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Liberales Judentum · 1913-02-01 · Heft 2 (Februar 1913) · p. Seite 26

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Journal
Liberales Judentum
Volume
5 (1913)
Issue
Heft 2 (Februar 1913)
Date
1913-02-01
Page
Seite 26 (sequence 2)
Language
German
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■■'TTTrr--iTiiiwiiifriBTTTiiir'Tririiirr'~TTi— 26 Herr Dr, Wohlgemuth und die Nichtlinien Gedanken- und Gefühlsbeeinflussungen gekommen ist, und die ein für allemal für ihn feststeht. Und nun führt er zum Beweise seiner These. verschiedene Tatsachen an. Natürlich wird er nur das anführen, was ihm zur Stütze seiner Behauptung dienen kann; was dagegen spricht, wird entweder durch Scheingründe abgetan oder garnicht erwähnt. Das andere Beweisverfahren schlägt den entgegengesetzten weg ein. Der Untersuchende hat noch gar keine feststehende Meinung, ja, wenn er sie selbst als Hypothese hätte, drängt er sie mit Gewalt zurück und hält sie zunächst für unwahr. Er geht vorurteilslos an die Prüfung der Wirklichkeit — vorurteilslos im wörtlichen Sinne ohne daß sein Urteil vorher feststeht. Alle der Forschung zugänglichen Linzelerscheinungen werden in Rechnung gestellt. Dann erst wird der Schlußstrich unter die Rechnung gesetzt und das Resultat gezogen. Die Wissenschaft nennt das erste das unwissenschaftliche, das zweite das wissenschaftliche Verfahren, wer das erste Verfahren sich zu eigen macht, der ist weder wissenschaftlich noch gerecht, noch gewissenhaft zu nennen. Denn er läßt die Tatsachen nicht frei sprechen, was sie wollen, sondern zwingt sie, zu sprechen, was er will. Steht nur erst einmal das Urteil fest, und mag es noch so sehr ein vor-Urteil sein, wie leicht ist es da. Beweise zu erbringen! Erz und Marmor können so lange bearbeitet werden, bis sie die Gestalt annehmen, die ihnen der Meister geben will; und Worte, geschriebene Worte, sind biegsameres Material. Talleyrand soll einmal gesagt haben: Gebt mir von irgendwem drei geschriebene Worte, und ich will ihn an den Galgen bringen! Für Herrn Dr. Wohlgemuth mochten die Richtlinien sein wie sie wollten: wenn sie nicht orthodox waren, waren sie gerichtet. Wenn sie nicht den ganzen Schulchan Aruch bis zu den Säbbatvorschriften des Herrn Dr. Biberfeld herab akzeptierten, waren sie sadduzäisch, karäisch, christlich!!! von wirklicher Objektivität, die dem Gegner gerecht werden will, ist auch nicht die Spur in all den langatmigen Auseinandersetzungen des Herrn Dr, wohlgemuth zu finden. Anstatt sich auf die Richtlinien selbst zu beschränken, verbreitet er sich zunächst über mein Generalreferat. Schon hier darf ich fragen: Mit welchem Recht? Mit welchem Recht macht er für meine Argumente, die Argumente eines Einzelnen, die sämtlichen Unterzeichner der Richtlinien verantwortlich? Meine Ausführungen, auf der Rabbinerversammlung zu Berlin berühren durchaus nicht alle psychologischen, historischen und wissenschaftlichen Grundlagen der Richtlinien. Sie enthalten, durchaus nicht alle Motive derselben. Sie hatten einen ganz anderen Zweck als die Richtlinien gegen Angriffe der Orthodoxie sicher zu stellen. Indessen räumen wir einmal der Kritik das Recht ein, ihrem Urteil das Generalreferat zu Grunde zu legen, was sollen wir aber dazu sagen, daß gerade die stärksten, die wichtigsten Argumente des Generalreferats unterdrückt worden sind, trotz der feierlichen Versicherung des Herrn Kritikers: „Wir haben nicht das geringste Sachliche unterdrückt, um dem Leser einen klaren Einblick in die Motive zu gewähren, die die Vertreter des liberalen Judentums zu ihrem Vorgehen veranlaßen." Ein bezeichnendes Beispiel für viele. Ich spreche in meinem Referat von der Not-- Wendigkeit der Richtlinien für die deutschen Juden. Als Hauptmotiv führe ich gleich zu Anfang aus, daß der Stillstand der liberalen Bewegung seit sechzig Jahren, weit entfernt, dem allfrommen Judentum zu statten zu kommen, den Indifferentismus großgezogen hat, die Totenruhe auf religiö-

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