Liberales Judentum
- Journal
- Liberales Judentum
- Volume
- 5 (1913)
- Issue
- Heft 4 (April 1913)
- Date
- 1913-04-01
- Page
- Seite 82 (sequence 10)
- Language
- German
- Belongs to
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82 Herr Ar. Wohlgemut!) und die Richtlinien o o o o den durch die obligatorische Zivilehe durchaus veränderten Zeitverhältnissen gemäß umzugestalten. Ist es nicht eine Bankrotterklärung, wenn die Orthodoxie behauptet, sie könne das nicht? £>ie könne die dringendsten Forderungen des Lebens nicht befriedigen? Darf die Religion grausam sein? Darf sie Tragödien im jüdischen Familienleben schaffen? Darf sie ihre Gemeindemitglieder aus dem Judentum heraustreiben? Mer ist es, der die Heiligkeit des jüdischen Familienlebens mehr verletzt: derjenige, der zwei jüdischen Verlobten, gegen deren Verheiratung kein wirkliches biblisches Eheverbot vorliegt, die religiöse Trauung nicht verweigert, oder derjenige, der sie verweigert und die Verlobten, die nicht von einander lassen wollen, zu einer Zivilehe zwingt, ohne religiöse Meihe? Konnte Rabbenu Gerschom nicht — den veränderten Zeiten Rechnung tragend — die Polygamie vor 900 Jahren bei Strafe des Banns aufheben? Und ist die Aufhebung der Thaliza nicht die notwendige Konsequenz der Aufhebung der Polygamie? Konnten die gefeierten Rabbiner des Talmuds nicht — den veränderten Verhältnissen ihrer Zeit Rechnung tragend — das tiefeingreifende Verbot42) aufheben, daß keine mündlichen Ueberlieferungen, keine bfalachot aufgeschrieben werden dürften?42) Line Gesetzesaufhebung, die so weittragende Folgen hatte, daß — abgesehen von der ganzen dadurch beeinflußten verhältnismäßigen Erstarrung des mittelalterlichen Judentums — die heilige Schrift, die Bibel, in den dunklen Jahrhunderten vor Mendelssohn hinter dem 42) Gittin 60a; Temura 14b, wo es heißt: „Wer Halachot aufschreibt, ist dem gleich zu achten, der die Thora verbrennt!" *3) ‘ibidem; die Aufhebung wird gerechtfertigt mit den oben angeführten Prinzipien, daß es besser sei, ein Gesetz werde aufgehoben, als daß die ganze Lehre vergessen werde, „wenn es Zeit ist für Gott zu wirken, darf man ein Gesetz der Thora aufheben"! Talmud in den Schatten trat und erst seit Mendelssohn von dem Volk der Bibel wieder neu entdeckt und erobert werden mußte?44) Aber die Erstarrung war während des ganzen Mittelalters, solange das Judentum in allen Gliedern der jüdischen Gemeinschaft leben d i g war, niemals so vollständig, daß das Religionsgesetz nicht auf Zeit und Umstände, nicht auf das heute so verpönte „Leben" Rücksicht genommen hätte. Die zahllosen Tekanot der alten und mittelalterlichen Rabbiner legen dafür sprechendes Zeugnis ab. Denn ist nicht jede Tekanoh ein Zugeständnis, daß Thoras adonoi doch nicht ganz temimoh,45) d. h. daß das sinaitische Religionsgesetz mitsamt der mündlichen Lehre doch nicht ausreichend sei für alle Zeiten und Verhältnisse? Zst nicht jede neue Verordnung eine Aufhebung des Thoragesetzes: „Ihr sollt nichts hinzufügen"?46) Abraham Gumbinner, der Verfasser des berühmten Kommentars zum Schulchan aruch, schreibt in diesem Konunentar inbezng auf eine mit der vom Talmud angegebenen Ordnung nicht übereinstinrmenden Blenderung der Gebetsordnung: „Mir scheint, daß sich alles nach der Zeit und dem Orte richte."* * * 4') Man vermute aber nur nicht, daß sich die Veränderungen, wie im Falle des Abraham Gumbinner, nur auf Kleinigkeiten bezogen. Zm zweiten -Gebot steht geschrieben: „Du sollst dir kein Bildnis machen und M) -S. Graetz, Geschichte der Juden 11, S. 41: „Die Bibel, namentlich der Pentateuch, das Alles in Allem der Juden, war ihnen, obwohl ihn sehr viele auswendig konnten, so fremd geworden, wie nur je ein imverständliches Buch. Die rabb mischen und die kabbalistischen Ausleger hatten den einfachen biblischen Wortsinn so entstellt, daß sie alles darin erblickten, nur nicht das Richtige und Wahre seines Inhaltes." 4s) Psalm 19, 8 (Die Thora Gottes ist vollkommen). 4«) 5. Mos. 4, 2. 47) Schulchan aruch, orach chajim 46, 1 (Anm. 2).