. — Wenn noch die Rechtfertigung davon abgeleitet werden könnte, daß alles, was sich auf akkum bezieht, heute nicht mehr Geltung habe! Dem steht leider aber die Ausrechterhaltung des Weinverbotes gegenüber. 58) s. Aboda sara 36a: „En gosvin geseroli al hazibbur, eloh im ken row zibbur j e c k o 1 i n l'aamod boh“ „man legt der Gemeinde keine Erschwerung auf, hei der die Gemeinde keine Lebensm ö g l i ch k eit hat." Und „das Verbot hat keine Verbreitung gefunden." Vgl. Jore dea 112, 6: „Es gibt Orte, wo man inbezug auf Brot von Nichtjuden erleichtert (wo kein jüdischer Bäcker wohnt) mipn6 schehi schaas hadchak wegen der drängenden No t."