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Liberales Judentum · 1913-04-01 · Heft 4 (April 1913) · p. Seite 81

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Journal
Liberales Judentum
Volume
5 (1913)
Issue
Heft 4 (April 1913)
Date
1913-04-01
Page
Seite 81 (sequence 9)
Language
German
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o o o o Kerr Ar. Mohlgewuth und dir Nichtlinirn 81 Volkes, die Heiligkeit der Ehe, die Reinheit der Abstammung aufhebt". Dies führt Uns auf die zahlreichen 'Gesetzesaufhebungen des Talmuds auf eherechtlichem 'Gebiete. In der Thora steht geschrieben: „Durch die Aussage zweier Zeugen oder dreier muß eine Sache bestätigt werden."^) Run berichtet aber der Talmud, daß man den Tod eines Ehemannes auf die Aussage auch nur eines Zeugen hin glaube, damit die verlassene Ehefrau sich wieder vermählen könnet) — warum macht Herr Dr. wohlgemuth nicht dem Talmud die Verleitung zum E h e - bruch^) zum Vorwurf und bezichtigt die Talmudlehrer der Herbeiführung des Schismas? In der Thora steht geschrieben, wenn eine Frau des Ehebruchs verdächtig sei, müsse sie ein Gottesurteil durch Trinken bitteren Fluchwassers über sich ergehen lassen?») Im Talmud aber lesen wir, daß Rabbi Iochanan ben Sakkai dieses Gottesurteil abgeschafft habe??) — warum zetert Herr Dr. wohlgemuth und mit ihm alle anderen, die das große Wort von der Reinheit des jüdischen Familienlebens im Munde führen, nicht gegen Rabbi Iochanan ben Sakkai und erklären ihn nach seinem Tode für einen Zerstörer der Thora und Schismatiker? Der Talmud vindiziert sich die Freiheit, durch eine Formel die Frau vom Manne als geschieden zu betrachten, wo sie nach dem Gesetz der Thora durchaus nicht als geschieden, sondern als Lseüss isoli anzusehen ist?») Beim Tode des Ehemanns mußte, sofern keine Rinder da waren, der nächstälteste Bru- 3») 5. Mos. 19, 15. 34) Jebamoth 122a. 3») siehe Wohlgemuth S. 62.; 36) 4. Mos. 5, 12—31. 37) Sota.47a. t 3») Jebamot 90b (u. a. a. •£).). der, ob verheiratet oder nicht, die verwitwete Schwägerin heiraten, wenn er sich weigerte, wurde ihm von der Schwägerin ein Schimpf angetan, indem sie ihm den Schuh auszog und vor ihm ausspukte?») Die gebotene Schwagerehe heißt Iibbum, der Schimpf heißt Thaliza (Schuhausziehen). Die Rabbiner des Talmuds hoben inj)raxi^) die Schwagerehe auf, behielten aber die Bestrafung für die nicht mehr zugelassene Schwagerehe, die Thaliza, aufrecht und setzten seltsamerweise die Thaliza anstelle des Iibbum und machten sie zur Fessel der armen Witwe, die ohne vollzogene Thaliza sich nicht verehelichen durfte. Diese Gesetzesaufhebung des Talmuds trägt somit die Schuld an dem ganzen Unglück^) der Thaliza, um deren Nichtberücksichtigung willen der ganze wilde Sturm gegen die Richtlinien losgebrochen ist. Und dabei setzt Thaliza die Möglichkeit und theoretische Anerkennung der Polygamie voraus! Und dabei haben die Rabbiner des Talmuds den Grundsatz aufgestellt, daß man alles tun müsse, um der Frau die Wiederverheiratung zu ermöglichen. — Aber wenn wir dies in unseren Richtlinien wirklich zu tun versuchen, dann kommen die orthodoxen und mittelparteilichen Herren Rabbiner und reden von der Verletzung der Heiligkeit des jüdischen Familienlebens, anstatt sich mit uns oder meinetwegen ohne uns zusammenzutun, um die für unsere Zeit unhaltbaren eherechtlichen Bestimmungen auf Grund des Religionsgesetzes und seiner vielfachen Handhaben, 3») 5. Mos. 25, 5—10. w) Ueber Chaliza und die Ehegesetze überhaupt wird demnächst in unserer Monatsschrift ein ausführlicher Artikel erscheinen. Wer sich für die Frage interessiert, sei auf die deutschen Abhandlungen von Gutmann in Geiger's wissenschaftlicher Zeitschrift für jüd. Theologie IV, S. 61—87, von demselbenVerfasser in Stein's Volkslehrer IV, S. 282 ff. und aus die eingehenden Verhandlungen der Augsburger Synode, S. 128 ff. hingewiesen. ") Ein verbürgter Ausdruck Z. Frankels svgl. mein Generalreferat gegen Ende).

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