Liberales Judentum
- Journal
- Liberales Judentum
- Volume
- 4 (1912)
- Issue
- Heft 9 (September 1912)
- Date
- 1912-09-01
- Page
- Seite 213 (sequence 21)
- Language
- German
- Belongs to
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o o o o Richtlinien zu einem Programm für das liverate Judentum. 213 allem in den größeren Gemeinden, durch einen feierlichen Gottesdienst mit predigt ausgezeichnet werden. Sein Beginn soll, unabhängig von der kalendarischen Berechnung, von jeder Gemeinde nach ihren Bedürfnissen festgesetzt werden. Den hochheiligen Festen Roschhaschonoh^ und .Zomkippur ist ihr herkömmlicher Charakter zu wahren, desgleichen dem pesach-, Schowuos- und Sukkosfeste, die vorzugsweise an den biblisch angeordneten Tagen durch festlichen Predigtgottesdienst auszuzeichnen sind. Lhanukkoh, putim und Tischobeaw sind als geschichtliche Lrinnerungstage durch eine ihrer Bedeutung entsprechende Feier zu begehen. 2. Die Dauer des Gottesdienstes am Sabbat und an den Feiertagen, ausgenommen den Versöhnungstag, ist erheblich zu kürzen. Die Wiederholung von Gebeten ist möglichst zu vermeiden. 3. Unter Festhaltung 8er hebräische,: Sprache für die im Mittelpunkt des Gottesdienstes stehenden Gebete ist 'der deutschen Muttersprache in Gebet und Gesang ein breiter Baum zu gewähren. % Aus den Gebeten sind diejenigen wünsche zu entfernen, die nicht Wahrheit in unserem Herzen sind. Die beizubehaltenden hebräischen Gebete müssen nach Inhalt und Form mit dem religiösen Denken und Empfinden der Gegenwart in Linklang stehen. 5. Um die Gemeinde in erhöhtem Maße für tätige Mitwirkung mit Gottesdienste zu gewinnen, soll einstimmiger hebräischer und deutscher Gemeindegesang, womöglich unter Begleitung von <Vrgel oder Harmonium, eingeführt werden. 6. Die Thora ist, in ein- oder dreijährigen: Zyklus, hebräisch und hierrnrf in deutscher Uebertragung, die Haphtoroh in einer freien Auswahl deutsch zu verlesen. 7. Der Werktagsgottesdienst ist nach denselben Grundsätzen wie der Sabbat- und Festgottesdienst würdig zu gestalten. 8. Die Abhaltung des Gottesdienstes ist unabhängig von der Zahl der Betenden. 9. Zur Unterstützung der häuslichen religiösen Lrziehung ist am Sabbat, entweder an: Vorabend oder am Nachmittag, ein besonderer Iugendgottesdienst mit religiöser Ansprache abzuhalten. Für die Hauptfeiertage ist auf Befreiung der Schuljugend vom Unterricht hinzuwirken. sO. Der Religionsunterricht soll die Heranwachsende Zugend zu sittlicher Lebensführung und religiöser Weltanschauung, zu Ueberzeugungstreue und lebendiger Anteilnahme am religiösen Ceben der Gemeinde erziehen. Um dieses Ziel zu erreichen, hat er die Aufgabe, das alte, heilige Schrifttum Israels, auch in seiner Ursprache, kennen und lieben zu lehren und seine unvergängliche religiöse Bedeutung aufzuzeigen, Verständnis für die Lntwicklung der jüdischen Religion