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Liberales Judentum · 1913-03-01 · Heft 3 (März 1913) · p. Seite 61

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Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Liberales Judentum
Volume
5 (1913)
Issue
Heft 3 (März 1913)
Date
1913-03-01
Page
Seite 61 (sequence 13)
Language
German
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o o o o Herr Ar. MohLgernuth und die Richtlinien 61 © weh, Herr Dr., das haben Sie zu böser Stunde gesagt, warum haben Sie sich auch eine solche Blöße gegeben? Das ist es ja, weshalb so Vielen gerade aus dem orthodoxen Lager ihr ganzes Judentum verekelt wird, weil es leider, leider nicht wahr ist, was Sie so unbesonnen da hingeschrieben haben. Das hätten Sie wirklich nicht sagen sollen; es ist das Allerschlimmste, was Ihnen passieren konnte. Aber Sie haben uns in die Schranken gefordert. Sie wollen wissen, welche Verbote und Gebote nicht geeignet seien, hohe sittliche und religiöse Gedanken, Gefühle und willensakte zu erwecken? wohlan denn! Ich will Ihnen Rede und Antwort stehen. Zuvor aber noch eine notwendige Bemerkung. Ich würde mich gefürchtet haben, einen Chillul haschem zu begehen mit dem deutschen Abdruck der folgenden „Religionsgesetze". Aber sie sind leider schon deutsch abgedruckt und „volkstümlich dargestellt von Dr. <£. Biberfeld" und mit einem Vorwort versehen von Rabbiner Dr. p. Kohn-Ansbach, und in Massenauflage verbreitet von dem „Verband der Sabbatfreunde" und sie haben mir die Schamröte ins Gesicht getrieben, weil sie gelesen worden sind von Andersgläubigen und das Judentum lächerlich gemacht haben, das Judentum, von dem Mose gesagt hat: „Ls soll eure Weisheit sein in den Augen der Völker." Auf das Abschreiben einiger Paragraphen dieses Ausschnitts des „Religionsgesetzes", der Sabbatvorschriften werde ich mich beschränken. Rein Wort von mir werde ich hinzufügen. Sie sollen durch sich .selbst wirken in ihrer ganzen grandiosen sittlichen Hoheit: Unter dem Hauxtverbot: Dreschen ist aufgezählt das Beibringen einer offenen Wunde, aus der Blut entströmt. Unter dem Hauptverbot: Sieben, das Herausfischen von Fliegen, Korkstückchen aus Flüssigkeiten; doch ist es erlaubt, wenn man etwas von der Flüssigkeit mitentfernt. Unter dem Hauptverbot: M a h l e n, das Abreiben von Schmutzspritzern von den Kleidern. ’ *' Unter dem Hauptverbot: w o l losch e r e n, sich oder andere zu kämmen, weil dabei das Ausreißen von Haaren unvermeidlich ist. " Unter dem Hauptverbot: waschen (Bleichen), das Glätten des Zylinderhuts mit einer Bürste; ferner das Abklopfen des Schnees von schwarzen Kleidern. Unter den: Hauptverbot: Färben, das Abwischen der mit Fruchtfarbstoffen (Heidelbeeren u. a.) beschmutzten Finger an weißer Serviette; das Umwickeln blutender Wunden mit Taschentuch. Unter dem Hauxtverbot: S p i n n e n, das Flechten der Haare zu Zöpfen. Unter dem Hauxtverbot: Knotenknüpfen und Lösen, das Knüpfen oder Auflösen jedes Doxxelknotens; erlaubt ist das Knüpfen oder Auflösen einer Schleife. Unter dem Hauxtverbot: Auftrennen, das ©effnen der beim waschen öder Bügeln verklebten Wäsche. Unter dem Hauxtverbot: Tierfang (jagdbarer Tiere), das Linfangen von Ungeziefer mit der Hand. Unter dem Hauxtverbot: Schaben (des Felles von Tieren), das wichsen der Stiefel (am Sabbat gewichste Stiefel darf man nicht anziehen, selbst wenn der Nichtjude das Wichsen ohne wissen und willen des Besitzers vorgenommen hat). Das Abkratzen der Stiefel auf eisernem Türvorleger oder Türeisen (Strohdecke erlaubt!); das waschen mit fester Seife.

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