Liberales Judentum
- Journal
- Liberales Judentum
- Volume
- 5 (1913)
- Issue
- Heft 2 (Februar 1913)
- Date
- 1913-02-01
- Page
- Seite 30 (sequence 6)
- Language
- German
- Belongs to
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30 Herr Nr. Mohlgemnth und die Nichtlinien „von der Vorsehung bestimmten Aufgabe Israels" reden, jedem gerade und natürlich denkenden Menschen, daß die Verfasser der Richtlinien an die Vorsehung, an ein Walten Gottes im Schicksale der Völker glauben. Nun hören wir aber Herrn Wohlgemuth — und es ist das die Stelle, wo er sein gröbstes Geschütz gegen uns auffährt, wo er uns zuruft: „Wie die Herren angesichts der Leugnung der Vorsehung der Meinung sein können, no ch d em Judentum anzugehören, das geht über unser Fassungsvermögen." Wie aber beweist er angesichts der oben angeführten Stellen aus den Richtlinien unsere Leugnung der Vorsehung? Lr schreibt: „Liner der wichtigsten Glaubenssätze, oderbesser gesagt, die Voraussetzung und Grundlage aller Religionen wird nämlich in den Richtlinien verschwiegen. Wie diese überhaupt viel beredter sind, in dem was sie verschweigen, als in dem, was sie lehren. „Wo bleibt die Vorsehung, das lValten Gottes im Schicksale des Linzelnen und der Völker, die Lehre von Lohn und Strafe? Vergessen kann sie nicht sein. Zudem kommt das Wort (von Herrn Dr. Wohlgemuth gesperrt) „Vorsehung" auch in den Richtlinien vor. Aber" — und nun kommt eine überlegene Ironie gegen die „Philosophen" und „gebildeten Goethekenner" und „Anhänger der Geistesreligion, Luckens", die natürlich an so was nicht glauben können! „Freilich," so fährt dann der für sei,: Renommee der Wahrhaftigkeit besorgte Herr Dr. fort, „ist es von vornherein wahrscheinlich, daß man Mittel (!) und Wege (!) gefunden hat, auch die Vorsehungslehre in einem Versteck (!) unterzubringen, in den: sie die Leugner nicht geniert (!), und auf das (das Versteck!) man die beunruhigt fragenden Bekenner verweisen kann. Wir nehmen vielleicht nicht mit Unrecht (wie gütig!) an,, daß das Wort Vorsehung (von Herrn Wohlgemuth gesperrt gedruckt; ja, lieber Herr Dr., was hätten wir denn sonst hier hinsetzen sollen als das Wort? hätten wir die Vorsehung vielleicht als ausgehauene Statue hinsetzen sollen?) und der „Gott der Gerechtigkeit und Liebe" diesem Zwecke dienen sollen. . . . Aberwir kennen diese verschwommenen Ausdrücke von der „Vorsehung", die einenr Volke seine Aufgabe stellt, von den: Gott, dessen „Gerechtigkeit und Liebe" nur eine Personifizierung der von Menschen entdeckten und entwickelten Sittlichkeitsbegriffe sind,, zu gut . .. als daß wir uns einreden ließen . . ." Lin anderes Beispiel: In den Richtlinien steht klar und unzweideutig geschrieben: An Sabbaten und Festtagen „soll alles vernneden werden, was ihre würdige Feier stört." „Jede Werktagsarbeit soll unterbleiben." Nur die „aus der Ausdehnung des Ruhegebots hervorgegangenen Erschwerungen haben keinen Anspruch auf Gültigkeit." Da es aber — nicht nur unter den liberalen Juden, sondern weit hinein bis in die orthodoxesten Separatgemeinden — 'Iu-- den gibt, die das Ruhegebot übertreten, sollen wir Rabbiner bei diesen sich über das Verbot hinwegsetzenden Juden nicht für den Sabbat zu retten suchen, was zu retten ist? Nicht wenigstens den Freitagabend und die Vorabende der Festtage? Nicht wenigstens die Sabbatruhe im Hause? Nicht wenigstens ein, zwei Stunden am Sabbat zur religiösen Lrhebung? Rönnen die Worte: „Solange die volle Lrfüllung der Forderung der Sabbakweihe.an den wirtschaftlichen Verhältnissen scheitert, so ist der häuslichen Ruhe usw. erhöhte pflege zuzuwenden," einen anderen Sinn haben? Aber nun kommt Herr Dr. WohlgenuUh und weiß unsere Gedanken zu lesen und behauptet — dem klaren Wortsinn zun: Trotz — wir hätten gesagt: Das Verbot der Werk-