Liberales Judentum
- Journal
- Liberales Judentum
- Volume
- 4 (1912)
- Issue
- Heft 10-11 (Oktober 1912)
- Date
- 1912-10-01
- Page
- Seite 236 (sequence 20)
- Language
- German
- Belongs to
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286 Nie Posener Versammlung — Referat Ar. Frruoettthal kunft unsere Sache ist, anerkannt und erhalten werden müssen? Diese Frage bedarf freilich noch einer zweiten Frage als gewichtiger Ergänzung. Zeremonien sind gleichsam Uebersetzungen des Göttlichen ins Menschliche. Natürlich entspringen solche Übersetzungen -nur im Menschengeiste, sei es im Geiste Einzelner, sei es im Volksgeiste, sei es unter göttlicher Eingebung, sei es ohne eine solche, und ebenso natürlich haben sie nur dann Wert und Wirkung, wenn ihre Sprache von denen verstanden wird, für die sie bestimmt sind. Dieser, einem schlichten Menschenverstände ganz selbstverständlich dünkenden Anschauung steht im Judentum eine andere gegenüber, welche, erklärt: „Die Thukkim, das sind die von den Reformern sogenannten Zeremonialgesetze, sind ihrem Grunde nach dem Menschengeist nicht erschlossene Gottesgebote."*) Um also in unserem Bilde zu bleiben: Gott hat injedem Falle die jüdische Uebersetzung selber geliefert, und es ist deshalb gar nicht nötig, daß der Sude sie verstehe; es genügt, wenn der Uebersetzer, nicht der Hörer den rechten Inhalt kennt! Ist eine solche grobsinnliche Auffassung Gottes überhaupt noch eine Jüdische zu nennen? Entspricht sie dem jüdischen Bilde des r e i n g e i st i g e n Gottes, der zugleich der Gott der Wahrheit ist, dem jüdischen Bilde des heiligen Gottes, der die Heiligung des Menschen in seinem Ebenbilde und Vorbilde will? Und Heili - gungsmittel, nicht bloß symbolische Uebertragungen sollen doch nach jener Anschauung die Zeremonien sein und w o l l e n es in der Tat sein! Wo sie diese Wirkung aber gar nicht ausüben können, sei es aus inneren oder äußeren Ursachen, sei es daß ihre Sprache an sich unverständlich bleibt oder allmählich unverständlich geworden ist, *) Cahn, M., Die religiösen Strömungen in der zeitgenösi. Judenheit, S 214. so daß sie in veränderten Anschauungen oder Verhältnissen gänzlich ihren Inhalt undihre Kraft verloren haben, da vermögen sieihren Anspruch weiterzubestehen, nur darum, weil sie einmal bestanden haben, vor dem. denkenden Menschengeiste nicht zu rechtfertigen, um so weniger, als sie bei einein so leeren Befunde. auf das Prädikat „göttlich" gewiß keinen Anspruch erheben dürfen. Ein liberaler Jude ist durch seine Anschauungen durchaus nicht gezwungen, auf die Annahme zu verzichten, daß im Zeremonialgesetz auch göttliche Institutionen mitent-- halten sind — denn die Möglichkeit und Wirklichkeit einer göttlichen Offenbarung, überhaupt ist Voraussetzung jeder Religion. —, und aus den Synagogen unserer liberalen Gemeinden braucht durchaus nicht der Segensspruch zu verschwinden, der den Ewigen preist, daß er uns auch durch dieses und jenes zeremonielle Gebot geheiligt?- hat' und geheiligt wissen will. Das allesverträgt sich sehr wohl auch mit dem Bekenntnis zur Lehre von einer geschichtlichen. Entwicklung. Noch viel weniger ist der Vorwurf begründet, daß wir liberalen mit Gott nur um ein bischen Mehr oder Weniger der Gesetzeslast Handel treiben, wenn wir doch — und zwar auch die Bedächtigsten unter uns — von vornherein ganzen Partien der Zeremonialsatzung diesen göttlichen Tharakter mit aller Entschiedenheit absprechen müssen. Im Gegenteil, die Achtung vor dem reinen, erhabenen Gottesbegriffe unserer Reli-' gion zwingt uns dazu, mit dem .Prädikat des Göttlichen recht vorsichtig zu. sein (sehr richtig), und die ehrliche, wissenschaftliche Betrachtung der Volksgeschichte führt uns erst recht dazu,, das, was nun einmal sichtlich m e n s ch l i ch -entsprungen und zeitlich geworden ist, als solches auch zu beurteilen und es nicht mit einem falschen Heiligenscheine zu umkleiden. | So steuern wir denn von beiden Wegen her,^