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Liberales Judentum · 1913-03-01 · Heft 3 (März 1913) · p. Seite 64

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Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Liberales Judentum
Volume
5 (1913)
Issue
Heft 3 (März 1913)
Date
1913-03-01
Page
Seite 64 (sequence 16)
Language
German
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64 Ar. Norden: „An sollst deinem Kinde erzählen" selbständig zu fragen versteht, wenn ihm die Frage zwar auf den Lippen schwebt, ihm aber die Gewandtheit abgeht, sie in die geeignete Form zu kleiden: so beginne d u mit ihm zu reden, lies ihm die wißbegierde vom Gesichte ab und locke die Frage aus dem Rinde heraus." Das ist die Auffassung des Talmud, die vom Verfasser der Leßach - Haggadah geteilt wird. Nun hat es der Wandel der Zeiten mit sich gebracht, daß nicht jeder Vater und nicht jede Mutter auf die religiösen Fragen ihrer Rinder antworten kann. Der Mehrzahl der Eltern bleibt daher nichts anderes übrig, als ihre Rinder an den Lehrer der Religion ju verweisen, auf daß dieser die jugendliche wißbegierde stille. Und so ist denn nach und nach die ursprünglich elterliche Pflicht auf den Religionslehrer übergegangen, die Pflicht, die Fragen der Zugend zu beantworten und ihr den richtigen weg zu zeigen, damit sie nicht irre und auf dem Lebenspfade nicht strauchle. Nicht selten wird die Frage aufgeworfen: „Gehört dieses oder jenes Thema in den Unterricht? Soll der ReligionslehrermitseinenreiferenSchülern und Schülerinnen aktuelle Fragen behandeln? Darf er ihnen beispielsweise Aufklärung geben über die Ergebnisse der bib elkritis ch en Wissenschaft? Darf er das Verhältnis erläutern zwischen Naturwissenschaft und Religion? Darf er an die schwierige Sabbatfrage rühren? Darf er sich über den wert der Zeremonialgesetze äußern? Darf er über die Reformbedürftigkeit des Gottesdienstes ein Urteil abgeben? Zst es richtig, wenn er es tut? ist es erlaubt?" Nun ist es ja furchtbar leicht, vom grünen Tisch aus die Frage zu verneinen, wer sie indessen rundweg verneint, wer da sagt: „Die wichtigen Angelegenheiten der Gegenwart gehören nicht in die Schule," der übersieht dabei eins:Erübersiehtdiebrennende wißbegierde unserer Zuge n d. wenn es bloß auf seine eigene Person ankäme, dann könnte der Lehrer den aktuellen Tagesfragen ganz leicht aus dem Wege gehen; er hat auch ohnedies Stoff genug zum Unterricht, wenn die Schüler nun aber fragen, was dann? Soll der Lehrer die wißbegierde seiner Schüler etwa unbefriedigt lassen? Darf er das? DarfeinReligionslehrerwissensdurstigenjungen Menschen ausweichende Antworten geben? Darf er sagen: „Das versteht ihr nicht," oder „das kümmert euch nicht"? Wäre das nicht die schwerste Versündigung an den jugendlichen Geistern und Gemütern? Muß die Zugend da nicht ein grenzenloses Mißtrauen gegen den Lehrer ergreifen? Und wird dieses Mißtrauen nicht auf das Gebiet übergehen, das er vertritt, auf die Religion? wer die Wahrheit kennt und will sie nicht sagen, der magzwareinklugerj)olitikersein, ein ausgezeichneter Diplomat: ein Lehrer jedoch, ein Bildner der Zugend, nein, das ist er nicht. Die Zugend hat das Recht zu fragen; und wird sie sich wohl ihr Recht verkürzen lassen? wird sie es wohl ruhig hinnehmen, wenn der Lehrer den versuch macht, sie abzuweisen und in geistigen Schlummer einzulullen? Nie und nimmer! Dann wird sie hingehen und ihre Wißbegierde, die an der geeigneten Stelle keine Befriedigung gefunden hat, an ungeeigneter Stelle zu stillen suchen. Den Verächtern der Religion, den Verhöhnern des Sittengesetzeswird sieindieHände fallen, und Abfall wird die Folge sein, zum mindesten aber religiöse Gesetzeslosigkeit, sittlicher Nihilismus, höhnisches Achselzucken über das, was ihr das heiligste sein sollte. Und das alles nur, weil der Lehrer geschwiegen hat, wo er hätte sprechen

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