Liberales Judentum
- Journal
- Liberales Judentum
- Volume
- 4 (1912)
- Issue
- Heft 12 (Dezember 1912)
- Date
- 1912-12-01
- Page
- Seite 281 (sequence 13)
- Language
- German
- Belongs to
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o o o o 281 Nie Pofener Versammlung nicht als Richtlinien der Vereinigung, sondern als Richtlinien der Rabbiner. Diese Richtlinien sollen abe r — die Form muß noch gefunden werden, und wird wohl auch schon gefunden sein — den Ausgangspunkt bilden für die weitere Arbeit der liberalen Vereinigung, für ihre praktische Tätigkeit. Ls muß dabei weiter zum Ausdruck gebracht werden, — namentlich zur Verdeutlichung des Wortes „unerläßlich" im Sinne der heutigen Referate — daß nach den Grundsätzen des Liberalismus die Beobachtung der für das reN - giöse Leben des Einzelnen in den „Richtlinien" gegebenen Vorschriften, namentlich der Ziffern 9 und 10, der sorgfältigen und gewissenhaften Ueb erzeug ung und Prüfung des Einzelnen überlassen bleibt, daß also hier nicht ein Gewissenszwang „von vereinigungs wegen" ausgeübt werden soll. Auf dieser Basis muß eine Einigung möglich sein, eine Einigung, die nicht nur eine Rlajorisierung eines Teiles der Versammlung vermeidet, sondern ein Zusammenstimmen sämtlicher Elemente in der Versammlung ermöglicht. Ich habe von Anfang an gesagt: ich bin mit einer großen Reihe von Punkten nicht einverstanden; im Gegenteil: ich habe sogar zwei bis drei Punkte bereits privatim zur Kenntnis der Herren Verfasser der Richtlinien gebracht, mit denen ich mich nie und nimmer einverstanden erklären kann und ich lasse keinen Zweifel darüber, daß, wenn Sie diese Richtlinien als Richtlinien der liberalen Vereinigung „annehmen" wollten, dann für mich innerhalb der liberalen Vereinigung kein Platz mehr sein würde, und daß Hunderte, wenn nicht Tausende aus der Vereinigung austreten müßten, wenn in dieser Weise ein Zwang lausgeübt wird. Aber meine Herren, wenn es gelingt, auf der von mir vorgeschlagenen Basis uns zu verständigen, und wenn diese Richtlinien also zunächst nur solche der Rabbiner bleiben, so verzichte ich auf. jede Kritik im Einzelnen und bin gerne bereit mitzuarbeiten, während ich mich anderenfalls entschieden dagegen aussprechen müßte. Ich glaube, wenn diese Verständigung erreicht wird, so wäre durch die Richtlinien die beste Grundlage gegeben für die praktische Arbeit der liberalen Vereinigung, für die weitere Organisation, und die Werbetätigkeit und somit auch für die- Gesundung und Fortentwickelung des liberalen Judentums. (Beifall.) Rentier Wolffheim -Königsberg i. Pr. Einige Worte nur nach dem was der Herr Vorredner gesagt. Auch ich begriff nicht, wie es möglich, daß die unserer Vereinigung angehörenden Rabbiner die Punkte IX undd X der Richtlinien unterschreiben konnten; das sind ja gar nicht die Richtlinien die wir in der Vereinigung meinen! Nachdem ich aber nun die Interpretation gehört, muß ich doch sagen: der Verband der liberalen Rabbiner hat eine große Tat ausgeführt. Denken Sie sich einmal 65 Rabbiner haben die Richtlinien unterschrieben, fürwahr eine große, gewaltige Arbeit. (Heiterkeit.) Aber noch etwas, meine Damen und Herren: die Angriffe auf unsere Vereinigung, daß sie nur abstoßen, nichts aufbauen wolle, werden angesichts unserer Richtlinien verstummen müssen, auch das ist eine große Tat der liberalen Rabbiner, wofür wir ihnen Dank sagen müssen. Ich bitte Sie, mit mir die Richtlinien anzunehmen. Josef Kauffmann -Plauen: Nach den Worten des Herrn Dr. Geiger kann ich nur sagen, daß ich mich denselben voll und ganz anschließe, wenn auch aus ganz entgegengesetztem Standpunkte, und daher auf das Wort verzichte. Rabbiner Dr. Norde n -Elberfeld: Meine Damen und Herren! Unser Herr Vorsitzender wird der Ortsgruppe Elberfeld bestätigen, daß sie stets von Anfang an fleißig mitgearbeitet hat (Sehr richtig!) . . . und auch die Tatsache, daß sie eine Reihe von Anträgen zu den Richtlinien gestellt hat, zeugt davon. Diese Einträge sind im einzelnen verschiedener Natur. Zunächst sind es Anträge, die das Redaktionelle betreffen; dann Anträge, die ich nennen möchte Anträge liberaler Natur, d. h. solche, die das Bestreben haben, die Richtlinien etwas mehr nach links zu ziehen. Drittens sind es Anträge grundsätzlicher Natur; da handelt es sich besonders um das „unerläßlich". Endlich handelt es sich um Anträge erklärender Natur. Und auf diese letzteren Anträge kam es unserer Ortsgruppe und kommt es auch mir ganz beson-