Liberales Judentum
- Journal
- Liberales Judentum
- Volume
- 4 (1912)
- Issue
- Heft 12 (Dezember 1912)
- Date
- 1912-12-01
- Page
- Seite 289 (sequence 21)
- Language
- German
- Belongs to
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Are Pssener Uersumwlung 289 so gefaßt sein, daß sie nicht bloß von den Mitgliedern des liberalen Rabbinerverbandes unterschrieben werden können, sondern auch von denjenigen Herren, die nebenbei auch noch Mitglieder der liberalen Vereinigung sind. Und ich glaube, daß das sehrleicht möglich ist. Denn der Punkt, der den Herren am meisten Schwierigkeiten zu bereiten scheint, das kleine Wörtchen „unerläßlich", das bietet, glaube ich, garnicht diese Widersprüche, die darin erblickt worden sind. Die Richtlinien bringen ganz klar zum Ausdruck, daß der oberste Grundsatz des liberalen Zudentmns der ist, daß die Befolgung der Zerenronien nur davon abhängig gemacht werden darf, ob sie den einzelnen religiös erbauen und innerlich vertiefen können. Das ist mit genügender Schärfe und Deutlichkeit zum Ausdruck gebracht. Außerdem ist aber gesagt, daß es gewisse Zeremonien gibt, die objektiv geeignet sind, eine religiöse Erbauung und Vertiefung hervorzurufen. Wenn da der einzelne erklärt, daß auch diese Zeremonien, die wir eben als „unerläßliche Forderungen" hingestellt haben, ihm nichts bieten können, dann wollen wir durch unsere Forderungen nur eins betont haben, daß dann der einzelne sich 'fragen soll: liegt denn immer und imtner die Schuld nur an den betreffenden Zerenronien, oder nicht vielleicht auch an ittiv selbst? Es muß ja nicht immer unbedingt die Schuld der Zerenronien sein, werrrr sie jernand rächt religiös vertiefen können. Und wir habeir offen durch Herrn Rabbiner Dr. Vogelstein erklärt, daß wir nr den Richtlinien nichts anderes sehen wollen, als eine Aufgabe, an deren verwirklichurrg wir arbeiten wollen. And werrir dann vielleicht der eine oder andere durch diese Richtlirrierr zu einer Prüfung dieser urrerläßlicherr Forderungen gebracht wird, wenrr er sich sagen nrnß: mea culpa, mea maxima culpa! — es ist meine eigerre Schuld! —• dann ist der Zweck der Richtlirrierr vollkorrrrrrerr erreicht, dann ist der Standpunkt rricht nur des liberalen Judentums, sonderrr auch der liberalerr Rabbiner vollständig gewahrt. Deshalb bitte ich Sie, nreine Herren, ärrderrr Sie rrichts an diesen Worterr, sie sind wohlüberlegt, weshalb es auch für uns liberale Rabbiner ein Dirrg der Unmöglichkeit ist, rrach dern wurrsche des Herrn Dr. Raempfer in eine erneute Prüfung der Richtlinien einzntreten. (Widerspruch und Zurufe.) Lassen Sie sich nicht bloß von der Rücksicht darauf leiten, daß viele aus der vereirrigung austreten werden, weil ihnen die Richtlinien zu wenig weit gehen, sondern nehmen Sie auch Rücksicht cmj diejenigen, die aus der Vereinigung austreten müßten, wenn über diese Richtlinien in wesentlichen Punkten binausaeaanaen wird. (Beifall.) Rabb. Dr. Elsaß-Landsberg a. w. Meine verehrterr Damen und Herren! Zm Gegensatz -zum Rollegen Goldmann bin ich der Meinung, daß auch die vorgelegten „Richtlinien", so weit sie unserm Empfinden nicht entsprechen, einer Aenderung unterzogen werden können. Das ist doch die grundlegende liberale Anschauung, daß das Judentum im lebendigen Flusse ist, daher können auch die Bestimmungen, die uns heute als „unerläßlich" dünken, nicht für alle Zeiten unveränderliche Geltung beanspruchen. Es ist natürlich eine andere Frage, ob solche Aenderung schon heute oder morgen vorgenommen werden soll. was ich auf dem Herzen habe, ist der Wunsch, daß der „liberale Rabbinerverband" korporativ in der liberalen Vereinigung Aufnahme finde, und daß „Der verband liberaler Rabbiner" von den Mitgliedern als maßgebende religiöse Behörde anerkannt wird. Der liberale Rabbinerverband soll zu den Einträgen, die von der Vereinigung ausgehen, und auch von den (Ortsgruppen gestellt werden können, Stellung nehmen und darüber Beschlüsse fassen. Rolllege Borden hat bestimmte wünsche und Anträge seiner Ortsgruppe vorgebracht, hat sie jedoch aus den, Empfinden heraus zurückgezogen, wie dies bereits zum Ausdruck gebracht wurde, weil eine Versammlung von Richttheologen darüber nicht Beschlüsse fassen kann, ob z. B. das Fahren oder Schreiben am Sabbat als zulässig betrachtet werden solle oder nicht. Dazu ist nur eine r e l i g i ö se Be h ö r d e befugt. Ich wünsche deshalb, daß in der Resolution ausgesprochen wird, die Vereinigung liberaler Juden erblickt in dem „Verband liberaler Rabbiner" eine religiöse Behörde, die zu den Einzelfragen, welche in den Richtlinien nur gestreift sind, Stellung