Liberales Judentum
- Journal
- Liberales Judentum
- Volume
- 4 (1912)
- Issue
- Heft 10-11 (Oktober 1912)
- Date
- 1912-10-01
- Page
- Seite 238 (sequence 22)
- Language
- German
- Belongs to
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288 Me Posenrr Versammlung — Referat Ar. Freudenthal seiner Mitbekenner, dient noch eine dritte Zeremoniengruppe. Sie stellt die w i ch t i g - st e n Geschehnisse des Linzel - Menschenlebens, vor allem Geburt, religiöse Mündigkeit, Eheschließung und Tod in Beziehung zu diesem Gemeins chaftskreis und umkleidet sie zugleich mit persönlicher religiöser weihe. Auch diese Zeremonien sind seit alten Zeiten geschichtlich unablösbar vom Judentum. Natürlich ist jemand auch durch die bloße Geburt schon Jude, natürlich wird er auch .ohne Barmizwoh pflichtmündig, natürlich ist auch eine bloß bürgerliche Ehe eine Ehe, und natürlich kann einer auch ohne religiösen Nitus sich'begraben lassen. Aber die Unterlassung der religiösen Weihe in solchen bedeutsamen Stunden ist nicht bloß ein Verzicht auf Lebensheiligung. Wir müssen vor allem verhüten, daß sie wie ein Abrücken von der Gemeinschaft erscheint, in welche der Einzelne durch seine Geburt hineingestellt wird, dann durch seine religiöse Mündigkeit bewußt eintritt, mit deren Schicksal er später als Gründer eines selbständigen Hauswesens noch enger sich verkettet, und in deren Mitte er zuletzt auch seine ewige Buhe finden will. (Bravo!) Das liberale Judentum wird deshalb solche Zeremonien nicht bloß fordern, sondern auch fördern müssen, ja sogar unter Abstellung von Mißbräuchen, die sich leider auf allen diesen Gebieten eingeschlichen haben, für ihre weihevolle und dem modernen Empsinden angepaßte Ausgestaltung sich entschieden einsetzen. (Bravorufe!) Mit der Forderung dies er religiösen Formen für die wichtigsten Momente im Leben des Einzelnen wird ihm freilich auch das unbedingte Recht auf ihre Gewährung, wenn er sie verlangt, zugesprochen werden müssen. Wer das treue Bekenntnis ablegt, selbst und mit den Seinigen ein Sude sein zu wollen, und den unerschütterlichen Wunsch hat, zu diesem Behufe jüdische Zeremonien an sich und den Seinigen ausgeübt zu sehen, darf, sei es Jude oder Nichtjude,■' nicht unduldsam zurückgewiesen werden, weil nach traditionellen Anschauungen und Bestimmungen sich besondere Schwierigkeiten dawider erheben (sehr richtig). Ohne Not wird natürlich niemand Traditionsformen antasten. Wo aber solche erschwerende Traditionen — wie z. B. im Eherecht — auf nachweislich ganz anders geartete und längst überwundene geschichtliche und soziale Verhältnisse zurückgehen und ihre Anwendung geradezu einen-mit ununseren jsittlichen und humanen Anschauungen unverträglichen Notstand herbeiführt, sind sie unbedenklich abzustellen; wo begründete Hindernisse vorliegen, sind sie durch einfachere Formen als die jetzigen zu beseitigen. ' Andeutungen in dieser Einsicht sind in den Richtlinien gegeben und hätten noch vermehrt werden können, wenn wir nicht prinzipiell alle Einzelheiten der Spezialbearbeitung, die nunmehr einsetzen muß und soll, hätten überlassen wollen. Wer Sabbate und Festtage hält, am öffentlichen Gottesdienst teilnimmt, sein Haus und Familienleben durch religiöse Weihe heiligt und sich und die Seinigen also zugleich im Zusammenhang mit der Gesamtheit Israels erhält, ist — natürlich persönlichen sittlichen Lebenswandel vorausgesetzt — nicht bloß ein Jude — denn das ist er ohnedies schön durch Geburt und Bekenntnis —, nicht bloß ein guter Jude — denn das ist er schon, wenn er für sein Judentum sich mit offener Treue einsetzt und dessen Interessen seine tätige Anteilnahme zuwendet —, sondern in zeremonieller Hinsicht weit mehr: er ist ein religiös er Jude oder im landläufigen," freilich jetzt oft gefälschten Sinne: ein frommer Jude! (Bravo!) >Es ist selbstverständlich, daß wir Rabbiner unter der Schar unserer Liberalen nicht bloß Juden und nicht bloß viele gute