Liberales Judentum
- Journal
- Liberales Judentum
- Volume
- 4 (1912)
- Issue
- Heft 12 (Dezember 1912)
- Date
- 1912-12-01
- Page
- Seite 288 (sequence 20)
- Language
- German
- Belongs to
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288 Me Pssener UersammLung großer einheitlicher Zug der Weltaüffassung durch die Beratungen der Kommission gegangen ist. Und ich betrachte es als ein hocherfreuliches Ergebnis dieser uns vom liberalen Rabbinerverband vorgelegten Richtlinien, daß — von Anständen, die zu machen sind, abgesehen — der Geist der religiösen Fortentwicklung auch in diesen Richtlinien seinen Ausdruck gefunden hat. Deswegen danken wir den liberalen Herren Rabbinern, daß sie den Rlut und die Entschlossenheit gefunden haben, mit diesen Richtlinien endlich einmal programmatisch zu den wichtigsten Fragen des religiösen Gebens Stellung zu nehmen. Die Entwicklung bedarf eines Stützpunktes, bei dem sie einsetzen kann, und dieser Stützpunkt ist in den liberalen Richtlinien geichäffen. Deswegen enthält der Antrag des Herrn Iustizrats Blau zu ( die Anerkennung der Verdienste der liberalen Rabbiner, die diese Richtlinien unterschrieben haben. Der Antrag Blau zu 2 besagt, daß diese Richtlinien ein Fundament bilden, auf dem wir weiter arbeiten können. £jevv Dr. Goldmann kann nicht verlangen, daß in Anerkennung der Verdienste der liberalen Rabbiner diese Richtlinien, als unumstößliches Gesetz bei der Erziehung der Zugend für zukünftige Geschlechter festgelegt werden. Das war doch nicht der Wille der liberalen Rabbiner, daß etwa die Vereinigung für. das liberale Judentum diesen Richtlinien Gesetzeskraft zuerkennen sollte. Stehen wir überhaupt auf dem Standpunkte der religiösen Fortentwicklung, so ist es selbstverständlich, daß diese Richtlinien, selbst wenn sie mängelfrei wären, dem Gesetze der Entwicklung unterliegen. Deshalb begrüße ich es, daß Herr Rollege Dr. Geiger und Herr Rabbiner Dr. Norden, sowie diejenigen Herren aus dem westlichen Deutschland, die manche ihrer Wünsche in den Richtlinien nicht erfüllt gefunden haben, diese Wünsche zurückstellen und bereit sind, auf den Boden des Eintrages Blau zu treten. Aber ich muß weiter auch die Berechtigung der Ausführungen der Herren Dr. Geiger und Dr. Norden anerkennen, daß es einen Punkt in den Richtlinien gibt, bei dem heute schon die Versammlung durch ihren Beschluß zum Ausdruck bringen kann, daß sie den Wunsch chat, die liberalen Herren Rabbiner mögen in erneute Erwägung und Prüfung eintreten, nämlich: Abschnitt IX der Richtlinien. Es kann nicht meine Aufgabe sein, in diesem Zeitpunkt den Abschnitt IX einer eingehenden Kritik zu unterziehen. Aber was in diesem Abschnitt IX als „unerläßliche Bedingung" für einen religiös empfindenden Juden aufgestellt wird, stimmt nicht überein mit dem, was das Empfinden eines großen Teils der liberalen Juden ist. Indem wir dem im 3. Absatz der Resolution Ausdruck geben, verkleinern wir nicht die Verdienste der liberalen Rabbiner, sondern wir hoffen, daß sie in Zukunft wie an diesen Richtlinien, so auch an der weiteren Entwicklung arbeiten werden. Deswegen lassen Sie diese bedeutsame Stunde nicht vorübergehen, ohne auch nach außen das Zeichen eines einigen rellgiösen Liberalismus zu geben. Die Formel, die Herr Iustizrat Blau vorgeschlagen hat, scheint mir die einzige zu sein, in der diese Einigkeit heut zu erzielen ist. (Lebhafter Beifall.) Vorsitzender: Das Wort hat Herr Dr. Schreiber-Potsdam. Ich möchte nur vorweg die Resolution noch einmal verlesen, damit die weiteren Redner auch genau wissen, wie die Resolution lautet. Ich bemerke dazu, daß Herr Iustizrat Dr. Blau sich mit den Herren Referenten über diese Fassung geeinigt hat: (verliest die Resolution — s. Seite f.). Ich erteile nunmehr Herrn Dr. Schreiber das Wort. Rabbiner D r. Schreiber- Potsdam: Meine Damen und Herren! Wenn ich auch glaube/ daß die von Herrn Dr. Toblenz hervorgehobenen Punkte durch die Diskussion bereits: genügend geklärt worden sind, so glaube ich doch als Mitglied des liberalen Rabbinerverbandes auf einen Punkt noch Hinweisen zu müssen. Herr Dr. Toblenz hat gemeint, er könne diese Richtlinien sehr wohl als Mitglied des liberalen Rabbinerverbandes gut heißen und unterschreiben; als Mitglied der liberalen Vereinigung könne er ihnen seine Zustimmung nicht geben. Ich muß bedauern, diesen Standpunkt des Herrn Dr. Toblenz nicht verstehen zu können. Mit denselben Anschauungen, mit denen ich Mitglied des liberalen Rabbinerverbandes bin, bin ich auch Mitglied der liberalen Vereinigung. Ich kann dort nicht etwas unterschreiben, was ich hier nicht gut heiße, und umgekehrt. Deshalb müssen die Richtlinien