Liberales Judentum
- Journal
- Liberales Judentum
- Volume
- 4 (1912)
- Issue
- Heft 10-11 (Oktober 1912)
- Date
- 1912-10-01
- Page
- Seite 228 (sequence 12)
- Language
- German
- Belongs to
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228 Are Pofener Versammlung — Referat Ar. Vogelstein ihre innerste Ueberzeugung aus, ohne die philosophische und theologische Formulierung zu überlegen, ja ohne vor logischen Schwierigkeiten zurückzuschrecken. Aber wir schaffen keine neue Religion, ja wir sprechen nicht einmal eine neue religiöse Anschauung aus, sondern wollen nur den Ausdruck finden für das, was eben die religiöse Ueberzeugung unsrer Zeit ist. Dieser Ausdruck mußte in programmatischer Form ohne alles gelehrte Beiwerk gegeben werden, und auch der »Zweck meines Referats verbietet alle gelehrten theologischen Auseinandersetzungen. Aber die Versicherung möchte ich vorweg aussprechen, daß wir auf ernster wissenschaftlicher Grundlage fußend und die einzelnen Fragen'wissen-' schaftlich prüfend, an die Ausarbeitung der Richtlinien gegangen sind. wenn ich nunmehr zu Punkt II und III der Richtlinien übergehe, so muß ich auch hier einige grundsätzliche Bemerkungen vorausschicken. Ls ist eine Streitfrage der theologischen Wissenschaft, ob das Judentum Dogmen hat oder nicht. Diese Streitfrage kann und soll hier nicht erörtert werden, für unsere Zwecke ist die Entscheidung hierüber irrelevant, weil es sich nicht um eine sachliche Differenz bezüglich der religiösen Lehre handelt, sondern lediglich um eine formale Differenz, nämlich um die Umschreibung des Begriffes „Dogma". Das steht fest, was in dem oben zitierten wore Lohens zum Ausdruck kommt, daß die religiösen Grundlehren des Judentums gleichzeitig die sittlichen Prinzipien sind, oder anders gewendet, daß die sittlichen Prinzipien in grundlegenden religiösen Wahrheiten zum Ausdruck kommen. Ls ist ferner als feststehend anzusehen, daß es einige grundlegende religiöse Lehrsätze gibt, die innerhalb des Judentums zu allen Zeiten und von allen Richtungen anerkannt worden sind. Ulan mag darum immerhin für unfern Zweck, unbeschadet der wissenschaftlichen Entscheidung, über die Dogmenfrage, diese grundlegenden Lehren Dogmen nennen. Rur müssen wiv uns darüber klar sein, daß dies Wort nicht die gleiche Bedeutung hat wie in der christ-- lichen Uirche, weil im Judentum niemals einehierzu befugte Versammlung oder religiöse- Behörde diese Dogmen autoritativ festgestellt? hat. Infolge dessen ist niemand befugt, einen andern, der in wichttgen religiösen Fragen anders denkt, aus dem Judentum auszuschließen. Der Liberalismus vollends wird stets das Recht des Einzelnen anerkennen und eine Bindung der Geister in die Fesseln des Dogmas als seinen Prinzipien wie den Prinzipien des Judentums widerstreitend verwerfen. 2Tüit Recht ist daher vor wenigen Jahren der versuch, ein für alle Zeiten gil-- tiges Tredo des liberalen Judentums festzustellen, zurückgewiesen worden, wir habem es daher lediglich als unsere Aufgabe ansehen können, die religiösen Grundlehren nach der Auffassung unserer Zeit darzulegen.. .Aber wir haben uns auch hier, das Gesamtepositiv darbietend, auf dasjenige beschränkt^, was allen Zeiten und allen Richtungen inner-- halb des Judentums gemeinsam ist. Innerhalb dieser Lehren gehen die Anschauungen im einzelnen vielfach auseinander. Das führt? mich zu einer kurzen Bemerkung über dasjenige, was an religiösen Lehren in den Richtlinien nicht ausgesprochen ist. Ls sind das teils Lehren und Anschauungen, die unausgesprochen in diesen Grundlehren enthalten sind, bezw. die im Rahmen der in t>e,t: Richtlinien ausgesprochenen Lehren von den. Einzelnen verschieden aufgefaßt werden,' denn heute wie in früheren Zeiten gibt es innerhalb der einzelnen Lehren mancherlei Verschiedenheit der Auffassung. Zum andern Teil sind es solche religiösen Lehren und Anschauungen, die wir als liberale Juden? ablehnen. Ich werde in meinem Referat ein-- | zelne Punkte hervorzuheben haben.