Liberales Judentum
- Journal
- Liberales Judentum
- Volume
- 4 (1912)
- Issue
- Heft 10-11 (Oktober 1912)
- Date
- 1912-10-01
- Page
- Seite 235 (sequence 19)
- Language
- German
- Belongs to
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Are Pssrner Versammlung — Referat Ar. Frrudrnthal 235 Rabbiner Ar. Freudenthal-Nürnberg. Die Bedeutung und Schwierigkeit des Gegenstandes, dem mein Referat gelten soll, nämlich des Zeremonialgesetzes, ist zu groß und allen unter uns zu gut bekannt, als daß es, noch dazu bei der Rürze der zur Oerfügung stehenden Zeit, einer besonderen rhetorischen Einleitung bedürfte, Ihre Aufmerksamkeit wachzurufen. Wir treten lieber sogleich in die Sache selber ein und schneiden sofort die gewichtigste Frage an, die uns als liberale Juden beschäftigt: Rönnen wir nicht das gesamte Zeremonialgesetz von vornherein dem Belieben des Einzelnen überlassen und von jeder anderen programmatischen Formulierung als eben dieser der freien Willkür abfehen? Die von uns liberalen Rabbinern aufgestellten Richtlinien verneinen in Abschnitt IX diese Frage mit aller Entschiedenheit. Nicht bloß aus allgemeinen Gründen, die sich von der Bedeutung und Wichtigkeit des Zeremonialgesetzes für das religiöse Leben überhaupt herleiten, sondern vor allem, weil wir Irrten.sind, d. h. Bekenner einer geschichtl i ch geprägten und charakterisierten Religion, und weil wir das auch bleiben wollen. Es sei nochmals betont: Wir schaffen kein neues Judentum, obgleich unsere Gegner das behaupten, und wir wollen uns nicht vom historischen Zusammenhang ablösen. Zu den cha-.- rakteristischen geschichtlichen Ausdrucksformen des Judentums gehört aber eben wesentlich sein Zeremonialgesetz. Das Judentum ist zwar kein e G e s e tz e s r e l i g i o n, sondern eine .ethische Religion. Rern und Ziel ist ihm - das Sittliche, hie Zeremonien nur äußere Mittel zur Erreichung dieses Zieles, nur füllen dieses Rernes. Aber es hat nie ein ' Judentum ohne Zeremonialgesetz gegeben, es gibt keines, und es wird keines geben. Auch das Wort „liberales Judentu m" schließt von Vorherein die Anerkemnmg der Berechtigung und Notwendigkeit des historisch allmählich gewordenen Zeremonialgesetzes mit ein, und indem wir uns als liberale Juden bezeichnen, drücken wir nicht damit aus, daß wir liberi sein wollen, frei und losgelöst von allen jüdischen Banden, sondern! vielmehr, daß wir liberaliter, vornehmer, weitherziger, weitschauender uns zu diesen Formen des Judentums stellen und nicht in bloßer äußerer, sklavischer Abhängigkeit davon.unser Genüge finden. Weitschauender besonders darum, weil wir mit dem weiten Blick in die Geschichte unseres Volkes, den uns die Wissenschaft gewährt, gerade an der Z e r e m o n i a l g e s e tz g e b u n g zu allermeist das Gesetz ständiger Entwicklung, unaufhörlichen Fortschreitens, rastloser Verorderung bestätigt sehen, welches den Grund und die Grrrndanschauung unseres liberalen Denkens bildet. Denn die Zeremonialgesetzgebung, wie sie heute im Judentum vorliegt, war nicht so von Anfang an, sie ist langsam geworden, jedes Geschlecht hat den Grundstock wohl übernommen, aber ihn nach feinen eigenen Bedürfnissen gemodelt, geändert, gemindert oder auch gemehrt. Talmud'und Gesetzeswerke wie der Schulchan Aruch find Endfirierungen solcher jeweiliger! geschichtlichen Entwicklungen; sie sind deshalb für uns historische Religionsquellen, nicht aber dogmatische Gesetzbücher, und wir selber wollen in unsereir Richtlinien am allerwenigsten einen neuen Schulchan Aruch schaffen, sondern die Entwicklung frei und flüssig halten, wie immer im Judentum. Wenn wir also uns hinsichtlich der Zeremonialgesetzgebung auf den rechten Boden der Erörterung stellen wollen, so können wir nicht ihre Notwendigkeit überhaupt ableugnen, sondern nur fragen: Welche Zeremonien sind für das Judentum so typisch, daß sie sich als historischer Grundstock darstellen und deshalb auch von uns als solcher für jetzt und für späterhin, soweit die Vorsorge für die Zu-